Gelaber und Gemecker in den Angebots- und Galerie-sräds

  • Um einen Schlußpunkt unter diese sinnlose Diskussion zu setzen:
    1) Ich hab genug Arsch in der Hose, meinen eigenen Kram unter meinem Namen zu verkaufen. Wer den Thread in der Vergangenheit verfolgt hat, weiß das. Es gibt etliche hier im Forum, wo ich gekauft, verkauft, getauscht habe.
    2) Ich gebe in meinem Freundeskreis keine Empfehlungen ab, jeder soll selbst entscheiden, wann er kauft oder verkauft.
    3) Mein Bekannter ist kein Fremder, sondern ein Freund. Entsprechend von meiner Seite ein Freundschaftsdienst, ich habe keinerlei eigene Interessen an diesem Verkauf und keinen Einfluß auf den Preis. Die Motive für den Verkauf kenne ich, aber sie gehen mich nichts an (und erst recht niemand im Forum).
    4) Ich kenne die Zuverlässigkeit und Integrität meines Bekannten, sonst würde ich so was nicht einstellen.


    Wer Interesse oder eine sinnvolle Frage hat, kann eine PN schicken.
    Ansonsten hoffe ich, dass die Forumsteilnehmer nun Besseres zu tun haben als hier auf Bildzeitungsniveau zu diskutieren, ich klinke mich aus dem "Gelaber-Faden" an dieser Stelle jedenfalls aus.

  • goony


    nicht, dass es irgendjemanden interessiert, aber die umsatzsteuer ist eine verkehrsteuer und keine ertragsteuer. insofern hat sie auch nichts mit gewinn oder verlust zu tun. ganz im gegensatz zur einkommensteuer.


    rmg


    ich weiss gar nicht, warum du auf das alberne gepuller hier eingehst....

  • Bei dieser Menge an gleichen Münzen wird sehr wohl eine Umsatzsteuer fällig, da es als gewerblicher Handel angesehen wird. Dazu noch unter einem Jahr Haltezeit, bei dem ganzen Wildlifegedöhns. :thumbup:
    Frag mal unseren lieben Moderator. Twinson. [smilie_blume]


    Deswegen will er hier auch privat verticken und nicht beim Händler. [smilie_happy]

  • @PS: Die Preise sind ok, doch wer jetzt das Zeug verkauft, gehört wegen Dummheit erschlagen. [smilie_happy]@



    Vieleicht sollte man die Beweggründe eines einzelnen kennen, bevor man hier große Töne schlägt!


    -was wenn jemand im Bekannten/Familienkreis sehr krank ist und man dringend Geld braucht?
    -was wenn die eigene Firma,die man von Kind auf aufgebaut hat vor dem Bakrott steht und man braucht Geld?
    -was wenn man sich einen Lebenstraum erfüllen will und Auswandern will?


    Bevor immer solche Sinnlosen und unüberlegten Kommentare kommen, sollte man doch eine Tatsache aus verschiedenen Blickwinkeln betrachten!
    Und dann erscheint manchmal die einfachste Sichweise, wie Geldgeilheit oder Angst der Preis könnte fallen als die absurteste! :S



    Edit,


    na das sind ja wieder sehr kluge Sprüche...... diese Bsp. stehen für viele, die es geben könnte!
    Kennst du den Verkäufer? Wenn ja dann kannst du dir ja ein Bild machen, wenn Nein ist das alles absurte Spekulation und man sollte dabei die Füße nicht so weit aus dem Fenster hängen! Aber ist nur meine Meinung...wie natürlich du die deine hast. Welche richtig ist liegt wohl im Auge des Betrachters! :S

  • Hallo,


    verkaufe ein 100 Schilling Österreich Gold für 1200 € incl. DHL Paket.


    Bei Interesse PN.

    Hallo rokko.
    Ich geh mal davon aus, dass 100 Kronen Neuprägung 1915 gemeint sind.
    Solltest Du jedoch wider Erwarten 100 Schilling gemeint haben, so bitte ich, um die Angabe des Prägejahrs, per PN.
    Mit freundlichen Grüßen.
    CARLOZ

  • Hallo,
    biete im Auftrag eines Freundes an:

    Klar doch, wie immer. [smilie_happy]

    Demokratie ist die Diktatur der Dummen (Friedrich von Schiller)
    Das Grundprinzip der Parteien-Demokratie ist, die Bürger von der Macht fernzuhalten (Michael Winkler)
    Wer die Zeichen der Zeit nicht erkennt, wird von ihr überrollt werden. 8o
    Wer Banken sein Geld überlässt, macht sich mitschuldig :!:

  • ...

    Meine Bewertungen:bmw-x5


    Alle Mitteilungen in diesem Forum sind als reine private Meinungsäußerung zu sehen und keinesfalls als Tatsachenbehauptung. Hier gilt Artikel 5 GG und besonders Absatz 3 (Kunstfreiheit-Satire)
    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

    Einmal editiert, zuletzt von bmw-x5 ()

  • ähm 8|


    Oder warum wird darüber diskutiert, bzw. Aufmerksam gemacht :hae:


    wahrscheinlich wird darüber diskutiert,
    weil es nie klar ist, ob für
    den Freund/Bekannten als Bote oder Vertreter das Angebot gemacht wird
    alles schwammig und nicht greifbar
    wer etwas zu verkaufen hat, solls machen
    oder bleiben lassen, aber keinen Bekannten vorschieben,
    kann eh niemand prüfen

  • ähm 8|
    Ich hab zwar auch schon öfters etwas vermittelt oder für meine Bekannten etrwas getauscht u.s.w.
    Dennoch steht mein Name für das Geschäft, bzw. ich garantiere dafür. ;)


    Hab ich etwas verpasst, :hae: ist der Zusatz Im Auftrag eines Freundes, so etwas wie
    - Kein Umtausch - Rücknahme - Reklamation - :pinch:


    Oder warum wird darüber diskutiert, bzw. Aufmerksam gemacht :hae:


    Ich denke, da gibt es schon Unterschiede.
    Wenn ich auf meinen Namen etwas anbiete, dann wissen z.B. alle Leute, mit denen ich schon gehandelt habe, wie die Übergabemodalitäten aussehen, dass man im Vorfeld auch über den Preis verhandeln kann, dass ich zu 100 % zu einem fest vereinbarten Preis und meinem Wort stehe..... etc.


    Wenn ich die Verkaufsabsicht einer anderen Person im Forum kundtue, dann läuft das anders:
    Ich vermittle in diesem Fall den Kontakt, Verkäufer/Käufer müssen dann aber selber zueinander finden ... sowohl was die Preisfindung als auch die Abwicklung angeht, ich bin außen vor.


    Das ist in meinen Augen ein erheblicher Unterschied und das sollte der potentielle Interessent im Vorfeld wissen, insbesondere wenn ich ihn bereits von früheren Transaktionen her persönlich kenne.


    Dass man selber natürlich schon auch seinen guten Namen für so ein Angebot hergibt und daher auch Verantwortung für die Seriosität des Verkäufers übernimmt, will ich nicht abstreiten. Warum der Verkäufer nicht selber einstellt, das bleibt seine Angelegenheit .... ein potentieller Interessent kann da nachfragen, alle anderen hier geht das nichts an.

  • Warum der Verkäufer nicht selber einstellt, das bleibt seine Angelegenheit .... ein potentieller Interessent kann da nachfragen, alle anderen hier geht das nichts an.



    Es kann nur Ware verkauft werden, die sich im Eigentum und physischen Besitz des jeweiligen Mitglieds befindet
    Regelwerk:Verbindliches Regelwerk für die Kleinanzeigen


    Regeln gelten immer nur für andere
    der Rest geht niemanden etwas an
    :hae:

  • ...

    Meine Bewertungen:bmw-x5


    Alle Mitteilungen in diesem Forum sind als reine private Meinungsäußerung zu sehen und keinesfalls als Tatsachenbehauptung. Hier gilt Artikel 5 GG und besonders Absatz 3 (Kunstfreiheit-Satire)
    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

    Einmal editiert, zuletzt von bmw-x5 ()

  • Festus:


    Du musst vollständig zitieren :boese: .


    In Satz 2 des von Dir zitierten Regelwerks heisst es:

    Leer- bzw. Vorabverkäufe (z.B. im Rahmen noch auszuliefernder VfS-Bestellungen) sind nicht zulässig.


    Um solche Verkäufe zu vermeiden, hat man an "Eigentum und physischen Besitz" angeknüpft. Aus der von Dir genannten Quelle ergibt sich m.E. nicht, dass ein Verkauf für Bekannte und Freunde ausgeschlossen sein soll.


    Außerdem wurden solche Angebote bisher noch nie von einem Mod beanstandet und Du wirst Dich doch nicht für klüger als ein Mod halten wollen.

  • Ich erwarte von einem Mitglied, dass er die angebotene Ware zuverlässig zum vereinbarten Preis liefert, zu seinem Wort steht und die Verantwortung für den Deal übernimmt. Wenn das Forenmitglied die Ware selbst nicht hat, DARF er sie hier nicht anbieten! Ich biete hier auch manchmal für einen Freund Münzen an. Aber es würde mir im Traum nicht einfallen, das im Angebot zu erwähnen. Denn es ist egal, ob es meine Münze ist oder nicht - ich trage die Verantwortung für das Geschäft und stehe mit meinem Namen dafür ein. Und ich lasse mir die Münze auch vor dem Verkauf immer übergeben. Ich bin Anbieter und Lieferant. Alles andere könnte ich nicht verantworten. Kommissionsgeschäfte haben hier nichts zu suchen.

    Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16.


    _____________________________________________________________________________________________________________


    Herzlichen Dank für die erfolgreiche Abwicklung mit ausnahmslos positiven Erfahrungen!


    Meine Bewertungen: Robin8888

  • Plustert euch hier doch nicht so auf. :thumbdown: Es handelt sich um Ware, die sich in MEINEM Besitz, aber im EIGENTUM einer anderen Person befindet. Ich lege die Preise fest und liefere die Ware nach "Geld"eingang zuverlässig aus. Insoweit hat es noch NIE Beschwerden gegeben. Grundsätzlich verlangt das BGB aber, Geschäfte für einen Dritten auch als solche zu bezeichnen.

    Trage mich, der im Kampfe fällt, über das Land und das Meer, über die Regenbogenbrücke nach Walhall, Odin erwartet mich!
    Einäugiger Vater, nimm unser Opfer an, lasse uns nicht zurückkehren ohne Reichtum und Ruhm, sei unser Beschützer auf stürmischer See!
    * Rock in peace, Ronnie! *

  • ...vielleicht könnte sich ja mal ein Mod dazu äußern :hae:

    Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16.


    _____________________________________________________________________________________________________________


    Herzlichen Dank für die erfolgreiche Abwicklung mit ausnahmslos positiven Erfahrungen!


    Meine Bewertungen: Robin8888

    Einmal editiert, zuletzt von Robin8888 ()

  • Dann würde man aber NIE für eine andere Person Ware anbieten können. Durch die Beauftragung und die physische Übergabe der Ware erlangt der Bevollmächtigte KEIN Eigentum, sondern lediglich (berechtigten) Besitz.

    Trage mich, der im Kampfe fällt, über das Land und das Meer, über die Regenbogenbrücke nach Walhall, Odin erwartet mich!
    Einäugiger Vater, nimm unser Opfer an, lasse uns nicht zurückkehren ohne Reichtum und Ruhm, sei unser Beschützer auf stürmischer See!
    * Rock in peace, Ronnie! *

    2 Mal editiert, zuletzt von Einherjer ()

  • realer Fall:
    Handel war fix
    1 Tag später richtet der VK aus,
    daß der Eigentümer seine Ware inzwischen selbst verkauft hat
    VK stellt sich auf den Standpunkt, daß er nur mittelbarer Besitzer war
    und Übermittlungsbote
    der Käufer schaut in die Röhre
    kann aber auch umgekehrt so laufen,
    daß der Käufer sich als Übermittlungsbote ausgibt
    und der Verkäufer in die Röhre schaut.
    das kanns doch nicht sein

Schriftgröße:  A A A A A