Hallo!
Als armer Mensch ist man in Deutschland ja eh schon genug benachteiligt.
Meistens ist es in Deutschland ja denn zumindestens so das wenn jemand studieren möchte
und die Eltern leider kein Geld haben dieser zumindest Bafög beantragen kann. Dies ist
dann auch gesetzlich vorgeschrieben und die Anträge können ja auch nicht einfach so ohne Grund
abgelehnt werden.
Wenn jemand sich selbständig machen möchte und mittellos ist gibt es hier das Äquivalent KFW
Startgeld(Kredit). Hier wwerden 20% der Kreditsumme von der Bank getragen und 80% von der
KFW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Die 20% der Bank kann die Bank wiederum wenn diese
zusätzliche Sicherheit haben will bei einer Bürgschaftsbank "versichern". Falls es zum einem
Totalausfall kommt könnte die Bank sich Ihre 20% von der Bürgschaftsbank holen statt vom
Kreditnehmer.
Dieses KFW Startgeld ist vergleichbar mit anderen Sozialleistungen in Bezug auf Höhe und
Stabilität des Zinssatzes. Der einzigste Unterschied ist das anders als bei Bafög und Co.
die Anträge nicht direkt bei der zuständigen Behörde oder in diesem Fall der KFW gestellt
werden können.
Hier ist immer eine Bank vorgeschaltet und wenn diese auch aufgrund des höheren Aufwandes
einfach nicht will ist die Antragstellung nicht möglich. Das KFW Startgeld ist vom Umfang des Antrages
vergleichbar mit einem Bafög Antrag und umfasst mehrere Seiten und ist in seiner Höhe relativ
gering bis maximal 50.000€. Also Aufwand für die Bank ist recht hoch und Nutzen sehr gering.
Meine Frage nun das kann ja wohl alles nicht sein würde es Sinn machen hier auf sein Recht zu
klagen? Bei Bafög Antragen muß man ja auch nicht vorher zu einer anderen Behörde gehen und
ist denen auf Verderb ausgeliefert......