zum einen könnte jeder Händler, der die offiziellen Krügerrand anbietet auf Unterlassung klagen und abmahnen, zum anderen könnte die Münzprägestätte auf Unterlassung klagen und Schadenersatzansprüche geltend machen.
Dazu bedarf es nur eines Winkes eines Distributors
Ohne dem Anbieter zunahe treten zu wollen: Hier scheint es sich eher um einen "kleinen Fisch" zu handeln Aber auch der kleine Fisch muß dann ggf. die große Rechnung zahlen