Soweit hier dargestellt , hat ein österreichisches Gericht in einer gegen ebay gerichteten Klage in 1.Instanz gegen ebay entschieden.
Das ist toll für Österreicher - wobei ja wohl die 2.Instanz eventuell noch kommt.
Für Deutsche hat das keinen Wert - hier zählt nur , was auch hier verhandelt und entschieden wurde .
Daher - gibt es eine Klage gegen ebay hierzulande ( zur Frage ML ) , in welcher ebay zum Schadensersatz verurteilt wurde .....doch wohl noch nicht....
Und ein Urteil könnte hierzulande auch anders lauten , selbst wenn man diesselben Beweise wie beim Verfahren in Ö vorlegen würde.
Das läßt sich so pauschal nicht sagen.
Zunächst mal muß man sehen, daß das österreichische BGB dem deutschen sehr ähnlich und in weiten Teilen sogar gleich ist. Daher läßt sich solch ein Urteil durchaus auch in einem deutschen Rechtsstreit zitieren, wenngleich auch nur eingeschränkt.
In welchem Umfang es ein deutscher Richter dann würdigt hängt von den die Entscheidung tragenden Erwägungen ab. Gebunden ist er natürlich nicht daran. Das wäre er allerdings auch dann nicht, wenn er am LG München arbeiten und die Entscheidung vom LG Hambung stammen würde. Autonomie des Richters u.s.w.
Daher sehe ich das Urteil auch für Deutschland als wertvoll.
Gruß,
Goldelefant