Hier schreiben also die ganz harten Verkäufer:
"Rückabwicklung mit 20 Euro Gewinn für dich "
"Keine Gewährleistung.
Keine Rücknahme.
Keine Diskussion."
Jetzt mal ehrlich: es geht hier um 4,50 Euro fürs Porto. Soll hansimglueck sich wegen dieses Betrages ernsthaft streiten?
Der Betrag fällt doch sogar noch unter den Taschengeldparagraph...
Man stelle sich vor, der Käufer sei rechtsschutzversichert und ganz wild darauf, endlich mal etwas für die jahrelang gezahlten Beiträge zurück zu erhalten.
Als erstes prüft der Anwalt doch, ob hansimglueck wirklich KEIN gewerblicher Verkäufer ist... Das kann doch nicht im Sinne des Verkäufers sein...
Also ich würde die Münzen in jedem Fall zurück nehmen. Und wegen des Portos würde ich mich auch nicht lange streiten. Ist erstens die Zeit nicht wert und zweitens ist das Risiko (s.o.) eines Streits viel zu hoch.
Mich wundert allerdings, dass manche Käufer - in ähnlichen Situationen - noch glauben, man würde ihnen nach so einer Aktion im Leben noch einmal etwas verkaufen. Manche Käufer spinnen echt. Aber damit muss man als Verkäufer einfach rechnen und entsprechend professionell handhaben.