Hallo,
habe mal eine Frage an die Fachleute unter Euch. Wie sieht die rechtliche Lage aus wenn ein Händler auf seiner Internetseite Preise für den Ankauf von Edelmetallen (in diesem Fall numismtische Sets) stellt, den Vorgang bis zum Abschluß eines Kaufvertrages durchführt (also Ware mit Menge -1 in den Warenkorb, Gutschrift statt Rechnungsbetrag etc.), eine schriftliche Auftragsbestätigung versendet und dann 10 Minuten später eine knappe Mail schreibt, mit dem Hinweis das Geschäft würde aufgrund eines Preisfehlers nicht bestätigt.
Zur weiteren Information, der Ankaufspreis bezog sich auf ein Sammlerset mit einem Preis der knapp unterhalb dessen lag was bei E-Bay erzielt wird. Mir ist jetzt sogesehen kein Verlust entstanden, mich würde aber trotzdem interessieren ob diese Vorgehensweise rechtens ist.
Noch angemerkt sei das es sich hier um ein ansonsten sehr renomiertes und auch größeres Handelshaus handelt. Also bei jemanden wo man diese (in meinen Augen unseriöse) Vorgehensweise eigentlich nicht vermuten würde.
Gruß
Magellan