Es gibt eine Hauptnummer mit weiteren Untergliederungsnummern .
Gruss
alibaba
9. November 2024, 14:23
Es gibt eine Hauptnummer mit weiteren Untergliederungsnummern .
Gruss
alibaba
Die Warennummer von alibaba, wurde bei mir auch etliche Male verwendet. Ist aber dennoch falsch, wie gesagt, viele Zöllner kennen sich da auch nicht zu 100% aus, ist leider so. Wenn es damit natürlich durch geht, paßt das ja auch Aber 100% korrekt ist die Warennummer von mir mit dem Zusatz.
Grüße
red
Nachtrag: Die Steinchen in den Münzen haben sich, wenn ihr wert geringer ist, als der von der Münze, nach dem Steuersatz der Münze zu richten. Dies ist z.B. auch bei gemischten Sets von Gold / Silber so. Wenn das Gold mehr wert ist, wird dann auch das Silber mit 0% besteuert. Der größere Posten ist immer maßgebend. Betrifft natürlich nur zusammengehörende Produkte!
Produkt + Porto zu versteuern ist RICHTIG ... traurig, aber wahr - Versand muß voll Versteuert werden, da er in den Gesamtwert eingerechnet wird.
Wenn du es in jedem Zollthema auch wiederholst, es wird dadurch nicht richtiger. Hier ist es noch mal für alle zu lesen http://www.zoll.de/c0_reise_un…benfestsetzung/index.html Ich mußte die Versandkosten noch nie versteuern, da ich sie nicht angemeldet habe und es sich um keinen komerzielle Erwägung handelt.
Gruß TimS
Wenn du es in jedem Zollthema auch wiederholst, es wird dadurch nicht richtiger. Hier ist es noch mal für alle zu lesen http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_?zung/index.html Ich mußte die Versandkosten noch nie versteuern, da ich sie nicht angemeldet habe und es sich um keinen komerzielle Erwägung handelt.
Die von Dir genannte Quelle lässt sich zu den Zöllen aus, nicht aber zur Einfuhr-Umsatzsteuer ( EUSt ).
Bei der EUSt gehören m.E. auch die Versandkosten mit zur Bemessungsgrundlage für die Steuer.
Für alle Einfuhrabgaben ist die Berechnungsgrundlage der Zollwert. Das steht auch so in dem Link. Und für diesen gilt folgender Satz: Bemessungsgrundlage bei der Abgabenberechnung ist der Zollwert. Liegen der Einfuhr keine kommerziellen Erwägungen zugrunde, sind die Postgebühren - sofern diese nicht angemeldet - zum Zollwert nicht hinzuzurechnen.
Wobei folgendes gilt:
Einfuhrabgaben sind neben dem Zoll die Einfuhrumsatzsteuer und die anderen Verbrauchsteuern wie Tabak- oder Kaffeesteuer.
Gruß TimS
TimS, deine Falschinformtanionen Nerven ....
http://www.zoll.de/faq/postver…tverkehr/index.html#post2
Postgebühren sind hier in voller Höhe in den Zollwert einzubeziehen
95% der Zeit werden Portokosten voll besteuert
1000er Fein
ist halt schon problematisch wenn man den selbst eingestellten Link nicht versteht.
Meinetwegen könnt ihr alle gerne eure Versandkosten mit anmelden und fleißig Steuern drauf zahlen, kommt ja der Allgemeinheit zu gute. Ich tue es nicht, und ich mußte auch noch keine Steuern drauf zahlen. In 3 Fällen hat mal DHL unerlaubt meine Sendungen angemeldet (ich bin in Hamburg als Selbverzoller registriert), da wurden Silbermünzen mit 19% berechnet und es wurden die Versandkosten angemeldet. Gegen diese Bescheide wurde nach Widerspruch zu meinen Gunsten entschieden, und das in 3 verschiedenen Bundesländern.
Die Bearbeiter in den Widerspruchsabteilungen sollten es ja wohl wissen.
Gruß TimS
Da hier gerade alles sehr durcheinander gepostet wird, hier noch einmal eine Aufstellung mit Verweis auf die rechtlichen Grundlagen bei der EUSt:
1.) § 11 Abs. 3 Nr. 3 UStG
- Kosten für Beförderung, Lieferung, Vermittlung sind ebenfalls der EUSt zu unterwerfen.
(eventuell weitere Kosten sind ebenfalls hinzuzurechnen, siehe § 11 UStG!)
2.) BMF-Schreiben vom 5. August 2004 - IV B 7 - S 7220 - 46/04 - (BStBl I S. 638) - Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Umsätze mit Sammlermünzen; (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG i. V. m. Nummer 54 Buchstabe c Doppel-buchstabe cc der Anlage 2 zum UStG) [Tatbestand: Bemessungsgrundlage für USt > 250% Metallwertes]
- Bemessungsgrundlage entweder aktuelles Nachmittagsfixing von der Londoner Börse, umgerechnet in EUR
- oder zur Vereinfachung den festgelegten Preis für 2009 bei Gold 20.617 EUR / kg unb bei Silber 251 EUR / kg , jeweils ohne USt
Für alle Einfuhrabgaben ist die Berechnungsgrundlage der Zollwert. Das steht auch so in dem Link. Und für diesen gilt folgender Satz: Bemessungsgrundlage bei der Abgabenberechnung ist der Zollwert. Liegen der Einfuhr keine kommerziellen Erwägungen zugrunde, sind die Postgebühren - sofern diese nicht angemeldet - zum Zollwert nicht hinzuzurechnen.
Wobei folgendes gilt:
Einfuhrabgaben sind neben dem Zoll die Einfuhrumsatzsteuer und die anderen Verbrauchsteuern wie Tabak- oder Kaffeesteuer.
Gruß TimS
Nach § 11 Abs. 1 UStG mag dies richtig sein. Allerdings werden bei Einfuhr (Abs. 3 UStG) / Ausfuhr (Abs. 2 UStG) noch gewisse Beträge auf den ermittelten Wert nach Abs. 1 hinzugerechten, wenn diese noch nicht enthalten sind. Darunter fallen nun mal u.a.die Versandkosten.
So ist die Rechtslage. Das die Praxis abweichen kann, sieht man hier deutlich. Allerdings hat man (nach § 11 UStG) keinen Anspruch darauf, die Versandkosten nicht der Besteuerung zu unterwerfen (Pauschalregelung bei Beträgen < 5 EUR ausgenommen).
Danke M.Sammler
TimS ist der erste, der es auf meine Ignorierliste geschafft hat - Glückwunsch
also wen ich das richtig verstehe: Auf die steuerpflichtigen Umsätze von Münzen ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden, wenn die Bemessungsgrundlage für diese Umsätze mehr als 250 % des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt.
Heißt das wen ich 250% über den silbermetallwert für die Münze zahlen wird die mit dem niedriegen satz versteuert, 7%
und wen sie unter den 250% kostet mit 19 %?
In einem anderen Thema hier im Forum habe ich es schon geschrieben.
Wer die Versandkosten anmeldet, muß darauf Steuern usw. zahlen. Wer die Versandkosten nicht anmeldet, muß keine zahlen. Das gilt aber nur für privat. Für diese Anmeldung ist jeder selbst verantwortlich.
Das ich hier in diesem Forum auf soviel Gutgläubikeit gegenüber Behörden stoße, hätte ich nicht gedacht. Ich zwinge ja niemanden seine Versandkosten nicht doch anzumelden und dafür zu zahlen. War von mir nur als gut gemeinter Hinweis gedacht, etwas weniger Steuern zu zahlen.
Gruß TimS
PS. Vergeßt auch bitte nicht alle Sendungen, welche der Zoll übersehen hat, freiwillig nachträglich bei Eurem Zollamt anzumelden.
TimS
Ich habe gerade noch einmal in den Richtlinien nachgeschaut und keinen Anhaltspunkt dazu gefunden, dass es bei Privatpersonen eine abweichende Regelung gibt. Gibt es dazu irgend ein Erlass, BMF-Schreiben, Gerichtsurteil oder ähnliches? Würde mich über eine solche Quelle freuen.
@all
Werde mich kommende Woche mit der Finanzbehörde in Verbindung setzen und bzgl. der Versandkosten bei Privatpersonen weitere Infos einholen. Halte euch auf dem Laufenden.
Wer die Versandkosten anmeldet, muß darauf Steuern usw. zahlen. Wer die Versandkosten nicht anmeldet, muß keine zahlen. Das gilt aber nur für privat. Für diese Anmeldung ist jeder selbst verantwortlich.
Sind die Versandkosten oder eine Versandkostenpauschale auf der Rechnung ausgewiesen (in meinem Fall eine Rechnung der Perth Mint), dann fallen auf diesen Rechnungsposten Einfuhrumsatzsteuer an! Das ist eine EU-Regelung, nicht nur in Österreich bzw. Deutschland so!
Also ich hab Jahrelang als Privater meine Versandkosten Versteuern müssen,
und als Gewerblicher Versteuer ich meine Versandkosten jetzt auch.
Aber seis drum:
seine Steuern in voller höhe zu zahlen ist in Deutschland ja bald schon dekadent,
aber einer muß den Sozialstaat ja finanzieren
locker bleiben , Pinats
Gruss
alibaba
TimS
Ich habe gerade noch einmal in den Richtlinien nachgeschaut und keinen Anhaltspunkt dazu gefunden, dass es bei Privatpersonen eine abweichende Regelung gibt. Gibt es dazu irgend ein Erlass, BMF-Schreiben, Gerichtsurteil oder ähnliches? Würde mich über eine solche Quelle freuen.
Habe ja weiter oben schon Links von zoll.de eingestellt. Hier noch einer zur Zollwertermittlung http://www.zoll.de/b0_zoll_und…en/index.html#Postverkehr Da steht fast am Ende folgendes: Bei nichtgewerblichen Wareneinfuhren sind die Postgebühren nicht hinzuzurechnen, sofern der Selbstverzoller diese nicht im Feld Zollwert der Zollinhaltserklärung (Vordruck CN22/CN23/C1) oder anderweitig schriftlich bzw. mündlich angemeldet hat (Artikel 165 Abs. 2 ZK-DVO).
Diese Vorgehensweise hat mir auch das Hauptzollamt empfohlen. In fast allen Fällen meldet aber DHL oder Fedex für euch die Sendung an, und die machen es sich einfach, da ist der Zollwert inkl Versandkosten.
Gruß TimS
TimS
Grundsätzlich möchte ich klar stellen, dass es zwischen dem Gesetz und der
Durchführung meist sehr große Differenzen gibt. Des Weiteren möchte ich deine
Aussage nicht als falsch ansehen auch wenn ich einen anderen Ansatz verfolge,
der allerdings auch falsch sein könnte. Aus diesem Grund würde ich mich weiter
über eine sachliche Diskussion freuen.
@all
Eine richtige Lösung wird es sicherlich nicht geben, zumindest wie es in
der Praxis angewendet wird, da jede Behörde den Fall unter Umständen anders beurteilen.
Sicherlich handelt es sich im obigen Fall nur um ein "paar Euro", ob
nun die Versandkosten zur Bemessungsgrundlage für die EUSt mit herangezogen
werden, oder nicht. Somit würde sich der Aufwand eines Einspruchs nicht
rechnen. Allerdings sieht dies schon wieder anders aus, wenn noch weitere
"Fehler" einen Einspruch gerechtfertigten würden.
Die zentrale Frage und somit der Diskussionspunkt, um die es TimS und mir geht,
liegt in den Versandkosten bei der EUSt.
Die "reine Zollabgabe" sowie die "Einfuhrumsatzsteuer" sind
bei der Berechnung getrennt zu sehen, da bei Privatpersonen die Versandkosten
nicht in die Bemessungsgrundlage (Zollwert) für den „reinen Zoll“ einfließen,
was allerdings KEINE Auswirkung auf die EUSt hat.
Zur Begründung:
Einziger Anknüpfungspunktes zwischen der ZK-DV und des UStG gibt der § 11 Abs.
1 UStG. Dieser sieht vor, dass die Bemessungsgrundlage für die EUSt die gleiche
ist, wie auch für die "reine Zollabgabe". Weitere Anknüpfungspunkte
sind in der weiteren Berechnung nicht vorhanden. ABER nach § 11 Abs. 3 Nr. 3
UStG sind auf die Bemessungsgrundlage die Kosten der Beförderung
(Versandkosten) anzurechnen, wenn diese noch nicht in der Bemessungsgrundlage
nach ZK beinhaltet sind.
Ergebnis:
Somit bringt eine Befreiung der Versandkosten (nach ZK-DV) bei der Ermittlung
der Bemessungsgrundlage nur bei den "reinen Zollabgaben" etwas, aber
nicht bei der EUSt, da grundsätzlich diese wieder in die Bemessungsgrundlage
einfließen.
Dies hat nun zur Folge, dass die Bemessungsgrundlage für den "reinen
Zoll" von der Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer abweichen
kann.
Alles anzeigenHallo
Hab da mal eine frage.
Muß Montag zum Zoll Münzen abholen. Keine ahnung warum die da liegen aber was solls.
Mit welchen Mehrwertsteuer satz muß ich für die Australische "Treasures of Australia Diamonds" Münzen rechen?
Sind 2 Stück und hab sie für je AUS $109.09 [EUR57.50] gekauft.
Mit porto kommt die sendung auf [b]AUS $250.68 [EUR132.13]
Den bei unseren zoll sind die sehr einfälltig
Danke für die Antwort
[/b]
Gruss
alibaba
PS. Zeit und Geld nicht vergessen mit zunehmen .
Muß
Morgen dabin werde wohl so gegen 13 uhr bei den aufschlagen. und hoffe das das nicht stunden dauert. meld mich wen ich zuhause bin wieder.