Hallo, mal was anderes. Ich arbeite in einem Restaurant, in dem vor mittlerweile 2 Jahren ein Ehering vergessen oder verloren wurde, der nie abgeholt oder nachgefragt wurde. Bei DUrchsicht aller möglichen Fundstücke des Restaurants bin ich nun wieder auf den gestossen. Jetzt ist natürlich die Frage, was ich mit dem machen muss. Damals wurde der nie beim Fundbüro gemeldet oder dergleichen. Der Ring trägt eine Gravur innen drinnen und ist aus 585er Gold, eingefasst sind drei Brillianten oder brilliantähnliche Steine...
Darf man sowas irgendwann einfach verkaufen zum Beispiel für einen guten Zweck oder wie ist das gesetzlich geregelt. Muss man den noch zum Fundbüro bringen und dort nach 6 Monaten oder so wieder auslösen.
Ich selbst habe keinen Grund, mich an dem Ring persönlich zu bereichern und würde einen Erlös nicht für mich verwenden, das ist irgendwie gegen mein gutes inneres Gefühl...
Wer kann mir hierbei von der Gesetzseite her helfen?