Rücktritt vom Vertrag bei Ankauf von Edelmetallen durch den Händler

  • Hallo,


    habe mal eine Frage an die Fachleute unter Euch. Wie sieht die rechtliche Lage aus wenn ein Händler auf seiner Internetseite Preise für den Ankauf von Edelmetallen (in diesem Fall numismtische Sets) stellt, den Vorgang bis zum Abschluß eines Kaufvertrages durchführt (also Ware mit Menge -1 in den Warenkorb, Gutschrift statt Rechnungsbetrag etc.), eine schriftliche Auftragsbestätigung versendet und dann 10 Minuten später eine knappe Mail schreibt, mit dem Hinweis das Geschäft würde aufgrund eines Preisfehlers nicht bestätigt.


    Zur weiteren Information, der Ankaufspreis bezog sich auf ein Sammlerset mit einem Preis der knapp unterhalb dessen lag was bei E-Bay erzielt wird. Mir ist jetzt sogesehen kein Verlust entstanden, mich würde aber trotzdem interessieren ob diese Vorgehensweise rechtens ist.


    Noch angemerkt sei das es sich hier um ein ansonsten sehr renomiertes und auch größeres Handelshaus handelt. Also bei jemanden wo man diese (in meinen Augen unseriöse) Vorgehensweise eigentlich nicht vermuten würde.


    Gruß


    Magellan

    Die Toleranz wird ein solches Niveau erreichen, dass intelligenten Menschen das Denken verboten wird, um Idioten nicht zu beleidigen.

    Fjodor Dostojewski

  • Also solange er per E-Mail keinen Kauf bestaetigt ist auch noch keiner zustande gekommen.


    Zusaetzlich interessant-er waere ob er vom Angebot auch noch nach Begutachtung der Muenzen zuruecktreten und diese auch wieder zuruecksenden kann/koennte ?

  • Vermutlich gibt es in den AGBs eine entsprechende Klausel. Hast Du da mal reingeschaut?
    Falsche Preise im Internetangebot können schon mal aus Versehen passieren.

    Ich könnte mir auch vorstellen, dass lt. AGB der Abschluss eines Kaufvertrags erst nach Versand der Email-Bestätigung zustande kommt.


    Dennoch würde ich evtl. den Vorgang an die Verbraucherzentrale melden, denn möglicherweise werden die falschen Preise bewusst und regelmäßig ins Internet gestellt.


    lg meggy

  • ...Dennoch würde ich evtl. den Vorgang an die Verbraucherzentrale melden, denn möglicherweise werden die falschen Preise bewusst und regelmäßig ins Internet gestellt...


    was soll die Verbraucher-Zentrale bringen?
    was soll Einstellen falscher Preise bringen, wenn die dann wieder abgesagt werden muessen?


    Wer weiss ob zugesendete Muenzen (zB wegen Erhaltung nicht optimal bzw. nicht wie beschrieben)
    zurueckgesendet werden koennen? (da koennten ja die Ansichten durchaus verschieden sein..)

  • Wer weiss ob zugesendete Muenzen (zB wegen Erhaltung nicht optimal bzw. nicht wie beschrieben)
    zurueckgesendet werden koennen?

    Natürlich behält sich der Händler die Rücksendung vor,
    Die Münzen werden auf Kosten des Einsenders wieder zurückgeschickt, wenn der zugesicherte Zustand nach Ansicht und Prüfung durch den Händler nicht gegeben ist.
    So hieß es (nach meiner Erinnerung) in einem Ankaufsvertrag eines renommierten Händlers.

  • Also solange er per E-Mail keinen Kauf bestaetigt ist auch noch keiner zustande gekommen.


    In diesem Fall ging es um einen Ankauf, der auch per Mail zuerst bestätigt wurde und dann nachträglich widerrufen.

    Die Toleranz wird ein solches Niveau erreichen, dass intelligenten Menschen das Denken verboten wird, um Idioten nicht zu beleidigen.

    Fjodor Dostojewski

  • naja "schriftliche Auftragsbestaetigung" ist wahrscheinlich nur eine "automatische Eingangs-Bestaetigung".


    Letztendlich ist es doch viel besser fuer Dich gelaufen, dass der Haendler kurzfristig (10 Minuten..) per E-Mail absagt und einen Fehler eingesteht, als wenn er Dich erst die Muenze hinsenden laesst und dann mit "fadenscheinigen" Gruenden das Teil doch nicht annimmt oder?

  • Über den Tisch ziehen ist halt nur möglich wenn beide an ein und dem gleichen Tisch stehen.
    Im Netz kann sich nicht nur der Kunde durch Nichterfüllung der Vorkasse praktisch aus dem Staub machen.
    Auch ein Händler kann durch "sorry war ein Irtum" den Fallrückzieher aufs Parkett legen.
    Kein Vorteil ohne Nachteil.


    Du must Dir halt einen Käufer suchen der nicht vieleicht sondern in jedem Fall will.

  • welcher BücherReiseVeranstallter mit RücktrittsVersicherung war es denn :?: :D


    Gruss
    alibaba :D

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat " :D


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst" 8o

  • Ich denke, man kann sich auf einen Irrtum berufen. So stehts wenigstens im BGB.


    http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html

    Irrtum bei Gewerbetreibende :D


    "ihre Waschmaschiene müssen wir aber leider mit nehmen ,wegen Kalk " [smilie_happy] :D


    Gruss
    alibaba :D

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


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  • Rücktritt vom Vertrag bei Ankauf von Edelmetallen durch den Händler


    Gruß


    Magellan



    In diesem Fall ging es um einen Ankauf, der auch per Mail zuerst bestätigt wurde und dann nachträglich widerrufen.


    Rücktritt und Widerruf sind rechtlich zweierlei Stiefel


    das Widerrufsrecht kann ohne Nennung von Gründen innerhalb einer Frist ausgeübt werden


    ein Rücktrittsrecht kennt keine Fristen und
    ist ohne sachlich gerechtfertigten und im Vertrag genannten Grund unwirksam


    war es ein Widerruf oder ein Rücktritt?

  • war es ein Widerruf oder ein Rücktritt?


    Nach einer ersten schriftlichen Auftragsbestätigung kam etwas später eine zweite Mail mit dem Inhalt "leider können wir Ihren Auftrag nicht bestätigen"


    Gruß


    Magellan

    Die Toleranz wird ein solches Niveau erreichen, dass intelligenten Menschen das Denken verboten wird, um Idioten nicht zu beleidigen.

    Fjodor Dostojewski

  • Nach einer ersten schriftlichen Auftragsbestätigung kam etwas später eine zweite Mail mit dem Inhalt "leider können wir Ihren Auftrag nicht bestätigen"


    Gruß


    Magellan


    nach BGB 312 hat der Verbraucher ein Widerrufsrecht
    ein Gewerbetreibender ist da nicht genannt
    ob ein gewerblicher Käufer ein Widerrufsrecht hat
    ist in der Rechtssprechung nicht geklärt
    der gewerbliche Käufer hat ein Rücktrittsrecht
    aber dann mit Begründung

  • Lies doch die Auftragsbestätigung mal genauer durch. Da steht sicher was drin, dass der Vertrag damit noch NICHT zustande gekommen ist.


    Demzufolge gibts auch nichts, was man widerrufen könnte. Dein Angebot wurde ganz einfach nicht bestätigt (sondern abgelehnt) und damit gab es nie einen Kaufvertrag.

  • Eben. Entscheidend ist, ob ein Vertrag zu stande gekommen ist.


    Preise auf einer shop-page sind grundsätzlich erstmal nur als Aufforderung an potenzielle Kunden zu verstehen, ein Angebot einzureichen. Insofern ist wichtig, was genau in der ersten "Bestätigungs-email" stand und was in den AGB steht.


    Ich kann mir persönlich zwar nicht vorstellen, dass in der (vermutlich automatisiert verschickten) ersten email schon steht, dass ganz konkret der Ankauf durch den Händler mit den Konditionen fest vereinbart wäre, aber ich hab natürlich auch keine Glaskugel, um den Wortlaut zu kennen.....


    Im umgekehrten Falle des online-Verkaufs ist es im online-Handel (jetzt nicht EM-Handel sondern sonstige Waren) inzwischen ja sogar üblich, dem Kunden die Bedingung aufzuzwingen, dass ein Kaufvertrag erst durch Versand der Ware druch den Händler zu stande käme. Selbst die Aufforderung zur Leistung der Vorkasse (sofern solche vereinbart wurde) wird da noch nicht als Zustandekommen eines Kaufvertrags angesehen. Wobei mir persönlich diese Rechtsauffassung zu weit geht, weil der Kunde hier zu stark einseitig benachteiligt wird. Letztlich geht es ja immer darum, dass mit Zustandekommen eines Kaufvertrags auch Ansprüche und bei Nichterfüllung ggf. Schadenersatz entstehen.

  • Preise auf einer shop-page sind grundsätzlich erstmal nur als Aufforderung an potenzielle Kunden zu verstehen, ein Angebot einzureichen. Insofern ist wichtig, was genau in der ersten "Bestätigungs-email" stand und was in den AGB steht.


    das wäre das invitatio Modell
    Shop Preise sind aber rechtlich Angebote
    mit Annhame des Angebots ist ein Vertrag zsutande gekommen

  • wobei es hier ging ;)


    Zitat: " ..... Vertrag bei Ankauf von Edelmetallen durch den Händler" :D :boese:




    Gruss
    alibaba :D
    PS: Menschen bekommen immer ein "u" auf der Liste ,wegen unzuverlässig :D

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat " :D


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst" 8o

  • das wäre das invitatio Modell
    Shop Preise sind aber rechtlich Angebote
    mit Annhame des Angebots ist ein Vertrag zsutande gekommen


    Richtig, und warum genau soll das invitatio Modell nicht gelten bei online-shops? Im Verkauf gilt es auf jeden Fall. Kann nicht erkennen, warum es bei Ankauf durch den Händler nicht gelten sollte....


    wobei es hier ging ;)


    Zitat: " ..... Vertrag bei Ankauf von Edelmetallen durch den Händler" :D :boese:


    Jupp, dass ich das erkannt habe, erkennt man bei sorgfältigem Lesen meines Posts durchaus.... :D ;)
    In welche Richtung Geld und Ware fließen ändert aber nichts daran, dass die entscheidende Frage die ist, ob ein Vertrag schon zustande gekommen ist oder nicht....

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