Das ist doch keine unze, oder??

  • Gruss


    alibaba :D


    Meine Frau sagte letztens zu mir , wenn ich in der Lebensmittelabteilung im afrikanischen Supermarkt bin ,solle ich nicht auf die Grösse der


    Verpackung schauen , sondern die Inhaltsbeschreibung genau lesen :D welches auch bewarnt im deutschen Medienfernsehen wegen


    sogenante ,, Mogelpackungen ,, ;) :D weltweit :D von den Chinesen kennt man das ja ;) aber nun auch im Händler-Nahrungsbereisch ;)

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat " :D


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst" 8o

  • 'ne Unze mag es schon sein, ABER KEIN SILBER (nur versilbert, steht auch drauf - 100 mills)


    §263 StGB


    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Der Versuch ist strafbar.


    ...



  • Ein Straftatbestand setzt den Vorsatz oder zumindest grobe Fahrlässigkeit voraus und davon kann in keinster Weise ausgegangen werden, da der Verkäufer die Ware zweifelfrei als versilbert anpreist.

  • Moin Normann, diese Auktion ist wirklich eine Riesen-Sauerei :boese:


    Wer liest denn schon so einen Text bis zum Ende durch...?
    Aber 2 von den wohl ursprünglich 3 Dingern sind ja wohl schon wech.... :(


    Schade, aber durch sonne Dinger ist die Bucht in so ein mieses Licht gerutscht... :(


    Der Verkäufer wird sich bei Streß wohl auf seine Auktionsbeschreibung berufen und einen vom lahmen Gaul erzählen... [smilie_denk]

    Gute Deals mit: Goldleser, petraDD, hollaender, Ghost2675, Der_Kaktus, bubi, speedsnail, Fischer, KROESUS, Heinrich V, jürgen1228, mauersgold, "absolut beginner", Silberdachs, ROKKO, eifelmünze, smartsurfer, suesse, konterbande, neptun, cyberworky, blaucater, John Ruskin, megane26, rockcrawler, schuchris, goldmeier, n.n., HoLo, reusssammler, helmut75. :thumbup:

    Einmal editiert, zuletzt von blindfisch61 ()

  • Ein Straftatbestand setzt den Vorsatz oder zumindest grobe Fahrlässigkeit voraus und davon kann in keinster Weise ausgegangen werden, da der Verkäufer die Ware zweifelfrei als versilbert anpreist.


    Kategorie - Silber
    Artikel - Silber, Silberbarren
    gaaaaaaaaaanz weit unten - versilbert


    Wenn das nicht "Erregunge eines Irrtums" durch "Entstellung von Tatsachen" ist, weis ich auch nicht mehr.
    So wie diese Artikelbeschreibung aufgemacht ist, denke ich dass deine Anforderungen erfüllt sind.

  • Was sind eigentlich diese "Mills"? Kenn' ich nicht; nie gehört....

    Und nicht vergessen: "Papiergeld kehrt früher oder später zu seinem inneren Wert zurück: Null." [Voltaire, 1694-1778]
    Gold, das du dir schon heute kannst besorgen,
    Kaufe derzeit besser nicht erst morgen! :D

  • Was sind eigentlich diese "Mills"? Kenn' ich nicht; nie gehört....


    Phantasiebezeichnung einer kanadischen Betrügberfirma, die in Hongkong fertigen lässt.
    Siehe auch http://stores.ebay.ch/ALL-MET-ONLINE/gut-zu-wissen.html


    Der eigentliche Händler/Verkäufer/in den Verkehr Bringer, der Kanadische Händler mit Produktion/Artikelstandort HongKong der jetzt eben auch den europäischen Marktplatz ebay mit seinen Angeboten überschwemmt, ist jetzt dazu übergegangen seine "falschen Silberbarren" unter Münzen>Edelmetalle>sonstige zu listen, des weiteren hat er seine Artikelbeschreibungen mit dem Wörtchen einschichtig in Klammern gesetzt (einschichtig) ergänzt. Somit hat sich auch meine weiter oben geäußerte Vermutung bewahrheitet, das es sich um eine billigste einschichtige Versilberung handelt! Diese Versilberung hat ergo dessen einen Gewichtsanteil von 100 Tausendstel Gramm! Es liegt nun an ihnen sich den Wert von 100 Tausendstel Gramm Silber auszurechnen. Ich würde jedoch sagen das liegt im nicht messbaren Centbereich, und somit weder als Sammlerstück noch als Wertanlage geeignet! Die meisten Anbieter gehen dann noch soweit und behaupten RAR, extrem selten, oder Auflage nur 5000 Stück, diese Angaben entbehren jeder Grundlage, da frei erfunden! Bei all diesen "falschen Silberbarren" handelt es sich um Chinesische Massenware!! (dazu möchte ich weiters sagen, bei diesen RAR, extrem selten und streng limitiert Angeboten Augen auf und 2mal überlegen, es gibt da einen deutschen ebay Shopbetreiber, der behauptet selbst von den österreichischen Silber Philharmonikern das diese streng limitiert sind!!)


    Aus oben angeführten Änderungen des kanadischen Verkäufers ergibt sich nun folgendes Bild:
    Sollten Sie diese(n) Barren von einem gewerblich angemeldeten Verkäufer/Shopbetreiber ersteigert oder durch sofort kaufen erworben haben, können Sie innerhalb der Rückgabefrist diese(n) Barren durch das Widerrufsrecht zurückgeben! Nochmals, sollte sich der Shopbetreiber weigern und auf die Ausnahme vom Rückgaberecht hinweisen, erklären Sie ihm das dies eben auf diesen Artikel nicht zutrifft, da er weder unter Edelmetalle noch unter eine Kategorie der börslich gehandelten Metalle fällt! Hierbei handelt es sich eher um ein "Schmuckstück" nicht für Anlagezwecke geeignet! Und hat dieser Shopbetreiber dann noch unter Münzen>Edelmetalle>Silber eingestellt ist es doppelt einfach, da falsch eingestellt und eine falsche, ich unterstelle absichtlich falsche bzw irreführende Artikelbeschreibung zu diesen Barren eingestellt! Auch hier gilt was ich weiter unten beim Kauf von privaten Anbietern geschrieben habe bezüglich betrügerischer ebsichten etc. Der/Die Shopbetreiber und privaten Verkäufer wissen um die Ware denn bei einem Einkaufspreis von runden 5 €uro vom kanadischen Verkäufer kann keiner davon ausgehen das es sich um echtes Silber handelt! Und wie gesagt, der alleinige in den Verkehrbringer dieser Barren hat seine Artikelbeschreibungen dahingehend geändert, das man selbst als Nichtkenner zumindest hellhörig werden muß!


    Sollten Sie nun diese(n) Barren von einem privaten Anbieter erworben haben, können Sie, sollte dieser diese Barren unter Münzen>Edelmetalle>Silber gelistet haben und nur schreiben 1 Unze Feinsilber oder auch nur 1 Unze 100Mills 999 Silber oder eine ähnliche Artikelbeschreibung gewählt haben, ihm zumindest betrügerische Absichten wenn nicht Betrug vorwerfen, Rücktritt vom Kauf sollte jederzeit möglich sein, da Sie unter dem Gesichtspunkt echtes Silber zu erwerben gekauft haben! Nötigenfalls eine Anzeige bei der örtlichen Polizei wegen Betrug, gewerbsmäßigen Betrug, und je nach dem wie viele Verkäufe von diesem privaten Verkäufer schon getätigt wurden, eine Anzeige beim Finanzamt wegen gewerbsmäßigem Handel.
    Sollte der Händler/private Verkäufer sich darauf berufen er habe 100 mills in der Artikelbeschreibung angeführt, können Sie kontern


    * für sie war 100mills als Markenname aufgefasst worden 100Mills könnte auch übersetzt werden als 100Mühlen
    * wurden angeboten mit dem exakten Handelsgewicht/Handelseinheit für Edelmetalle 1 Unze

  • Produktionsstandort vermutlich das über der Grenze in China gelegene Industriegebiet, habs vergessen wie es heisst


    Offizieller Sitz des Händlers in Kanada


    die gibt es in verschiedenen Motiven und Gewichten


    sowohl versilbert als auch hochwertig 24Karat vergoldet


    das perfide ist, daß manchmal das Gewicht stimmt!


    Also Test nur mit Volumenbestimmung (Verdrängungstest oder genau messen) möglich


    Fazit: alles wo 100 mills darufsteht ist vergoldet oder versilbert


    Hier der E-bay -entschuldigungsartikel mit vielen warnungen für Onlinekäufer (der Fall der Nichtlieferung trotz Bezahlung muss auch noch erwähnt werden


    Vorsicht vor Ebay!


    Beim leisesten zweifel nur abholung gegen bar, Übergabe in einer Tanke oder Bank!


    http://stores.ebay.de/ALL-MET-ONLINE/gut-zu-wissen.html


    edit:@amabhuku: Du warst schneller :thumbup:

  • Ein Straftatbestand setzt den Vorsatz oder zumindest grobe Fahrlässigkeit voraus und davon kann in keinster Weise ausgegangen werden, da der Verkäufer die Ware zweifelfrei als versilbert anpreist.


    wer auf seite 765 des staubsaugerkaufvertrages die lieferung einer waschmaschine ankündigt und sich eine einzugsermächtigung vom konto des käufers zur bezahlung der waschmaschine erteilen lässt ist trotzdem immer noch ein betrüger. falls du verstehst was ich meine...


    es geht nicht darum, ob der irrtum hätte vermieden werden können, das kann er meistens. es reicht die absicht des betrügers, den käufer durch verschleierung zu täuschen.

  • Zitat von »Mithras« Was sind eigentlich diese "Mills"? Kenn' ich nicht; nie gehört....
    Phantasiebezeichnung einer kanadischen Betrügberfirma, die in Hongkong fertigen lässt.
    Siehe auch http://stores.ebay.ch/ALL-MET-ONLINE/gut-zu-wissen.html


    Der eigentliche Händler/Verkäufer/in den Verkehr Bringer, der Kanadische Händler mit Produktion/Artikelstandort HongKong der jetzt eben auch den europäischen Marktplatz ebay mit seinen Angeboten überschwemmt, ist jetzt dazu übergegangen seine "falschen Silberbarren" unter Münzen>Edelmetalle>sonstige zu listen, des weiteren hat er seine Artikelbeschreibungen mit dem Wörtchen einschichtig in Klammern gesetzt (einschichtig) ergänzt....


    Aha, man lernt doch immer wieder dazu. "Mills", mit was man alles Geld verdienen kann. :hae: Trotzdem Nepper, Schlepper...
    Tolle Erläuterungen übrigens von dem bucht Mitglied. Nur beim lesen brennen die Augen. Schade um die nicht unwichtigen Info´s, gerade für "Neu Edelmetall Fans"...

    „Die Menschen sind so einfältig und hängen so sehr vom Eindruck des Augenblickes ab, dass einer, der sie täuschen will, stets jemanden findet, der sich täuschen lässt.“ (Niccolò Machiavelli)


  • wer auf seite 765 des staubsaugerkaufvertrages die lieferung einer waschmaschine ankündigt und sich eine einzugsermächtigung vom konto des käufers zur bezahlung der waschmaschine erteilen lässt ist trotzdem immer noch ein betrüger. falls du verstehst was ich meine...


    es geht nicht darum, ob der irrtum hätte vermieden werden können, das kann er meistens. es reicht die absicht des betrügers, den käufer durch verschleierung zu täuschen.


    Ich denke wir sind uns alle (ausser die die selber zum Betrug neigen) darünber einig, daß sowas ziemlich daneben ist, aber ich bin ziemlich sicher, daß es fast unmöglich sein dürfte einen
    Staatsanwalt zu finden, der sowas zur Anklage bringt. Den Vorsatz nachzuweisen erscheint mir nicht möglich.

  • Ich denke wir sind uns alle (ausser die die selber zum Betrug neigen) darünber einig, daß sowas ziemlich daneben ist, aber ich bin ziemlich sicher, daß es fast unmöglich sein dürfte einen
    Staatsanwalt zu finden, der sowas zur Anklage bringt. Den Vorsatz nachzuweisen erscheint mir nicht möglich.

    das sehe ich als jurist anders. der vorsatz springt einem hier sogar quasi ins auge. viel schwieriger ist es in den ganz krassen fällen. da kann der verkäufer nämlich behaupten, er habe eben nicht gewusst, dass es sich um kein gold handelt. dieses angebot ist strafrechtlich eine glatte selbstüberlistung des verkäufers.

  • das sehe ich als jurist anders. der vorsatz springt einem hier sogar quasi ins auge. viel schwieriger ist es in den ganz krassen fällen. da kann der verkäufer nämlich behaupten, er habe eben nicht gewusst, dass es sich um kein gold handelt. dieses angebot ist strafrechtlich eine glatte selbstüberlistung des verkäufers.


    Juristen streiten sich ja ständig... bin zwar keiner, aber habe geügend Austausch mit denen, um zu wissen, wie die denken.


    Eine derartige Angabe aus dem Text ist klar und unmißverständlich:


    Gewichtsangabe: 1 Troy oz ( gestempelt - versilbert )


    Material: versilbert, 100 Mills 999 Feinsilber

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