Nochmals unter ausdrücklichem Hinweis auf mein profundes Halbwissen:
Bei der Abwicklung über den (unumgänglichen) Notar ist die Reihenfolge so:
1.
Vertragsschluß (und Bevollmächtigung des Notars für alles Weitere)
2.
Kaufpreiszahlung
3.
Eingangsbestätigung durch den Zahlungsempfänger (also entweder durch Dich direkt, den Notar, die Bank oder wer eben im Vertrag als Empfänger bestimmt wurde)
4.
Erst jetzt können die jeweils erforderlichen Eintragungen und Löschungen erfolgen, wobei Du diesen im Voraus bereits zugestimmt hast, jedoch erst nach Zahlungseingang.
5.
Restlicher Papierkram
Ist ja auch insofern logisch, als der Käufer ja solange nicht Eigentümer ist, wie er nicht bezahlt hat. Und vorher kann er also auch keine Verfügungen vornehmen. Er selber wird ja wiederum durch die vorangehende Auflassung abgesichert.
Zitat
Der Notar ist ein Ignorant.
Also von der Marke oberwichtigster Oberlehrer
Du hast die freie Wahl auch einen anderen zu nehmen. Gibt auch welche die sich wie ganz normale Leute benehmen und nicht so vermeintlich "staatstragend" daher kommen. Wenn er allerdings schon den Entwurf gemacht hat, schluckst Du eben aus Kostengründen die Kröte und weist, wo Du nächstens nicht hin gehst