Beiträge von Goldzorro
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Nicht streiten, lieber nen Schoppe trinken.
Immobilien kann man nicht über einen Kamm scheren, deswegen kann jeder recht haben, je nach Betrachtungswinkel und Umstand.
Goldhut ist bekanntlich mit Qualitätsimmobilien am Start, da sind ansehnliche Renditen möglich, aber meist nur für den, der günstig einkauft, diese günstig baut oder günstig dahin entwickelt. Das sind aber leider die wenigsten Objekte im Markt.
Die Masse der privat gehaltenen Vermietungsimmobilen bringt jedoch keine nennenswerte Rendite. Hierzu hatte ich 2010 bereits mal einen Artikel in diesem Forum verlinkt. Meistes vergessen die Leute bei Ihrer Renditebetrachtung, die Instandhaltungsrücklage von grob 2% des Immowertes vor der Renditeberechnung wegzulegen und die Steuer zu berücksichtigen. Auch blendet der Bullenpreismarkt der letzten 10-15 Jahre darüber hinweg, dass es für Immobesitzer schon ganz andere Zeiten gab.
Ganz dolle trifft es immer die, die nach 10+ Jahre als Zweiteigentümer meinen, einen Schnapper gemacht zu haben. Habe schon viele Fälle gesehen, da wurde vom Ersteigentümer vor 10+ Jahre relativ einfach eine Einfamilienimmo gebaut, der Mieter 'ausgequetscht' und das Objekt dann mit verweis auf die aktuellen Immopreise überteuert und ohne Berücksichtigung der theoretischen Rücklagen verkauft ... gerne an die Mieter selbst. Die freuen sich dann meist, dass die Annuität oftmals niedriger als die vorherige Miete ist. Aber wenn ein paar Jahre später die ersten großen Instandhaltungen kommen und keine Rücklagen existieren, da diese ja beim Ersteigentümer liegen geblieben sind, dann ist die Überraschung groß. Solche 'Projekte' findet man in fast jedem Neubaugebiet. Solche Immos rechnen sich natürlich auch für den Ersteigentümer und gehen gerne mit ihrer persönlichen Rendite haussieren.
Also nicht alle Immos und Umstände in einen Topf werfen.
Alles richtig. Wie gesagt, ein individuelles und komplexes Thema. Ich kenne Immobilien"SPEKULANTEN" (bez. sich selber so), die kaufen und verkaufen später wieder. Andere zur Altersvorsorge etc.
Dann die Immos selbst, was wird gekauft ? Einzelne oder mehrere ETW´S (Vermietung möbliert oder unmöbliert), MFH, DHH, RH oder selbst Garagen, auch gewerbliche. (Kenne einen, der hat vierstellig Garagen, also kann der ganz anders mit Mieter umgehen als bei Wohnungen). Bei Grundstückbesitzer kommt auch ein Erbbaurecht in Frage.
Wann man kauft und wann man wieder verkauft ist/kann auch ein entscheidender Aspekt (auch die Mietentwicklung) oder bleiben im Bestand. Auch ist es interessant, ob Fremdmittel eingesetzt werden oder nur Eigenmittel oder teils/teils. Dann die steuerlichen Aspekte !
Dann kenn ich einen, der Schwarzgeld einsetzt und nur sanierungsbed. (durch "Ostarbeiter") Immos erwirbt und dann später wieder verkauft und teilweise auch hält.
Bei gewerblichen Immobilien (NUR Topplagen) nehmen viele (auch ausländische Investoren) auch eine NEGATIVE Rendite BEWUSST in Kauf.
Preise ab 50 Mio. aufwärts....
Warum wohl ?Z
Im Namen des Volkes
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Du hast aber eine sehr romantische Vorstellung von Mietern.
Ich kenne da Lehrerehepaare und so fort

cu DL....oh Herr.....vertilge das Mietergewürm von der Erde
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aber was täten wir wenns keine Mietwohnungen mehr braucht ....weil jeder eine eigene hat....genau
wir würden sie uns aus Spass selber vermieten und verkaufen
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Richtig;
das Schlimmste sind Lehrer (es gibt ganz ganz wenige Ausnahmen), hab ich vergessen !
Ok, das Thema kann sehr komplex sein, sondern müsste ich hier Romane schreiben !
Kannte mal einen Dr. Chemie, der kam den Leehrern ganz nahe
.Z
Im Namen des Volkes
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Nunja. Dass die Finanzierung bedient werden will und die Mieten nicht einbrechen sollten, dürfte dennoch ein Axiom des Betongolds sein. Ich frage mich ebenfalls, weshalb jemand freiwillig mit zum Teil geistig zurückgebliebenen Mietern und ihren Vorstellungen und Verhaltensweisen seine 40h-Woche vollmachen möchte. Die Rendite, die in den letzten Jahren mit einem ziemlich erstklassigen MFH in einer westdeutschen Großstadt mit Eigenarbeit in allen Belangen erreicht werden konnte, lag bei gut 2% netto. Die Inflationseffekte über Jahrzehnte mal ganz außen vor - da können die Mietsteigerungen seit 1980 aber gewiss nicht mithalten.
Es ist einfach eine geradezu lächerliche Investition, wenn man nicht zwischen 2015 und jetzt verkauft hat. Wer das getan hat, war in der Lage, sehr hohe Gewinne zu realisieren. Der Mietquatsch ist gewiss kein Geschäft mehr. Jedoch freue ich mich außerordentlich über Glücksritter, die noch immer nicht verstanden haben, dass 30-fache Jahresnettokaltmieten ein Schlag mit dem rot angemalten Zaunpfahl auf den Kopf jedes potentiellen Immobilienerwerbers sein müssen. Sei‘s drum. Sie haben mich angenehm entlastet.Nun ja, wenn man z.B. erbt (also gut), dann muss man das Geld halt irgendwo anlegen.
Natürlich Lage, Lage, Lage, auch in Düsseldorf (auch über das 30-fache...). Die Problematik ist aber, kaum Angebot, hohe Nachfrage (auch z.B. von den gut verdienenden Akademiker, teilweise auch plus Erbe).
Dann lieber in Betongold als Schuldscheine (Geld) besitzen. Den Ausführungen von Goldhut stimme ich absolut zu.
Man kann auch mit Mietern in "Harmonie" leben. Es kann auch eine WinWin Situation geben. Wenn man die Miete z.B. nicht ständig erhöht, dann ruft der Mieter auch nicht an wegen dem tropfenden Wasserhahn.
Und ein Schnapper ist immer drin, für die Profis
(aber sehr selten).
Und Risikostreuung ist auch nicht verkehrt.Z
Im Namen des Volkes
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Moin,
auch diese Aussage stimmt. Annahme: Der anfängliche Tilgungssatz ist identisch, nur bei einem Darlehen sind die Zinsen nicht bei 1% sondern bei 7%. In Summe ist die Annuität natürlich beim 7% Darlehen höher. Der Darlehnsnehmer erspart sich durch die Tilgung erheblich höhere Zinsen und die anfängliche Tilgung steigt erheblich schneller als beim Darlehen mit dem niedrigen Zins an. Somit ist die Restschuld bei identischer Anfangstilgung zum Zinsfestschreibungsende niedrigerGrüße
Goldhut
Zinsdegression und Tilgungsprogression,
wenn man das mal praktisch ausrechnet, sieht man den Effekt....
Z
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es gibt ne menge junger paare, die finanzieren 30 jahre mit 1% Zins und 1% Tilgung weil
1. es müssen regelmäßig neue autos her
2. es muß regelmäßig mind. 2/a Urlaub gemacht werden
3. shoppen darf natürlich nicht zu kurz kommen
4. vielleicht auch noch kinder...das geht alles nicht mehr, nur weil man möglichst schnell die schulden lso werden will, warum auch, wohnen muß man so oder so...
mmmmmmh
, wenn die Bank da mit macht ?
So ab 2 % Tilgung eventuell... (haben mir "Kreditnehmer" so berichtet)Z
Im Namen des Volkes
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Ich denke, die Zwangsversteigerungen werden kommen.
Freunde, RA und Notare.. wenn die erzählen, wie jung die Paare teils sind, die da mit ihrer Unterschrift gleich mal eine halbe Million schulden machen.
Aber bekanntlich halten alle Ehen ewig.
Verschuldet bis Oberkannte der Unterlippe.
Viele verlieren ihre Arbeit, sehr viele der 450 Eurokräfte haben schon ein Jahr keine Arbeit mehr.
Gut, dass die Privatinsolvens so verkürzt wurde, wenigstens kommen die jungen Leute schnell wieder auf die Beine.Kenn ich auch genug davon, Heim (Haus/ETW) komplett finanziert,
plus 2.Auto auf Pump (Cabrio oder Kombi, damit der Hund es bequemer hat), plus Küche auf Pump, Urlaub auf Pump... etc.ABER: Der, der z.B. alles bar zahlt und der, der alles aufnimmt bei der Bank, haben (bei ca. gleichwertigen Immos)
den gleichen Standard !!! (auf die Hütte bezogen, teilweise auch Autos, Küche...)
OK, der Kreditnehmer hat halt das Risiko, die Raten immer zahlen zu müssen... oder geht pleite, dann relativiert sich die Sache wieder !Z
Im Namen des Volkes
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und auf dieser von DIR verlinkten Seite steht ja auch explizit
Wem steht ein Vorkaufsrecht unter welchen Voraussetzungen zu?
Bei dem Verkauf von vermieteten Wohnräumen, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, steht dem Mieter grundsätzlich gemäß § 577 Abs. 1 S. 1 BGB ein Vorkaufsrecht zu.
Das Vorkaufrecht besteht daher nur für vermietete Wohnräume, die dem Mieter zuerst überlassen (in der Regel Mietbeginn) und erst danach in eine Eigentumswohnung umgewandelt worden sind. Das Vorkaufsrecht besteht somit nur für den ersten Verkaufsfall nach der Umwandlung.So, und jetzt müsste man (nur so allgemein) noch erläutern, was das Vorkaufsrecht ist bzw. wie es abläuft...
(ja klar steht im BGB, aber kaum jemand hat Praxis oder liest was falsch...)Z
Einigkeit und Recht und Freiheit
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Laut § 577 BGB hat der Mieter das Vorkaufsrecht an den Wohnräumen, die er bewohnt. Es sei denn, der Vermieter möchte die Wohnung an Familienangehörige oder Personen des eigenen Hausstands verkaufen. In diesem Fall besteht kein Vorkaufsrecht für den Mieter.
Wird wohl noch so sein.
Aber kauf die Hütte nicht...
Sicher ??

"...an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an einen Dritten verkauft......."
Z
Einigkeit und Recht und Freiheit
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