Hallo,
Aufhänger:
Habe aus interner Quelle (Innenministerium) erfahren das beschlossen wurde das Empfänger von saatlichen Leistungen (Kindergeld/Sozialhilfe/Pfegegeld/etc.) ein eigenes "Pfandungsgeschütztes" Konto bei der Bank einrichten müssen/sollen um im Fall der staat Pfändung geschützt zu sein.
Werde Morgen mal bei meiner Bank nachfragen ob die da was von wissen.
Kann das jemand bestätigen?
Gibt es dazu schon offizielle Informationen / Hinweise für betroffene?
Ab wann soll das greifen?