Das Bafög-Amt kann natürlich nicht so ohne weiteres deine Konten einsehen... das Amt kann sogar noch nicht einmal deinen Kontostand einsehen.
Was sie aber können und auch tatsächlich machen, wenn ihnen etwas komisch vorkommt:
Das Bafög-Amt kann die in Anspruch genommenen Freistellungsaufträge bzw. angefallene Vermögenssteuern des Antragsstellers einsehen!
Das heißt also: Anhand des in Anspruch genommenen Freistellungsauftrages für die jeweiligen Kontenarten schätzt das Amt anhand üblicher Zinssätze deine Kontostände....
...wenn sich diese berechnete Schätzung erheblich von deinen Angaben unterscheidet, wird das Amt noch misstrauischer und verlangt von dir entsprechende Nachweise.
Diese Abfrage erfolgt jährlich, ich glaube irgendwann im Dezember oder Januar und bezieht sich immer auf das vergangene Kalenderjahr.
Beispiel:
Angenommen, du hast ein Tagesgeldkonto mit 2% Verzinsung p.a.. Auf diesem Konto hast du im Januar des Jahres (noch kein Bafög beantragt) 10.000€...
Im Juni hast du dir deine Studentenbude eingerichtet, den Umzug
bezahlt und dir ein gebrauchtes Auto besorgt, musst ja schließlich
irgendwie leben und mobil sein, Kosten insgesamt 6000€.
Total finanzmathematisch inkorrekt hast du also für ein halbes Jahr 2% Zinsen auf 10.000€ erhalten: das sind bis jetzt 100€.
Dein Bafög hast du im Juli beantragt und demzufolge deinen Kontostand von 4000€ angegeben, das ist unter dem Freibetrag und damit wird nix angerechnet...
Die restlichen 4000€ lässt du rein hypothetisch bis zum Ende des Jahres auf deinem Konto liegen, da du gar keine Zeit wegen des Studiums hast, das Geld auszugeben.
Für ein weiteres halbes Jahr fallen also 2% Zinsen für 4000€ an, das sind 40€.
Insgesamt hast du also im betreffenden Jahr 140€ Zinserträge "erwirtschaftet" (was für ein Wort)
Entweder fielen Kapitalertragssteuern an (kein Freistellungsauftrag erteilt), oder dein Freistellungsauftrag (maximal 801€) wurde in Anspruch genommen.
Wie auch immer, dein Amt macht einen Datenabgleich und erhält die Auskunft, dass du 140€ Zinserträge in diesem Jahr für ein Tagesgeldkonto hattest.
Es wird sich nun den durchschnittlichen Tagesgeldzinssatz nehmen (der hier der Einfachheit halber zufällig 2% beträgt) und daraus deinen geschätzten Kontostand berechnen:
Das Amt kommt auf folgendes Ergebnis: 140€ * 100 / 2 = 7000€ - da dies erheblich von den angegebenen 4000€ abweicht, wird es stutzig!
Auch lässt sich der Kontostand nicht durch die Bafög-Nachzahlungen erklären (die evtl. noch auf dem Konto rumlungern), da ist schon eine Toleranz eingebaut.
(Grundsätzlich soll es eine Richtlinie geben, dass ab 100€ Zinserträgen je nach Kontotyp der Fall genauer unter die Lupe genommen wird - ohne Gewähr)
Entweder bekommst du nun sofort einen netten Brief, in dem du um eine Erklärung gebeten wirst und entsprechende Nachweise einreichen musst.
(in diesem Falle also die Rechnungen für den IKEA-Einkauf, das gebrauchte Auto und die Umzugsfirma)
Oder aber das Amt lässt dich fies ins offene Messer laufen und wartet ab, bis du deinen Folgeantrag im nächsten Bewilligungszeitraum stellst.
Denn dann will es dich nämlich ans Bein pissen, wenn du Falschangaben machst. Soll heißen: Das Amt hat angenommen, dass das Vermögen auf deinem Konto NACH deiner Antragsstellung entstanden ist, z.B. durch eine Schenkung oder durch ein hohes Gehalt bei deinem Studentenjob ( )...
...ergibt sich nun aber aus deinem Folgeantrag nichts dergleichen (du hast keine Einnahmen gehabt und dein Vermögen hat sich auch nicht erhöht), bekommst du den netten Brief und musst alles erklären und nachweisen - Zusätzlich aber auch noch belegen, dass du kein Einkommen durch Arbeit und dergleichen im vergangenen BWZ hattest.
Kannst du es nicht mehr nachweisen (Rechnungen und alles weggeschmissen), dann bist du gefÜÜÜckt
Daher: Schön alle Rechnungen und Quittungen und Belege aufheben, lege dir einen extra Ordner fürs Bafög an und tu dort einfach jede Quittung, jede Rechnung und jeden Kassenbon (ja auch den vom Wochenendeinkauf für 11,46€ oder die fünf Bier in der Kneipe für 8,60€, oder der neue Fahrradschlauch für 3,99€ - immer schön mit namentlicher Quittung (Bewirtungsnachweis) oder EC-Karte (damit es sich deiner Person zuordnen lässt))
>>> Kontoauszüge gehen das Bafög-Amt ÜBERHAUPT NIX an! Solange du deine Ausgaben anderweitig nachweisen kannst ist dies immer der bessere Weg...
Wenn das Bafög amt dich dann nervt und Belege von dir haben will - bitteschön kann es haben! Einen ganzen Aktenordner voll, 30cm dick!
Dein Sachbearbeiter wird sich freuen, dass du so gut kooperierst und alles kleinlichst archiviert hast, damit er auch ja alles nachvollziehen kann.
(Man kann auch in vorauseilendem Gehorsam den Aktenordner gleich als "Anlage" zum Wiederholungsantrag hinzufügen... am besten persönlich, du wirst ihn meist mit ablehnender Dankbarkeit wieder zurück bekommen... mindestens beim zweiten Wiederholungsantrag )
Dies ist nur meine persönliche Meinung und keine Beratung, alle Angaben ohne Gewähr!
P.S.: Am besten, man verzichtet ganz einfach auf Zinserträge jeglicher Art... und natürlich Kapitalerträge aus irgendwelchen Papieranlagen oder Aktien... Verluste kannst du natürlich auch geltend machen!
P.P.S.: Im Prinzip sollten alle deine Fragen und Unklarheiten hier gelöst werden ->> http://www.bafoeg-rechner.de/