Hi Goldbugs,
war gestern mal bei nem Händler und erkundigte mich nach Konditionen, wenn ich Gold unter 15k Euro Grenze verkaufen will. Der Händler schwor Stein und Bein, dass er eine Identitätskontrolle mit Ausweis bei Barankauf vornehmen muss, auch unter 15k Euro Grenze, nach neuester Gesetzeslage.
Es besteht aber keine Meldepflicht und nach 5 Jahren wird gelöscht.
Wie is dat denn nu??? Im Zwischennetz steht zum Geldwäschegesetz so viel Widersprüchliches und der Gesetzestext selber ist höchstens unter harten Drogen zu ertragen/verstehen.
Gruß
mbär