Mit einer Erläuterung möchte ich mich doch nochmal melden:
wir machen keinen Gebrauch von der Möglichkeit, Edelmetallgeschäfte vom Widerrufsrechts
auszunehmen. Das ist angebracht bei reinen Bulliongeschäften, nicht aber bei Sammlermünzen,
deren Wert weit weg ist vom Tageskurs.
Also: uneingeschränktes Widerrufsrecht !
Die Käufer für die 153 Euro sind alle bedient worden, der für 138 Euro nicht.
Ich bitte darum, solche rein hypothetischen Behauptungen nicht weiterzuverbreiten, habe aber nicht vor,
hier Einzelheiten darzulegen.