Xbay: Erfahrungen mit Anzeige gegen Spaßbieter?

  • Hallo,
    Xbay verkommt ja immer mehr.


    Habe aktuell den Fall, dort "erfolgreich" was verkauft zu haben, nur dass der Bieter mir direkt nach der Auktion eine lange Nase macht.
    Neben der üblichen xbay-Kindergarten-Ermahnung (man kann Käufer mittlerweile ja nur noch positiv bewerten :wall: ) überlege ich mir, dem Käufer die Behörden auf den Hals zu hetzen.
    Ich fürchte allerdings, dass eine Betrugsanzeige nichts bringt, da es an dem Kriterium "Vermögen eines anderen dadurch beschädigt" (§263 StGB) fehlt, ich hatte zwar jede Menge Ärger und verschwendete Zeit aber keinen echten Vermögensschaden ("Gebühren" bekomme ich ja vermutl. zurück).


    Hat jemand Erfahrungen, ob sowas zu etwas führt oder wirft man schlechter Zeit noch gute hinterher?


    Alibaba, sag mal, Neuendorfer Str. in Spandau: das sieht für mich eher so aus, als ein Mahnbescheid verschwendetes Geld wäre...?


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    echt genervt :cursing:

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  • Ja Ja die ollen Spaßbieter



    Ich habe auch schon oft mit solchen ´´Typen´´ zu tun gehabt.... ebay ist es scheinbar Wurscht und schickt dem ne ´´Mahnung´´ uhi Toll da wird der Spaßbieter aber bestimmt Angst bekommen.... ich empfehle dir lass den Spinner Ruhen und warte ab bis du die gebühren von Ebay wieder gut geschrieben bekommst...



    Die Ecke in Spandau dort ist nicht gerade die Gegend wo ne ´´Mahnung´´ was nutzt....



    Ist Ärgerlich sowas :boese:

  • Also ich habe mal einen angezeigt, der mich beim Verkauf besch... wollte. Also gehaktes Account - Platin Set über 2000 Euro. Verkäufer war zum Bsp. Herr Müller, Empf. der Überweisung Achmed oder so. Ich habe Herrn Müller im Tel.buch gefunden und angerufen. Er meinte recht lapidar, daß sein Acc. gehakt wurde. Also habe ich Achmed angezeigt. Das ging recht einfach online über Internetwache.de. Nach ca. 9 Monaten kam ein Anruf ob ich denn geschädigt wurde. Nach einem "nein" wurde mir gesagt, daß das Verfahren eingestellt wird. Strafrechtlich kannst du es also wohl vergessen. Und, ob du zivilrechtlich was rausholen kannst oder am Ende draufzahlst kannst du nur empirisch testen ;)


    PS: die Namen sind frei erfunden - der VK lt. ebay hatte einen recht deutschen Namen der Empf. der Überweisung war sicher ein ausländischer Strohmann.
    Das heißt natürlich nicht, daß es nicht auch andersrum sein könnte!

  • Naja, mein "Käufer" hat mir mitgeteilt, dass er keine Zeit für Transaktion hat, weil er ganz dringend nach Afrika muss. Dem Namen nach zu urteilen, nicht ganz abwägig, aber kein Grund, nicht zu zahlen :boese:


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  • nur mit PayPal :D da kann man die meisten Spassbieter fern halten :D ,,Sie haben kein PayPalacount ,sorry ,, :D nix mit bieten :D


    Versendet wird auch nur an der PayPal hinterlegten Adresse :D damit ist man abgesichert ,, relativ gesehen ,, bei PayPalzahlungen :D


    Ansonsten wenn jeder Depp ersteigern kann , dann ist das Maleur schon in ferner sicht vorprogramiert :huh: :D


    Als ich mal ohne die Vorbedingungen was verscherbelt hatte , so vor ein paar Jahren , da hatte ich ein ähnliches Problem :S :D


    ein Pinguin kaufte und tauchte am Nordpol ab :D seit dem nur unter Bedingungen die oben genannt , stellen aber auch


    kein absoluten Schutz dar :huh: :S aber grenzt schon etwas ein :D


    Gruss


    alibaba :D

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat " :D


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst" 8o

  • Ja, das ist ja Plan B, wobei der auch im einstelligen Bereich ist, was die Bewertungen angehen. Ausserdem wirkt das nicht immer vertrauensbilden, wenn einer abspringt (aus welchem Grund auch immer), wer will schon was, was ein anderer verschmäht hat. Kennt man ja vom Supermarkt :D


    Ich hatte auch gehofft, dass Ali noch ein RegioRating für den Straßenzug abgibt... :whistling:


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  • Ich hatte auch gehofft, dass Ali noch ein RegioRating für den Straßenzug abgibt... :whistling:


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    :D zu Spandau kann ich nicht viel sagen :D ich bin gerade in Hawai :D drüben und schaue die Madels beim ,, HuLaHula zu ,, :D


    :D nebenbei schaue ich hier , bei meine Pinguine :D zu :D


    Gruss


    alibaba :D

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  • Dann biste aber früh aufgestanden: Erstes Posting heute um ca. 3:00 Ortzeit. Kannste nicht schlafen? Schei* Jetlag :P


    Ich tauch dann mal ab :D
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  • Am Nordpol leben übrigens keine Pinguine (nur am Südpol)... vielleicht ist er ja deshalb nicht mehr aufgetaucht.


    :D wie gemein das Klima zu den kleinen Pingu's ist :D ,, einsamer Pinguin am Nordpol ,, :D sucht Internetbekanntschaft am Südpol :D


    Gruss


    alibaba :D ,, aus alles was es nicht gibt , kann man Geld machen ,,


    Eisverkäufer in der Wüste :D oder Wüstenverkäufer im Eismeer :D

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  • Spaßbieter waren bei mir eigentlich selten, trotz 7.000 Bewertungen


    http://k2b-bulk.ebay.de/ws/eBa…eBaySellingActiveListings


    Wenn jemand einen gekauften Artikel nicht (mehr) haben möchte, so akzeptiere ich das ganz einfach,
    Käufer und Verkäufer sollten ja zufrieden sein, von daher sehe ich es als fair an, dass auch mal einer nein sagen darf zu seinem Kaufrausch.
    Dann biete ich es eben nochmals an, bzw. zuerst mal Angebot an unterlegenen Bieter.
    Verkaufsgebühr bekommt man ja zurück, wenn man einen nicht bezahlten Artikel meldet,
    auch der Spaßbieter bekommt von ebay ein Verwarnung und ist spätestens beim 3. mal "nicht angemeldetes Mitglied",
    man kann ja auch trotz positiver Bewertung als Text hinterlassen: ZAHLT NICHT - SPASSBIETER - VORSICHT - etc ... oder was immer man möchte,
    so sind die anderen vor diesen Spaßbietern gewarnt.
    Was soll man sich wegen denen aufregen. Einfach verwarnen lassen (unbezahlten Artikel melden) und nochmals einstellen ...

  • Hallo


    meiner Meinung nach kann man schon was gegen solche "Spassbieter" machen..



    § 122 BGB
    Schadensersatzpflicht des Anfechtenden
    (1) Ist eine Willenserklärung nach § 118 nichtig oder auf Grund der §§ 119, 120 angefochten, so hat der Erklärende, wenn die Erklärung einem anderen gegenüber abzugeben war, diesem, andernfalls jedem Dritten den Schaden zu ersetzen, den der andere oder der Dritte dadurch erleidet, dass er auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut, jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus, welches der andere oder der Dritte an der Gültigkeit der Erklärung hat.
    (2) Die Schadensersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Beschädigte den Grund der Nichtigkeit oder der Anfechtbarkeit kannte oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte (kennen musste).


    Da hilft dann nur Zivilklage.. ohne Strafrecht..


    Kommt natürlich auf den genauen Einzelfall an.. wenns dich so unterm Nagel brennt (ihm eins rein zu würgen) dann versuchs :D


    wie gesagt.. nur meine bescheidene Meinung.. bin kein "Privat-Rechtsexperte" [smilie_blume]

    In Gold we trust..
    In Silver i trust..
    :thumbup:
    Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht! - Berthold Brecht

    Einmal editiert, zuletzt von Haraldo ()

  • Zivilrechtlich musste halt selber erstmal in Vorleistung treten, strafrechtlich könnte der Trachtenverein sich mit dem Gauner beschäftigen. Ich glaub ich würg ihm liener eine rein, wenn ich mal wieder in Berlin bin :D


    Langsam verfliegt der Ärger :evil:
    Ping

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  • mensch, machs doch nicht so kpmpliziert. mach dem 2. bieter ein angebot, dann bekommst du x-euro weniger als beim höchstbietenden und hast einen klar nachweisbaren vermögensschaden.

    Erfolgreich gehandelt u.a. mit smp, Flo, ertz78, foxl60, samba, ziemer, mütze, silberbuggy, EM-Hamster

  • Ich habe letze Woche mit einer anderen Art von eBay-Kamerad Bekanntschaft gemacht.
    Schickt der mir doch 10 Minuten vor Ablauf eine Frage mit folgendem Inhalt:


    "Hallo higgins*,


    Hallo, veranstalten Sie gerade ein wettbieten, sollte man es durch ebay
    einmal überprüfen lassen????"


    Bei sowas könnt´ich ´n Arsch an der Seite kriegen! Wi..er!


    (sorry, aber da brennen bei mir die Sicherungen...)


    Dieses Denunziantentum ist mindestens genauso schlimm wie Spaßbieterei.
    Ich habe vorsorglich sofort eine Mail an eBay gesendet und geschrieben, dass sie ruhig prüfen können...ich habe nix zu verbergen.
    Die Antwort an den Gentleman fiel ebenso aus und ich veröffentlichte diese Korrespondenz auch noch zusätzlich in meinem Angebot.


    Gruß


    Higgins

  • ...bei § 122 BGB kriegst du nur das negative Interesse. Dat is nicht viel. :boese:
    Entweder verklagen auf Erfüllung oder aber in der Auktion, sprich AGB, eine pauschalierten Schadenersatz bei nicht gehöriger oder Nichterfüllung (je nach Wert der Ware) vereinbaren. Wenn da steht, dass bei Nichtabnahme Du einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 250,- geltend machst, dann freut sich auch Dein Anwalt.Ich glaube, dass könnte helfen.

    Wie merke ich mir die 11 88 0 ?
    11 Millionen Griechen kriegen 88 Milliarden Euro und zahlen 0,- Euro davon zurück.

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