Gesetzlich geregelte Wechselkurse gibt es wohl, aber im Allgemeinen wird der Wechselkurs vom Markt festgelegt. Inwiefern jetzt eine Bank es sich erdreisten kann, für verkehrsfähige Scheine zusätzliche Abschläge durchzudrücken sei dahingestellt.
Falscher Ausdruck meinerseits.
Natürlich werden die Wechselkurse vom Markt bestimmt, aber durch Bundesgesetz gilt dann, dass - mit entsprechenden minimalen Abweichungen - jede Sparkasse und Bank zu diesem Kurs zu tauschen hat.
Es kann also nicht jede Filiale EIGENE Wechselkurse festlegen.
Deswegen ist es schlicht falsch, dass eine Filiale einen schlechteren Wechselkurs ansetzen kann ("Abschlag"), weil die Noten in einem schlechten Zustand sind.