und wenn Händler von Händler kauft, hat er sie ausgew. und muss sie bei Verkauf auch abführen.
(und so lange es noch nicht wieder verkauft ist, ist es als Lagerbestand vorhanden und muss bei späterer Entnahme/Verkauf versteuert werden, bzw. USt abgeführt werden).
Das ist korrekt, die Idee zielte auf das Halten eines Bestandes ab.
Dies ist bei den z.B. 7% aber auch Unsinn, da jede Wertentwicklung sowohl nach oben, als auch nach unten, diesen Vorteil innerhalb von Stunden fressen kann. Das steht in keinem Verhältnis zum Aufwand.
Ich kenne Forumsmitglied "Gadermayr" als engagierten und kundigen Sammler über mehrere Jahre. Ich habe mit ihm vergangen November eine 2,5 wöchige China-Reise unternommen und mir wären in seiner Gegenwart nie unqualifizierte Wortmeldungen wie die hier in Diskussion stehende aufgefallen.
'tschuldigung, ich wollte ihn nicht direkt angreifen.
Die Aussagen zur MwSt. stimmen so nicht, wie auch schon ausführlich beschrieben wurde.
Daher kommt man nicht umhin, diese auch dem privaten Verkäufer quasi zu zahlen, wo bei dieser sie nicht ausweisen oder geltend machen kann.