Wieder einmal werden die Bundestagsabgeordneten höher entschädigt – und wieder einmal gab es hierzu keine Debatte im Bundestag. Umso dringlicher fordert der BdSt eine solche öffentliche Aussprache, schließlich entscheiden die Abgeordneten selbst über ihre eigene Bezahlung, weshalb ein Höchstmaß an Transparenz und Rechenschaft gegenüber den Steuerzahlern nötig sein muss.
Stattdessen koppeln die Parlamentarier den Inhalt ihrer Geldbeutel an den sogenannten Nominallohnindex. Dieser spiegelt die allgemeine Lohnentwicklung in Deutschland wider. Da der Index 2022 um 2,6 Prozent zulegte, stiegen die Diäten zum 1. Juli entsprechend – und zwar automatisch, ohne Debatte und öffentliches Aufsehen. Die Folge: Die Brutto-Grundentschädigung eines jeden Abgeordneten legt um 268,41 auf 10.591,70 Euro monatlich zu bzw. steigt auf rund 127.100 Euro im Jahr – insgesamt zählt der XXL-Bundestag 736 Abgeordnete. Und da die Höhe der Pensionen von den Diäten abhängt, steigen auch die Pensionsansprüche, ohne eigene Beiträge hierfür leisten zu müssen. Pro Jahr im Bundestag erhalten Abgeordnete 2,5 Prozent Pensionsanspruch – also mindestens 1.060 Euro im Laufe einer vierjährigen Wahlperiode. Rentner und Beschäftigte können von solchen Zuständen nur träumen, weshalb der BdSt eine Einbindung der Abgeordneten in die Rentenversicherung fordert – zu denselben Konditionen, die die Politik den Bürgern auferlegt.
Kommendes Jahr wird das Diätensystem nochmals teuer – dann im Rekordumfang. Der Grund: Bereits im 1. Quartal 2023 hat der Nominallohnindex um 5,6 Prozent zugelegt. Die üppigen Lohnabschlüsse für den öffentlichen Dienst sind hier noch gar nicht eingepreist, weshalb der Index am Jahresende sehr wahrscheinlich einen Rekordzuwachs erreichen wird. Die Abgeordneten werden sich freuen – ohne öffentliches Aufsehen.