Beiträge von Goldzorro

    Alles richtig. Wie gesagt, ein individuelles und komplexes Thema. Ich kenne Immobilien"SPEKULANTEN" (bez. sich selber so), die kaufen und verkaufen später wieder. Andere zur Altersvorsorge etc.
    Dann die Immos selbst, was wird gekauft ? Einzelne oder mehrere ETW´S (Vermietung möbliert oder unmöbliert), MFH, DHH, RH oder selbst Garagen, auch gewerbliche. (Kenne einen, der hat vierstellig Garagen, also kann der ganz anders mit Mieter umgehen als bei Wohnungen). Bei Grundstückbesitzer kommt auch ein Erbbaurecht in Frage.
    Wann man kauft und wann man wieder verkauft ist/kann auch ein entscheidender Aspekt (auch die Mietentwicklung) oder bleiben im Bestand. Auch ist es interessant, ob Fremdmittel eingesetzt werden oder nur Eigenmittel oder teils/teils. Dann die steuerlichen Aspekte !
    Dann kenn ich einen, der Schwarzgeld einsetzt und nur sanierungsbed. (durch "Ostarbeiter") Immos erwirbt und dann später wieder verkauft und teilweise auch hält.
    Bei gewerblichen Immobilien (NUR Topplagen) nehmen viele (auch ausländische Investoren) auch eine NEGATIVE Rendite BEWUSST in Kauf.
    Preise ab 50 Mio. aufwärts....
    Warum wohl ?


    Z


    Im Namen des Volkes

    Richtig;
    das Schlimmste sind Lehrer (es gibt ganz ganz wenige Ausnahmen), hab ich vergessen ! [smilie_happy]
    Ok, das Thema kann sehr komplex sein, sondern müsste ich hier Romane schreiben ! [smilie_denk] [smilie_happy]
    Kannte mal einen Dr. Chemie, der kam den Leehrern ganz nahe <X .


    Z


    Im Namen des Volkes

    Nunja. Dass die Finanzierung bedient werden will und die Mieten nicht einbrechen sollten, dürfte dennoch ein Axiom des Betongolds sein. Ich frage mich ebenfalls, weshalb jemand freiwillig mit zum Teil geistig zurückgebliebenen Mietern und ihren Vorstellungen und Verhaltensweisen seine 40h-Woche vollmachen möchte. Die Rendite, die in den letzten Jahren mit einem ziemlich erstklassigen MFH in einer westdeutschen Großstadt mit Eigenarbeit in allen Belangen erreicht werden konnte, lag bei gut 2% netto. Die Inflationseffekte über Jahrzehnte mal ganz außen vor - da können die Mietsteigerungen seit 1980 aber gewiss nicht mithalten.
    Es ist einfach eine geradezu lächerliche Investition, wenn man nicht zwischen 2015 und jetzt verkauft hat. Wer das getan hat, war in der Lage, sehr hohe Gewinne zu realisieren. Der Mietquatsch ist gewiss kein Geschäft mehr. Jedoch freue ich mich außerordentlich über Glücksritter, die noch immer nicht verstanden haben, dass 30-fache Jahresnettokaltmieten ein Schlag mit dem rot angemalten Zaunpfahl auf den Kopf jedes potentiellen Immobilienerwerbers sein müssen. Sei‘s drum. Sie haben mich angenehm entlastet.

    Nun ja, wenn man z.B. erbt (also gut), dann muss man das Geld halt irgendwo anlegen.
    Natürlich Lage, Lage, Lage, auch in Düsseldorf (auch über das 30-fache...). Die Problematik ist aber, kaum Angebot, hohe Nachfrage (auch z.B. von den gut verdienenden Akademiker, teilweise auch plus Erbe).
    Dann lieber in Betongold als Schuldscheine (Geld) besitzen. Den Ausführungen von Goldhut stimme ich absolut zu.
    Man kann auch mit Mietern in "Harmonie" leben. Es kann auch eine WinWin Situation geben. Wenn man die Miete z.B. nicht ständig erhöht, dann ruft der Mieter auch nicht an wegen dem tropfenden Wasserhahn.
    Und ein Schnapper ist immer drin, für die Profis :thumbsup: (aber sehr selten).
    Und Risikostreuung ist auch nicht verkehrt.


    Z


    Im Namen des Volkes

    Moin,
    auch diese Aussage stimmt. Annahme: Der anfängliche Tilgungssatz ist identisch, nur bei einem Darlehen sind die Zinsen nicht bei 1% sondern bei 7%. In Summe ist die Annuität natürlich beim 7% Darlehen höher. Der Darlehnsnehmer erspart sich durch die Tilgung erheblich höhere Zinsen und die anfängliche Tilgung steigt erheblich schneller als beim Darlehen mit dem niedrigen Zins an. Somit ist die Restschuld bei identischer Anfangstilgung zum Zinsfestschreibungsende niedriger


    Grüße
    Goldhut

    [smilie_blume]
    Zinsdegression und Tilgungsprogression,
    wenn man das mal praktisch ausrechnet, sieht man den Effekt.... :thumbsup:


    Z

    mmmmmmh :hae: , wenn die Bank da mit macht ?
    So ab 2 % Tilgung eventuell... (haben mir "Kreditnehmer" so berichtet)


    Z


    Im Namen des Volkes

    Kenn ich auch genug davon, Heim (Haus/ETW) komplett finanziert,
    plus 2.Auto auf Pump (Cabrio oder Kombi, damit der Hund es bequemer hat), plus Küche auf Pump, Urlaub auf Pump... etc.


    ABER: Der, der z.B. alles bar zahlt und der, der alles aufnimmt bei der Bank, haben (bei ca. gleichwertigen Immos)
    den gleichen Standard !!! (auf die Hütte bezogen, teilweise auch Autos, Küche...)
    OK, der Kreditnehmer hat halt das Risiko, die Raten immer zahlen zu müssen... oder geht pleite, dann relativiert sich die Sache wieder !


    Z


    Im Namen des Volkes

    und auf dieser von DIR verlinkten Seite steht ja auch explizit
    Wem steht ein Vorkaufsrecht unter welchen Voraussetzungen zu?
    Bei dem Verkauf von vermieteten Wohnräumen, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, steht dem Mieter grundsätzlich gemäß § 577 Abs. 1 S. 1 BGB ein Vorkaufsrecht zu.
    Das Vorkaufrecht besteht daher nur für vermietete Wohnräume, die dem Mieter zuerst überlassen (in der Regel Mietbeginn) und erst danach in eine Eigentumswohnung umgewandelt worden sind. Das Vorkaufsrecht besteht somit nur für den ersten Verkaufsfall nach der Umwandlung.

    So, und jetzt müsste man (nur so allgemein) noch erläutern, was das Vorkaufsrecht ist bzw. wie es abläuft...
    (ja klar steht im BGB, aber kaum jemand hat Praxis oder liest was falsch...)


    Z


    Einigkeit und Recht und Freiheit

    Laut § 577 BGB hat der Mieter das Vorkaufsrecht an den Wohnräumen, die er bewohnt. Es sei denn, der Vermieter möchte die Wohnung an Familienangehörige oder Personen des eigenen Hausstands verkaufen. In diesem Fall besteht kein Vorkaufsrecht für den Mieter.


    Wird wohl noch so sein.


    Aber kauf die Hütte nicht...

    Sicher ?? :hae:


    "...an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an einen Dritten verkauft......."


    Z


    Einigkeit und Recht und Freiheit