Selbständigkeit - KFW Startgeld Gesetzlicher Anspruch ?!

  • Hallo!


    Als armer Mensch ist man in Deutschland ja eh schon genug benachteiligt.


    Meistens ist es in Deutschland ja denn zumindestens so das wenn jemand studieren möchte
    und die Eltern leider kein Geld haben dieser zumindest Bafög beantragen kann. Dies ist
    dann auch gesetzlich vorgeschrieben und die Anträge können ja auch nicht einfach so ohne Grund
    abgelehnt werden.


    Wenn jemand sich selbständig machen möchte und mittellos ist gibt es hier das Äquivalent KFW
    Startgeld(Kredit). Hier wwerden 20% der Kreditsumme von der Bank getragen und 80% von der
    KFW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Die 20% der Bank kann die Bank wiederum wenn diese
    zusätzliche Sicherheit haben will bei einer Bürgschaftsbank "versichern". Falls es zum einem
    Totalausfall kommt könnte die Bank sich Ihre 20% von der Bürgschaftsbank holen statt vom
    Kreditnehmer.


    Dieses KFW Startgeld ist vergleichbar mit anderen Sozialleistungen in Bezug auf Höhe und
    Stabilität des Zinssatzes. Der einzigste Unterschied ist das anders als bei Bafög und Co.
    die Anträge nicht direkt bei der zuständigen Behörde oder in diesem Fall der KFW gestellt
    werden können.


    Hier ist immer eine Bank vorgeschaltet und wenn diese auch aufgrund des höheren Aufwandes
    einfach nicht will ist die Antragstellung nicht möglich. Das KFW Startgeld ist vom Umfang des Antrages
    vergleichbar mit einem Bafög Antrag und umfasst mehrere Seiten und ist in seiner Höhe relativ
    gering bis maximal 50.000€. Also Aufwand für die Bank ist recht hoch und Nutzen sehr gering.


    Meine Frage nun das kann ja wohl alles nicht sein würde es Sinn machen hier auf sein Recht zu
    klagen? Bei Bafög Antragen muß man ja auch nicht vorher zu einer anderen Behörde gehen und
    ist denen auf Verderb ausgeliefert......

  • Mann oh Mann.........


    bei dieser Sache handelt es sich nicht um eine Hartz IV-Leistung.


    Jedes halbwegs solide Bank wird prüfen, ob Dein Konzept tragfähig ist, welche geschäftlichen Kontakte du bereits hast, welche Erfahrungen du in diesem Bereich hast, welchen Eindruck du machst und welche Referenzen du hast.


    Bisher schreibst du nur, was du an Krediten und an "Zuwendungen" haben willst, was dir zusteht.... und was du von der Bank forderst........ Hast du überhaupt ein tragfähiges Geschäftsmodell?????


    Die Banken sind bereits "randvoll" mit faulen Krediten aus "schlechten Geschäftsmodellen" und werden sicherlich kein großes Interesse haben, weitere Kredite "dieser Art" zu vergeben.

  • Vielen Dank für die Antwort!


    Das Produkt welches die KFW anbietet ist vergleichbar mit einer Sozialleistung(wenn auch nicht gerade Hartz 4).


    Hierbei ist es leider so das die Beantragung also der Antrag leider nur von Banken erfolgen kann und nicht
    direkt beim bearbeitenden Institut abgegeben werden kann.


    Ja ein Geschäftskonzept erstellt und überprüft mit meinem Steuerberater habe ich.


    Es ist hier eher so das Banken die Mühe und Arbeit in Relation zum Gewinn scheuen. Ebenso wollen
    diese "Existenzgründern" keinen Kredit geben da hier kaum Sicherheiten da sind. Da allerdings
    die Absicherung sehr hoch ist kann den meisten Banken die Belastung durchaus zugemutet werden.


    Die Leistung der KFW kann auch nur in den ersten 3 Jahren der Selbständigkeit erfolgen. Wenn Banken
    grundsätzlich Existenzgründern die Beantragung erschweren oder wie hier gänzlich verhindern ist eine
    Inanspruchnahme wie gedacht unmöglich. Nach Abschluss der Existenzgeündungsphase ist die Gelegenheit
    einen Kredit mit "sozialer Absicherung" in Anspruch zu nehmen vorbei.

  • Es handelt sich um alles, aber nicht um einen "faulen Kredit"...
    (die Bank traegt im Prinzip gar kein Risiko - verdient aber halt auch nicht viel...)


    Womit wir bei der richtigen Antwort wären: "faule Bank" ! (faule Banken - verfaultes Pack)


    Ich erinnere mich an einen "Gründerartikel" aus der Werbebranche - in etwa so:
    "Nach Beantragung und Genehmigung des Start-Kredits von 250.000 Euro -
    ist meinem Bankberater aufgefallen, dass wir auch noch 100.000 Euro von der KFW
    beantragen könnten, so dass wir finanziell ziemlich gut aufgestellt waren..."


    . . . alles klar oder ; (


    Desweiteren: falls mann/frau jemals ein Gewerbe angemeldet hatte - kein Kredit von der KFW...
    (benoetigt man dann einen Partner welcher den Kredit nehmen muesste)


    Ist halt eher was für Langzeit-Studenten mit reichen Eltern -
    wenn die dann mit 40 irgendwann mal fertig sind und mit Sicherheiten-ohne-Ende in die Bank latschen -
    dann sprudeln selbstredend auch alle KFW-Kredite . . . scheiss Welt ; )


    Fazit: niemals Kredit - dann unterstützt man das Pack auch nicht durch Zahlung von Zinsen -
    oder soviel Kredite wie nur irgendwie möglich und dafür niemals zurückzahlen - sucht's Euch aus... : )


    Zu-aller-letzt: Kredite der KFW sind keine Sozialleistung sondern Wirtschaftsförderung.
    Wortklaubend sind vielleicht alle Subventionen Sozialleistungen - heissen aber trotzdem Wirtschaftsförderung ; )


    Wahrscheinlich gibt's leichter EU-Subventionen als KFW-Kredite -
    bei beiden muss man halt wissen wie es geht, und eine Bank finden die mitspielt.

  • Branche und Konzept


    ich habe mich kürzlich selbstständig gemacht. Habe mich davor lange informiert über den Standort, Nachfrageentwicklung etc.


    3 Banken haben sich um die ("nur" fünfstellige) Finanzierung über die KfW gerissen, wobei es jedes Mal deren spezialisierte Abteilungen für diese Branche waren.


    Meine bisherige Hausbank hatte an Existenzgründungsdarlehen etc. gar kein Interesse.


    Branchenspezialisten hingegen können ein Gründungsvorhaben auf ihrem Gebiet recht schnell beurteilen. Also sollte man sich eine Bank mit Branchenerfahrung suchen und ein tragfähiges Modell vorlegen.


    Eine Sozialleistung ist übrigens der Existenzgründungszuschuß vom Arbeitsamt. Dafür braucht man eine Stellungnahme von einer fachkundigen Stelle, z. B. Steuerberater.


    LG
    Liberty

Schriftgröße:  A A A A A