Unglaublich manipulativ - und zwar SOWOHL der Handelsblatt-Artikel ALS AUCH die VZ-Info. 
Natürlich ist sowas formalrechtlich zulässig (die Verjährungsfrist gemäß EU-Recht sind 3 Jahre), aber wer als priv. Verkäufer bei einem Tafelgeschäft sowas unterschreibt, der ist doch mit der Muffe gepufft und hat's nicht anders verdient. 
In "meinen" Wechselstuben geht der Umtausch von EM in EZB-Zettel wie folgt: Rein mit den Münzen/Barren - kurze Prüfung im Laden, raus mit den Scheinen .Unter 15.000,- € wird nichtmal eine Angabe zum Verkäufer aufgeschrieben, man muß als Verkäufer auch nicht den Ausweis vorzeigen (wäre ja noch schöner). Seit wann wird beim Geldwechseln ein Ausweis verlangt?! Sind wir hier in der DDR? Okay, ja, mittlerweile schon ... aber es gibt eben noch solche "Inseln der Seligen"... 
Die prüfen die Ware natürlich genau: Archimedes'sche Dichtemessung, Leitfähigkeit für Strom und Schall und was weiß ich noch. Bei Sammlermünzen gilt dort, daß die als GOLDhändler natürlich keine Numismatiker sind. Die wissen also wirklich nur, daß das "Ding" aus z.B. 900er Feingold ist, mehr interessiert die auch nicht. Wenn da jetzt ein SAMMLER kommt und grient: "Was habt Ihr Euch denn da für Schrott andrehen lassen?! Das Teil ist grottenfalsch...", dann packen die das in ein Tütchen, Aufschrift: "zum Einschmelzen". Dann landet's in der Scheideanstalt. Okay, kleiner Verlust für die Wechselstube ... klar! (Den haben die bei Dollar- etc. "Blüten" genauso auch beim Zettelkram...) Aber dafür haben die "schöne" Spreads um die 50,- € pro Krügi ... und da haben die kaum Fälschungen ... sind ja eben GOLDEXPERTEN, die Gold ERKENNEN, wenn sie welches sehen... 
BTW: Allerdings tauschen die auch nachträglich vom Käufer dort als Fälschungen erkannte Münzen nicht gegen echte um. Allenfalls, wenn es kein Gold wäre. Und DAS ist es immer, was die da als Gold verkaufen... DAS garantieren(!) die schon...