Beschlagnahmt wird gar nix.
Und Otto Normal hat eh keine Gemälde über 150k und auch keine Zeichnungen über 15k, um sowas geht es.
Das ist das übliche Prozedre, wenn man ungeheuerliches in Gesetzseform bringen will. Erstmal geht es immer nur um eine kleine Randgruppe, der Fuß ist in der Tür und das ist das Dilemma.
das gesetz wurde ja noch garnicht vom Bundespräsident unterschrieben
daher: alles noch offen
Der war gut.