Goldband 20 - 30 Jahre alt, was ist das?

  • Hallo liebe Mitglieder,


    ich habe vor kurzem ein Schreiben vom Amtsgericht bekommen. Dort drin steht, dass ich von meiner verstorbenen Großtante Goldbänder vermacht bekommen habe. Ich bin also nicht direkter Erbe, sondern habe lediglich einen Vermächtnisanspruch, den ich beim Erben einfordern muss. Ich habe schon mit dem Erben gesprochen, aber dieser weiß oder will nichts von vorhandenen Goldbändern in einem Schließfach wissen. Meine Großtante schreibt in ihrem notariellen Testament aber davon und ich soll diese bekommen. Was mich aber hauptsächlich interessiert: Was sind Goldbänder? Im Testament steht Folgendes: Die im Schließfach der Sparkasse ... deponierten Goldbänder (ca. 700 g) erhalten die unter vorstehend ...
    Mehr steht nicht drin. Kann mir jemand weiterhelfen? Ich denke, dass diese Bänder auf jeden Fall älter als 20 Jahre sind, das Testament ist von 1993. Ich kann mir sogar vorstellen, dass diese Bänder noch älter sind ..., meine Großtante ist schließlich 90 Jahre alt geworden!


    Viele Grüße und vielen Dank für jegliche Hilfe


    Goldband123

  • Könnten Halbzeuge für Goldschmiede sein oder auch Armbänder. Mehr Hintergrundinfos wären vielleicht hilfreich.

    Demokratie ist die Diktatur der Dummen (Friedrich von Schiller)
    Das Grundprinzip der Parteien-Demokratie ist, die Bürger von der Macht fernzuhalten (Michael Winkler)
    Wer die Zeichen der Zeit nicht erkennt, wird von ihr überrollt werden. 8o
    Wer Banken sein Geld überlässt, macht sich mitschuldig :!:

  • :D Mein Kampf gab es auch in Gold :D daran hätt ich interesse :D


    Gruss


    alibaba :D

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    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat " :D


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  • Bandgold bezeichnet dünn gewalztes Gold, das früher mal von Degussa verkauft wurde,


    hier hab ich ein Foto gefunden: wo goldband verkaufen


    der Vorteil von Bandgold ist, es lassen sich beliebig größe Stücke einfach abschneiden.


    Hier Infos: http://www.goldseiten.de/content/muenzen/barren-sonstige.php



    VG
    Goldhamster

    „Wenn kein Mensch mehr die Wahrheit suchen und verbreiten wird, dann verkommt alles Bestehende auf der Erde, denn nur in der Wahrheit sind Gerechtigkeit, Frieden und Leben!“ Friedrich von Schiller

  • Das wäre vielleicht eine mögliche Ersatzwährung?


    999er Gold auf der Rolle, alle 0,1g eingeprägte Schneidestreifen, so dass beliebig viele 0,1g-Abschnitte abgetrennt werden können.


    Grosse Zahlungen mit ganzen Rollen, kleine Einkäufe mit entsprechenden Abschnitten


    5 oder 10 einzelne Abschnitte kann man in Blistertaschen zusammenfassen


    lässt sich relativ einfach und somit kostengünstig herstellen


    Wäre das als regierungsunbhängige Währung geeignet?


    oder ist das nicht so gut, weil dann überall die Erde umgegraben wird um Gold zu gewinnen?

  • Zitat

    oder ist das nicht so gut, weil dann überall die Erde umgegraben wird um Gold zu gewinnen?

    Auch heute ist doch Gold = Geld, sogar das bessere. Demnach müsste ja auch schon heute alles umgegraben werden (und wird ja auch zum Großteil). Ich denke, das würde also keinen Unterschied machen, außer vielleicht, dass einigen Menschen diese Geld- und Werthaltefunktion durch Nutzung als Währung noch bewusster werden würde.


    Grüße


    Vielen Dank für die zahlreichen positiven Abwicklungen und netten Kontakte im GSF!

    Mitglied seit 2009

  • Geldbeutel mit Drahtrolle und Seitenschneider. :D Die Griechen wussten schon warum sie die Münzen erfunden haben.

    Demokratie ist die Diktatur der Dummen (Friedrich von Schiller)
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  • Ein 1Meter langer Streifen hätte ca.:800 Gramm (2cm*o,2cm*100cm*20Gramm).Den müsste man jetzt in 8000 gleiche Teile teilen also alle 0,125mm ein Abschnitt.
    Des dasich i nimma! Aber vielleicht eine andere Teilung?
    MfG.:CARLOZ

  • Zum Rechtlichen:


    Ein Erbe ist Rechtsnachfolger des Verstorbenen, er verfügt über alles Vermögen,
    bekommt Zugang zu Konten und Schliessfächer, UND haftet für die Verbindlichkeiten.
    /(sind die Schulden höher als das Vermögen, kann er nur die ganze Erbschaft ablehnen)
    Verbindlichkeiten sind auch Vermächtnisse ...
    -> wenn das Schliessfach samt Inhalt noch existiert, bekommt er Zugang, und muss das Vermächtnis
    erfüllen. Komplizierter wird es, wenn das Gold schon vom Erblasser verkauft oder verbraucht wurde
    (oder der Erbe das behauptet) ... ich denke, dann gehts du leer aus, wenn du nicht das Gegenteil beweisen
    kannst ... wenn ich dir aber mein Auto vermache, dieses aber zu Schrott fahre und vergesse das Testament zu ändern,
    dann glaube ich nicht, dass du dann Anspruch auf Ersatz hast.
    Aber das wäre dann so oder so wohl ein Fall für einen Anwalt. (Achtung: der berechnet seine Gebühren natürlich
    nach dem heutigen Streitwert...)

  • Zitat

    -> wenn das Schliessfach samt Inhalt noch existiert, bekommt er Zugang, und muss das Vermächtnis
    erfüllen. Komplizierter wird es, wenn das Gold schon vom Erblasser verkauft oder verbraucht wurde
    (oder der Erbe das behauptet)


    üblicherweise dokumentieren die Banken doch, wann wer am Schließfach war?


    wenn der Erbe also noch nicht dran war:
    am besten einfach zusammen hingehen, damit es keine falschen Verdächtigungen gibt ;)


    wenn der Erbe schon am Schließfach gewesen sein sollte und etwas fehlt:
    dann wäre mal ein gewisser Anfangsverdacht da :hae:

  • 999er Gold auf der Rolle, alle 0,1g eingeprägte Schneidestreifen, so dass beliebig viele 0,1g-Abschnitte abgetrennt werden können.


    Grosse Zahlungen mit ganzen Rollen, kleine Einkäufe mit entsprechenden Abschnitten


    und nicht vergessen:
    auf jeden 0,1 g-Abschnitt gut lesbar eine Punze mit der Feingehaltsangabe :thumbup: :D :thumbup:



    PS:
    hast Du schon mal Gold in der Hand gehabt?
    ist Dir klar, wie klein schon ein 1g-"Barren" ist???

  • Ich dachte eher an feine Bänder mit 10mm Breite und 0,1mm Stärke, da wären dann also 100cm=20g, 0,1g wären 5mm vom Band


    oder besser: 7,2mm Breite und 0,1mm Stärke, da wären dann 7,2mm vom Band die 0,1g


    die kleinste Währungseinheit sind dann die quadratischen 7,2mm-Schnipsel, die Händler haben 7,2mm dicke Bandrollen in den Krügerrandboxen.


    eine hauchmässige Aufpunzierung dürfte reichen, ersatzweise ein Hologramm pro Abschnitt


    Ist doch gar nicht mal so unpraktisch

  • Ja die rechtliche Lage ist korrekt, wie Jürgen sie beschreibt.


    Wichtig wäre hier ein ideales Vorgehen, die Frage bei den Erben ist eher als kritisch zu bewerten, je nachdem wie pers. Beziehung bestellt ist.


    Kläre die Angelegenheit am besten direkt mit dem Rechtspfleger am Amtsgericht ab, wie Du dich verhalten sollst, da Du Angst hast, von den Erben evtl. übergangen zu werden.
    Kläre bei der Bank (Filialleiter verlangen) ab, ob das Fach noch existiert, nimm hierfür die gesamten Unterlagen vom Gericht mit. Anhand der Besuchskarte lässt sich ein Besuch von Bevollmächtigten feststellen.
    Wie Du dich in den möglichen Fällen verhalten sollst, wird Dir der Rechtspfleger sicherlich sagen können, wichtig wäre hier evtl. dass Du bei Gericht eine Öffnung im Beisein eines Gerichtsdieners & Dir bewirkst, falls sowas möglich ist, mögliche Kosten hierfür wären mir egal.


    Wäre interessant wenn Du berichtest, wie es weiter und schlussendlich ausgeht [smilie_blume]


    Viel Erfolg

    „Wenn kein Mensch mehr die Wahrheit suchen und verbreiten wird, dann verkommt alles Bestehende auf der Erde, denn nur in der Wahrheit sind Gerechtigkeit, Frieden und Leben!“ Friedrich von Schiller

  • Ist doch gar nicht mal so unpraktisch


    Ich stell mir grad vor wie bei Aldi alle Kunden an der Kasse die Blechschere zücken :thumbup: - aber wie wird das mit dem Wechselgeld geregelt? :hae: Ggf. könnte der Kassenzettel ja so ne Art Wechsel sein und wenn man z.B. 100 Kassenbons zusammen hat, bekommt man von der Goldbank 3,6 cm Bandgold. :D

  • Man könnte ja auch von vornherein verschieden große Schnipsel in Umlauf bringen. Dann spart man sich die Blechschere. Und damit man sich an den Blechstreifen nicht schneidet könnte man die etwas dicker machen und an den Kanten abrunden.
    Um Fälschungen zu vermeiden könnte man eventuell noch Motive einprägen.


    Das ganze könnte dann etwa so aussehen:


    [Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/d/dd/10_CHF_Vreneli_1911.jpg]

  • Man könnte ja auch von vornherein verschieden große Schnipsel in Umlauf bringen. Dann spart man sich die Blechschere. Und damit man sich an den Blechstreifen nicht schneidet könnte man die etwas dicker machen und an den Kanten abrunden.
    Um Fälschungen zu vermeiden könnte man eventuell noch Motive einprägen.


    Das ganze könnte dann etwa so aussehen:


    :thumbup:


    Hurra, wir haben das Rad erfunden :D - was? Das gibts schon? ;(


    Lustige Diskussion, aber denke unser Erbe möchte doch eher Lösungen für seinen Fall in diesem Faden ;)

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  • Hast ja Recht Goldhamster :thumbup:


    Wesentlich ist doch die Aussage

    Zitat

    Ich bin also nicht direkter Erbe, sondern habe lediglich einen Vermächtnisanspruch, den ich beim Erben einfordern muss.


    Das BGB sagt dazu


    Zitat

    § 2174
    Vermächtnisanspruch
    Durch das Vermächtnis wird für den Bedachten das Recht begründet, von dem Beschwerten die Leistung des vermachten Gegenstands zu fordern.


    In dem Moment geht es doch gar nicht um den Inhalt eines Schließfaches sondern um die Herausgabe der 700 Gramm Bandgold. Dazu ist eine Besichtigung des Schließfaches nicht notwendig, es sei denn man möchte das Erbe bei der Besichtigung gleich mitnehmen. Schlecht ist natürlich wenn der Erbe von dem Bandgold nix weiss

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