Genau das ist der Punkt !
Abgebildet war hier eine Goldmark (was hätte er den Deiner Meinung nach abbilden sollen, eine Goldmark oder eine vergoldete Mark?? was ist den der "bildliche" Unterschied zwischen den Beiden ) und auch der Text ist nicht ganz eindeutig (so und warum nicht?? anbei der org. Wortlaut:
Hallo,
geboten wird auf eine vergoldete 1 DM Münze aus dem Jahr 2001 mit Prägestätte F
Münze wurde in Kapsel aufbewahrt und noch nie entnommen.
Privatauktion, keine Gewährleistung, Rücknahme, Garantie, Ebay Kosten trage ich, Versandkosten Käufer
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Klar ist irgendwo mal von vergoldet die Rede. Aber wenn man schon so klar Bezug nimmt (den Bezug macht er, aber ganz klar und deutlich, um was es sich handelt) auch eine real existierende und vor allem recht populäte Münze, dann muß man die Beschreibung schon so wählen, daß jedem sofort klar und offensichtlich wird, worum es hier geht (macht er hier auch, und zwar in seinen Dreizeiler). Daher hätte hier m.E. bereits in der Überschrift ( ok, da kann es Minuspukte in Ausdruck geben, aber kauft ihr nur nach Überschriften??????) ) stehen müssen "vergoldete 1 DM - Münze" und nicht erst im Beschreibungstext. Und wenn schon im Beschreibungstext, dann aber mit besonderer Hervorhebung (wie groß soll es denn noch sein, schaut euch mal die anderen Angebote an, wie es da teilweis unübersichtliche Angebote, mit Fließtext usw., von der "echten Goldmark" gibt, der Verkäufer hat sich in seiner Ausführung aufs wesentliche beschränkt "eine vergoldete 1 DM Münze)
Dasselbe Problem sehe ich auch bei den nicht selten anzutreffenden Münzen, die als Fälschungen verkauft werden.
Auch hier steht in der Überschrift nur die Bezeichnung einer echten Münze und irgendwo im Fließtext wird dann ohne besondere Hervorhebung darauf hingewiesen, daß es sich auch um eine Fälschung handeln könnte.
Rechtlich würde ich das so werten, daß hier ein Irrtum provoziert wurde, der das ganze Geschäft anfechtbar macht.
Von Betrug im strafrechtlichen Sinne würde ich hingegen eher nicht sprechen. Ich denke nicht, daß der Täuschungsvorsatz so zweifelsfrei nachzuweisen wäre.
Gruß,
Goldelefant