Einkaufsgemeinschaft für Edelmetalle ?

  • Toll, so eine Gemeinschaft !
    Nur,


    wenn man ein Investment in physisches Edelmetall konsequent
    durchdenkt, dann beruht es doch zum Teil auf der Furcht vor
    Krisensituationen und auf der Angst, niemandem trauen zu können.
    Da solche Situationen ja von heute auf morgen ( siehe 11.9.) eintreten
    können, ist doch nur die Lagerung im eigenen Keller wirklich konsequent.
    Oder bin ich da zu ängstlich ?

  • Hallo LordExcalibur,


    wie ist Folgendes zu verstehen:


    Diesen Vorteilen steht als Kostenpunkt eine pauschale monatliche Verwaltungsgebühr der Gesellschaft von 0,25% des Gesellschaftsvermögens gegenüber.


    ????????


    Ansonsten, Goldkonten, die nicht 100% physisch unterlegt sind, sind SHORTPOSITIONEN.


    Die Bedenken von Golddraht sind voll berechtigt.


    Viele Grüße


  • Alles klar, jetzt verstehe ich auch was du meintest. Im Ausgangsposting war der Link aber leider nicht angegeben.


    0,25% pro Monat ergeben 3 % pro Jahr.
    Das ist schon eine Menge.


    Was ich aber viel schlimmer finde ich folgendes:


    Zitat

    Der neu eingetretene Gesellschafter nimmt ab dem ersten des auf seinen Beitritt folgenden Monats am Gewinn und Verlust der Gesellschaft teil.

    Die Haftung eines Gesellschafters ist auf seinen jeweiligen Anteil am Gesellschaftsvermögen beschränkt. Der §427 BGB findet keine Anwendung


    Wenn die also Mist machen, dann ist das eingesetzte Kapital weg.

  • Goldesel:


    Zitat

    Ansonsten, Goldkonten, die nicht 100% physisch unterlegt sind, sind SHORTPOSITIONEN.


    Das stimmt so nicht. Auch wenn kuerzlich ein Artikel auf Goldseiten.de erschien, der die Zusammenhaenge aehnlich "einseitig" darstellte.


    Wenn ein Goldkonto nicht zu 100% physisch gedeckt ist (sicherlich eher die Regel, als die Ausnahme), so hat die Bank gegenueber dem Kunden natuerlich eine Shortposition in physischem Gold - dem steht aber natuerlich auch die Longposition des Kunden gegenueber der Bank gegenueber. Es ist nicht einzusehen, warum in dem Zusammenhang eines nicht zu 100% gedeckten Goldkontos nur von risigen offenen Shortpositionen gesprochen wird, nicht aber auch auf die zwingend gegenueberstehende riesige Longposition hingewiesen wird. Fakt ist, dass durch ein nur teilweise physische gedecktes Goldkonto das open interest am Gold Markt (natuerlich nicht an der Boerse, aber eben bilateral) erhoeht wird. Es erhoehen sich also Short- UND Long-positionen gleichermassen.




    Gruss,
    ghost_god


  • Hier ein weiteres Argument für PHYSISCHES gold =


    http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,352763,00.html

  • nun aber mal was anderes,


    ich habe bei ebay eine Unze Meaple Leaf Gold, welche
    eine kleine Beschädigung am Rand aufweist. Gold ist
    ja relativ weich. Der Preis war 308 Euro + 7 Euro Versand.
    Das ist relativ deutlich unter dem Goldpreis von ca. 330 Euro.
    Nun meine Frage: ist so ein Abschlag bei Münzbeschädigungen
    üblich oder ist der Goldpreis (330 Euro) eher die Untergrenze
    auch bei beschädigten Münzen, mal vorausgesetzt, das keine
    Gewichtsminderung vorliegt ?


  • Kleinere Beschädigungen sind bei Bullion Münzen kein Problem.
    Sammler sehen das natürlich anders, aber die sind ja auch nicht die Hauptzielgruppe solcher Münzen.

  • Liebe Forum-Nutzer,


    leider bin ich erst heute durch eine Auswertung der Logfiles darauf
    gestossen, dass hier schon kraeftig ueber unsere - sich in der
    Gruendung befindlichen - Einkaufsgemeinschaft diskutiert wurde.


    Herr Hoffmann von goldseiten.de hatte den Link ohne unser Wissen
    veroeffentlicht. Ich hatte ihn sofort angerufen und gebeten diesen
    wieder zu entfernen, da wir uns wie gesagt noch in der Gruendung
    befinden. Das zum Thema *Link da, Link wieder weg*.


    Unsere Einkaufsgemeinschaft wird auf einer 100% physikalischen
    Deckung beruhen, eben nicht wie ein Goldkonto o.Ä., bei dem man
    der Goldmanipulation ggf. noch Vorschub leisten, denn ihr durch
    Investition entgegen wirkt.


    Unser Angebot wird im Prinzip gleich sein wie das von
    http://www.vermoegenssicherung.de, mit dem Unterschied, dass die
    Popp AG per se 5,5% Agio von allen Einlagen abzieht,
    <b>zusaetzlich</b> einer Admin-Gebuehr von 2,75% pro Jahr.


    Der Einwand, dass die Admin-Gebuehr von 0,25% pro Moant eine Lizenz
    zum Gelddrucken gleich kaeme, ist mitnichten korrekt und kann nur aus
    der Unwissenheit des Autors, über die Führung eines Unternehmens in
    Deutschland entspringen, dies mit groesstem Verlaub. Es ist mithin
    immer sehr einfach nur den Ertrag, nicht aber den Aufwand zu
    beleuchten. Z.B. betrug alleine der zeitliche Aufwand der Entwicklung
    der Homepage http://www.goldsilber.org und der Datenbank mehrere Wochen. Ein Aufwand der schnell in einen 5-stelligen Eurobetrag gehen
    kann. Fragen Sie doch einfach mal Herrn Hoffmann an, was er fuer die
    Programmierung von goldseiten.de aufwenden musste und setzen
    Sie dies dann bitte in Korrelation zu einer Gebuehr von 0,25% ;)


    Vielleicht koennte der Fokus der Diskussion mehr auf der Tatsache
    liegen, dass man rechnerisch leicht nachvollziehen kann, ca 1/3 mehr
    an Unzen zu bekommen fuer den <b>gleichen</b> Einsatz an
    monetaeren Mitteln? M.E. ist z.B. ein regelmaessiger Sparplan mit z.B.
    50,- Euro nur ueber eine Gemeinschaft wirtschaftlich moeglich. Ich denke
    hierueber sollte allgemeiner Konsens herrschen.


    Weiterhin teilte mir Pro Aurum Muenchen telefonisch mit, das sie
    ebenfalls eine Art Sparplan starten moechten. Ich waere gespannt wie
    die Diskussion ueber solch ein Angebot verlaufen wuerde.


    Ueber die persoenliche und wirtschaftliche Integrität der Person
    meines Bruders, sowie der meinigen, sehe ich mich insofern erhaben,
    als dass wir es geschafft haben, unsere Internetagentur (gegruendet
    1997 in der Pre-Neuer Markt-Ära) durch alle Turbulenzen der .com
    Economy Bubble erfolgreich zu schleusen.


    Ich bitte die Kritiker mich unter 07323 / 9519800 anzurufen. Gerne
    stehe im Einzelgespraech fuer eine gehaltvolle Diskussion zur
    Verfuegung.


    MfG,
    Juergen Mueller

  • Hi,


    einige kleine Anmerkungen:


    - eine Einkaufsgemeinschaft erreicht einen großen Teil der Edelmetallinteressenten nicht, weil die physische Lagerung "bei Fremden" keine Verfügbarkeit unter allen Umständen garantiert


    - eine Webseite, die man nicht linken soll, gehört auch nicht ins Web, sondern hinter eine Passwortabfrage oder auf die lokale Festplatte, alles andere ist Blödsinn (oder wie verbieten Sie Seek-Bots den Zugriff?)


    - ein modernes Unternehmen lässt Kerntechnologie nicht extern bauen für Tausende von EURO, es generiert sie selber, oder es hat seinen Geschäftszweck verfehlt. Von daher hält IMHO der betriebswirtschaftliche Vergleich zwischen Ausgaben und Gebühren nicht Stand - obschon diese gerechtfertigt sein mögen, das zu bezweifeln steht mir nicht zu - die Argumentationskette ist aber falsch.


    - eine GbR halte ich als Rechtsform für ein solches Unterfangen für ungeeignet, weil keiner gegenüber den eigentlich handelnden Personen einen Rechtsanspruch über irgendwas hat (außer dem, was im Vertrag geregelt ist), denn als Mitgesellschafter hängt er in der Bredoullie mit drin, egal wie er es dreht und wendet, er haftet u.U. mit seinem Privatvermögen, obwohl er eigentlich nur was sparen wollte beim Einkauf - kauft er selber ein, ist im schlimmsten Fall der Einsatz weg, aber hier zockt er u.U. noch mit dem Rest seines Vermögens und Omas Häuschen ...


    Just my 2 cent,


    /Byte

  • Lieber Forum-Nutzer,


    gestatten Sie mir einen kleinen Nachtrag.


    Im geschuetzten Gesellschafter-Bereich der Homepage
    http://www.goldsilber.org werden die Inventarlisten fuer die Barren
    der Gesellschaft, gemäß z.B.


    http://www.bmsinc.ca/content/view/156/36/
    http://www.goldbullion.com/pdf/gbs_bars_list.pdf


    ebenfalls aktuell gelistet sein. Somit hat jeder Gesellschafter immer
    den Überblick welche Barren die Gesellschaft besitzt. Neue Kaeufe
    werden tagesaktuell an die Gesellschafter kommuniziert werden.


    Wie bei einem Aktienclub auch, wird man bei der Gemeinschaft kein
    KUNDE, sondern anteiliger MITINHABER der Gesellschaft, entscheidet
    auch ueber deren Belange in einer jährlichen Gesellschafter-
    versammlung mit ab. Das Bankkonto und das Schliessfach der
    Gemeinschaft lautet ebenfalls auf alle Gesellschafter.


    Es handelt sich also um eine demokratische Organisation, dem
    Geiste nach einer Genossenschaft zum Vorteil aller. Unter diesem
    Aspekt ist auch der Ausschluss des §427 BGB zu verstehen. Die
    Eintragung aller Gesellschafter muss auch sein, da wir sonst nach
    KWG §32 eine Zulassung als Finanzportfolioverwalter bruechten.


    Bitte vergleichen Sie diesbzgl. die Mustersatzung fuer Aktienclubs
    von der Dt. Schutzgemeinschaft fuer Wertpapierbesitz e.V., an die
    sich unsere Satzung sehr stark anlehnt.


    Fuer weitere Informationen und/oder Rueckfragen stehe ich gerne zur
    Verfuegung.


    MfG,
    Juergen Mueller

  • Sehr geehrter bytewurm,


    danke fuer Ihre Kommentare.


    - eine Einkaufsgemeinschaft erreicht einen großen Teil der Edelmetallinteressenten nicht, weil die physische Lagerung "bei Fremden" keine Verfügbarkeit unter allen Umständen garantiert


    ==> das ist korrekt. Schenckt man der Literatur Glauben, werden
    vielen Banken in der kommenden Finanzkrise a la Argentinien die
    Pforten einfach schliessen. Es kann dann der Gesellschaft obliegen,
    einen Teil der Vermoegensgegenstaende im Ausland zu lagern.
    Ich persoenlich sehe dies eigentlich als weiteren Vorteil einer
    Einkaufsgemeinschaft an, da man als Einzelperson wirtschaftlich
    nicht sagen kann, 10% lagere ich in der Schweiz, 15% in Luxemburg,
    etc... als Gemeinschaft waere dies theoretisch moeglich.


    - eine Webseite, die man nicht linken soll, gehört auch nicht ins Web, sondern hinter eine Passwortabfrage oder auf die lokale Festplatte, alles andere ist Blödsinn (oder wie verbieten Sie Seek-Bots den Zugriff?)


    ==> ich stimme Ihnen in diesem Punkt zu.



    - ein modernes Unternehmen lässt Kerntechnologie nicht extern bauen für Tausende von EURO, es generiert sie selber, oder es hat seinen Geschäftszweck verfehlt. Von daher hält IMHO der betriebswirtschaftliche Vergleich zwischen Ausgaben und Gebühren nicht Stand - obschon diese gerechtfertigt sein mögen, das zu bezweifeln steht mir nicht zu - die Argumentationskette ist aber falsch.


    ==> das ist m.E. nicht korrekt. Das Outsourcing ist Gang und Gebe,
    gerade im EDV-Bereich. Ich wollte dieses Beispiel auch nur
    stellvertretend bewertet wissen. Ich haette genausogut die Stunden
    anmerken koennen, die ich in Banken-Gespraechen verbracht habe ;)



    - eine GbR halte ich als Rechtsform für ein solches Unterfangen für ungeeignet, weil keiner gegenüber den eigentlich handelnden Personen einen Rechtsanspruch über irgendwas hat (außer dem, was im Vertrag geregelt ist), denn als Mitgesellschafter hängt er in der Bredoullie mit drin, egal wie er es dreht und wendet, er haftet u.U. mit seinem Privatvermögen, obwohl er eigentlich nur was sparen wollte beim Einkauf - kauft er selber ein, ist im schlimmsten Fall der Einsatz weg, aber hier zockt er u.U. noch mit dem Rest seines Vermögens und Omas Häuschen ...


    ==> die Satzung unserer Einkaufsgemeinschaft richtet sich nach
    der empfohlenen Mustersatzung fuer Aktienclubs. Wir haben zwei
    Anwaelte (ebenso mit Kosten verbunden ;) konsultiert um unsere
    Satzung pruefen zu lassen. Die GbR ist seit Jahren auch fuer Hunderte
    von Aktienclubs die beste Wahl, so auch fuer unsere
    Einkaufsgemeinschaft. Gerade wegen der Haftung ist ja der §427 BGB
    ausgeschlossen.


    MfG,
    Juergen Mueller

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