In g*ld.de gefunden:
http://www.bundesrat.de/nn_869…cationFile.pdf/317-11.pdf
§ 3 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 Nummer 2 wird nach dem Satz 1 das Komma durch einen Punkt
ersetzt und folgender Satz eingefügt: Drucksache 317/11-3-
„Die Sorgfaltspflichten nach Absatz 1 gelten auch für einen Geldtransfer im
Sinne des Artikels 2 Nummer 7 der Verordnung (EG) Nr. 1781/2006 des Eu-ropäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 über die
Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers (ABl. EU
L 345 vom 8.12.2006, S. 1), soweit dieser außerhalb einer bestehenden Ge-schäftsbeziehung einen Betrag im Wert von 1 000 Euro oder mehr aus-macht,“.
Sollte das wirklich kommen - na dann gute Nacht!