Ehering im Restaurant vergessen/verloren, nie abgeholt

  • Hallo, mal was anderes. Ich arbeite in einem Restaurant, in dem vor mittlerweile 2 Jahren ein Ehering vergessen oder verloren wurde, der nie abgeholt oder nachgefragt wurde. Bei DUrchsicht aller möglichen Fundstücke des Restaurants bin ich nun wieder auf den gestossen. Jetzt ist natürlich die Frage, was ich mit dem machen muss. Damals wurde der nie beim Fundbüro gemeldet oder dergleichen. Der Ring trägt eine Gravur innen drinnen und ist aus 585er Gold, eingefasst sind drei Brillianten oder brilliantähnliche Steine...


    Darf man sowas irgendwann einfach verkaufen zum Beispiel für einen guten Zweck oder wie ist das gesetzlich geregelt. Muss man den noch zum Fundbüro bringen und dort nach 6 Monaten oder so wieder auslösen.


    Ich selbst habe keinen Grund, mich an dem Ring persönlich zu bereichern und würde einen Erlös nicht für mich verwenden, das ist irgendwie gegen mein gutes inneres Gefühl...


    Wer kann mir hierbei von der Gesetzseite her helfen? [smilie_blume]

  • http://www.hamburg.de/contentblob/85504/data/fundsachen.pdf


    Schau Dir auch mal § 973 BGB an, demnach gehört Euch / Dir / Dem Finder der Ring. [smilie_denk]


    Moralisch stellt sich natürlich die Frage ob Ihr hättet nachforschen können. :hae:


    Andererseits.... wer verliert seinen Ehering und sucht dann nicht verzweifelt :D :hae:

  • Imo kannst du den Ring zwar besitzen, er wird dir aber nie gehören....


    Eigentumsübergang erfolgt soweit ich weiß nur wenn der Ring "offiziell" dem Fundbüro übergeben wurde, und dort nicht abgeholt wird.
    Die Verwahrfristen kenne ich nicht, zumindest früher mal, war das ein Jahr.


    Verkauf von Dingen an denen man nicht das Eigentumsrecht hat, ist keine Ordnungswidrigkeit sondern imo eine Straftat. Wobei natürlich immer gilt, wo kein Kläger, da kein Richter.

  • Meiner Meinung nach könnte dir das sogar als Fundunterschlagung ausgelegt werden.
    An deiner Arbeitsstelle findest du einen Wertgegenstand, den du 2 Jahre lang verstaust. Könnte sich ja jemand melden... :rolleyes:
    Eigentümer bist du aber mit Sicherheit jetzt nicht. Egal ob du den Materialwert bei Veräußerung für dich oder eine gemeinnützige Stelle verwendest, das interessiert keinen.


    Der richtige Weg wäre gewesen,...du bringst das Teil zum Fundbüro. Vielleicht wusste der Eigentümer ja gar nicht mehr, dass er in deinem Restaurant war. Also wird er sich folglich erst mal an ein Fundbüro der Stadt wenden.
    Hast du eine Fundsache einem Fundbüro gemeldet und der Finder wird nicht ermittelt, hast du das Anrecht auf diee Sache. D.h. nach Ablauf einer Bestimmten Zeit wirst du, sollte sich der rechtmäßige Besitzer nicht ermitteln lassen, zum Eigentümer.


    Viele Grüße
    Goldmaid

  • MMh, war halt damals wie es manchmal so ist, man hebt es 2,3,4 Wochen auf , weil der sich ja garantiert meldet, ist ja immerhin wahrscheinlich der Ehering. Desweiteren sind wir ein ordentliches Restaurant, also nichts, wo man nachts hackevoll rausfällt und dann vergessen hat das man bei uns war. Also hat man gewartet und gewartet und hats mal beiseite geräumt und gewartet und so vergingen eben die paar wenigen Wochen und man hats dann einfach irgendwann vergessen... Unterschlagen haben wir nun nichts denke ich, denn es war ja immer zu Abholung bereits gelegen, nichts destotrotz verstehe ich, dass man das ankreidet!

  • Das glaub ich dir schon, dass das nicht bewusst von dir war.
    Aber dem Gesetzgeber ist das im Endeffekt egal.


    Du hast 2 Möglichkeiten:


    1.) Du verscheuerst das Stück und hoffst das alles gut geht (normalerweiße dürfte da ja nichts passieren, außer du hast eine ehrlich Seele und dich plagt das Gewissen...so wie es halt sein sollte)


    2.) Du gehst jetzt noch zu einem Fundbüro und gibst halt an, dass du in jetzt erst gefunden hast (ja ich weiß, 2 Jahre, aber egal)
    Vielleicht hatte damals jemand seinen Ring als verlustig gemeldet und die haben das in den Unterlagen. Ansonsten gehört dir das Teil nach einer gewissen Zeit (ich glaube 6 oder 12 Monate) legal. Dann kannst du mit dem Stück machen was du willst.

  • ... also, ich denke es wird sich nicht viel anders verhalten, wie in dem folgenden Fall beschrieben.
    Bei meinen Eltern war eines Nachts als ich nach Hause kam mitten im Garten im Gang ein Kanu gelegen, ich hätte mr fast den Hals gebrochen weil ich darüber gestolbert bin. Darauf habe ich die Polizei angerufen, ob so in Ding irgendwie gestohlen gemeldet wurde, dies war nicht der Fall und da hab ich den guten mal gefragt was ich den nun machen könnte. Seine Antwort melden Sie dies Ihrer örtlichen Gemeinde und die sollen es abholen und aufbwahren und nach einem halben Jahr würde es in meinen Besitz übergehen, wenn sich niemand meldet, ich müsste mich dann aber selbst bei der Gemeinde melden, wenn ich es haben möchte. Ein halbes Jahr später war ich dann stolzer Leichtmatrose :D :whistling:


    Also melden und abgeben, ein halbes Jahr warten, mit Glück ist es dein. Ich würde sagen den holt eh keiner mehr.

    Horrido & Weidmanns Heil Silbermöwe


    > Ich hoffe, dass es nur ein "Robin Hood" ist der kommen wird!<


    Alle Mitteilungen in diesem Forum sind als reine private Meinungsäußerung zu sehen und keinesfalls als Tatsachenbehauptung. Hier gilt Artikel 5 GG und besonders Absatz 3 (Kunstfreiheit-Satire)
    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16, oder glaubt Ihr den ganzen Unsinn den ich da so schreibe, komm da selbst immer ins grübeln 8| :hae:

  • Sofern es wirklich ein Trauring ist, könnte der Eigentümer vielleicht über den gravierten Namen und das Trauungsdatum ermittelbar sein. Ich weiß aber nicht, ob das Fundbüro zusammen mit Standesamt solchen Aufwand betreibt, da Beamtenschweiß ja bekanntlich die seltenste und teuerste Flüssigkeit der Welt ist.


    Ich würde den im Fundbüro abliefern und in einem halben Jahr holst Du ihn Dir ab und Du hast ein einwandfreies Gewissen.

  • Schau Dir auch mal § 973 BGB an, demnach gehört Euch / Dir / Dem Finder der Ring.


    Nein, denn § 937 BGB setzt Eigenbesitz voraus. Eigenbesitz bedeutet, daß man etwas besitzt in dem Glauben, daß man auch das Eigentum daran hat. Ist das nicht der Fall, dann ist man nicht gutgläubig und eine Ersitzung nach § 937 BGB ist nicht möglich (vgl. auch § 937 Abs. II BGB).


    Daher die Sache zum Fundbüro bringen und dort nach dem weiteren Procedere fragen.


    Gruß,
    Goldelefant

  • Alles klar, dann werde ich das Ding eben doch noch zum Fundbüro bringen... Und gleich mal schauen, was ich dort dann noch alles entsorgen kann :) Schals, Handys, mp3player usw usw...
    Das Lustige ist ja eigentlich das: meisten rufen am nächsten Tag die Leute an, dass sie das oder dies verloren haben. Wir sagen Ihnen dann, das wir es haben und sie es abholen können. Die Leute sagen dann immer, ok, sie kommen dann die Tage vorbei und tauchen nie wieder auf. Gut, meistens geht es um Kleinkrams, dass die Fahrtkosten wahrscheins nichts wert ist, aber trotzdem irgendwie lustig! Sogar bei einem Handy ist genau dies schon passiert,,, naja, egal... der Ring geht eben dann nun ins Fundbüro!


    Danke Euch! [smilie_blume]

  • Wie ehrlich sind FundBueros ?


    Folgender Vorschlag zur Untersuchung: Etwas Wertvolles als "gefunden" dort abgeben ... ... u. schauen, ob es nach 6 Monaten noch da ist ... 8)


    Bei der vielen Korruption, von der immer wieder d. Rede ist ... koennte ohne weiteres e. Angestellter des Fundbueros bspw. e. Bekannten erzaehlen, wonach dieser gezielt fragen sollte ... ... ...

  • Das ist eben so ein Punkt, den ich immer als Hintergedanken im Kopf habe. Ob vereidigt oder nicht, man hört immer wieder davon, das Dinge zwar nicht ausgelöst wurden, aber dennoch nicht mehr da sind... Mehrfach ja ausch schon so von einschlägigen Report-Formaten getestet... naja, egal... muss jemand anderes sich dennoch mit einem schlechten Karma rumärgern und nicht mehr ich! :D

  • Lauterer: Ja, ist besser für Dein Karma! ;)


    Und noch ein wichtiger Tip: Erzähle denen, Du hättest den Ring SOEBEN gefunden - und zwar unter einem Schrank, den seit 3 Jahren keiner mehr bewegt hatte, unter viel Staub. Der kann da also gestern oder vor 3 Jahren hingekommen sein und die sollten auch mal alte Verlustanzeigen prüfen. So kann Dir vor allem kein noch so böswilliger (Staats)Anwalt Fundunterschlagung unterstellen. 8)

    Und nicht vergessen: "Papiergeld kehrt früher oder später zu seinem inneren Wert zurück: Null." [Voltaire, 1694-1778]
    Gold, das du dir schon heute kannst besorgen,
    Kaufe derzeit besser nicht erst morgen! :D

  • Sofern es wirklich ein Trauring ist, könnte der Eigentümer vielleicht über den gravierten Namen und das Trauungsdatum ermittelbar sein. Ich weiß aber nicht, ob das Fundbüro zusammen mit Standesamt solchen Aufwand betreibt, da Beamtenschweiß ja bekanntlich die seltenste und teuerste Flüssigkeit der Welt ist.


    bei mir im ort haben die das mit erfolg gemacht
    dummerweise war der ersatztrauring schon bestellt ;)

  • Sorry Leute...ich verstehe das "Geschiss" hier überhaupt nicht!!! :wall:


    Lauterer hat das Ding in seinem Laden 2 Jahre vorgehalten. Was kann man mehr von ihm verlangen ??? Soll er nun jedem Mist hinterher laufen den die Leute vergessen ? Nein! Ist nicht seine Aufgabe und vor allem nicht seine Pflicht! Seine Pflicht wäre es, einen Pass oder eine eindeutige Zuordbarkeit eines Verluststückes zu einer Person den Behörden oder dem Verlierer zu übergeben!!! Nicht mehr und nicht weniger!!! Er hat das Ding (ohne Möglichkeit der Zuordnung zum Verlierer) zwei Jahre vorgehalten und der Besitzer hatte sich wohl nicht die kleinste Mühe (Telefonat mit Nachfrage ob den etwas gefunden wurde...) gemacht den Verlust zu regenerieren!


    Lauterer, mein Tipp:


    Wenn du der Inhaber des Ladens bist in dem der Verlust realisiert wurde , behalt das Ding oder verkoof es! Wenn nicht, gib es dem Inhaber.


    Esel

  • Nein, denn § 937 BGB setzt Eigenbesitz voraus. Eigenbesitz bedeutet, daß man etwas besitzt in dem Glauben, daß man auch das Eigentum daran hat. Ist das nicht der Fall, dann ist man nicht gutgläubig und eine Ersitzung nach § 937 BGB ist nicht möglich (vgl. auch § 937 Abs. II BGB).


    Daher die Sache zum Fundbüro bringen und dort nach dem weiteren Procedere fragen.


    Gruß,
    Goldelefant


    Du verwechselst §937 mit §973, den ich zitiere, oder ?

  • Feuerpferd


    Lesen bildet - in Deinem Fall wäre die Lektüre der §§ 965 ff. BGB ratsam, damit Du zukünftig auch Sinnvolles beitragen kannst 8o


    Gruß,
    Goldelefant


    Jo, du kommst mir gerade recht...muss wohl im Studium gepennt haben...


    Woher soll ein Laie einschätzen, dass der Wert dieser Sache 10 Euro übersteigt?...mhmmm...Modeschmuck by bijou brigitte... :wall: ...


    ...und dann...genau...laufen alle Bürger mit einem BGB rum...hach warte...wenn Lauterer der Inhaber wäre, würde HGB gelten da er ja Vollkaufmann ist....ach nein...da wird ja nicht's gefunden...passt auch nicht...


    Lieber Goldelefant...lass das mit der Bildung mal stecken...das könnte einen Schuss ins Knie geben !


    Gruss


    Muli

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