Wer in der UdSSR beim privaten Handel mit 1-3 Goldmünzen erwischt wurde, z.B. 5 Rubelstücke Nikolaus aus Familienbesitz, dem wurde der Prozeß wegen illegalem Devisenhandel gemacht! Lediglich der Verkauf von Münzen an den Staat war erlaubt.
In der DDR war es jedoch nicht so.