Ist bei einer EM Bestellung der Kauf Pflicht?

  • Hallo,


    habe gestern bei einem Edelmetallshop angerufen und eine EM Order aufgegeben. Der Shop besorgt es jetzt, damit ich es im Laden abholen kann, habe es also noch nicht bezahlt. Habe es mir jetzt aber doch anders überlegt und würde gerne woanders kaufen. Ich denke meine Bestellung verpflichtet mich nicht zum Kauf oder?


    Danke und Grüße,
    Ahriman

  • Hallo Ahriman,


    da wirst du Pech haben. Durch deine Bestellung ("Antrag") und die Bestätigung des Shops am Telefon ("Annahme") ist der Kaufvertrag rechtlich zustande gekommen. Ihr befindet euch somit bereits in der Erfüllungsphase, die dich zur Bezahlung der Ware und den Händler zur Lieferung verpflichtet. Während es bei unzähligen Artikeln die Möglichkeit gibt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, gibt es diese für Edelmetalle als "Spekulationsobjekte" explizit nicht, damit man nicht einfach kauft und bei Preisverfall vom Vertrag zurücktreten kann. Darauf weist so ziemlich jeder EM-Shop, den ich kenne, auch ausdrücklich hin.

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    Einmal editiert, zuletzt von py-ro ()

  • hmm okay, hab grad auch gesehn, in den AGB's steht das:


    "3.1 Nach BGB § 312d Absatz 4 Nr. 6 besteht kein Widerspruchsrecht bei Fernabsatzverträgen über Lieferung von Waren, deren Preise auf den Finanzmärkten Schwankungen unterliegen, auf die wir als Unternehmer keinen Einfluss haben und innerhalb der üblichen Widerspruchsfrist auftreten können. (hier insbesondere Edelmetalle)."



    Also muss ich wohl bezahlen oder?

  • eine EM Order aufgegeben ...
    Habe es mir jetzt aber doch anders überlegt und würde gerne woanders kaufen.

    Scheixx auf Gesetze, so macht man normalerweise eh keine Geschäfte :wall:
    Und in der EM-Branche gleich gar nicht, bei den minütlich wechselnden Preisen. Hier zählt noch das Wort und der Handschlag! Sollte zumindest bei seriösen Partnern auf BEIDEN Seiten gelten! ;)


    Geschäftspartner die da anderer Meinung sind, das sind nicht (mehr) MEINE Geschäftspartner. [smilie_blume]

  • Dein Verhalten ist unterste Schublade, ich glaube auch, Du tust Dir keinen Gefallen, indem Du Dich hier für potentielle Geschäftspartner im Forum als derart wankelmütig präsentierst.


    Gem. meiner Einschätzung hast Du:
    - einen Fernabsatzvertrag geschlossen
    - der jedoch ein 14-tägiges Widerrufsrecht beinhaltet
    - was jedoch von den meisten Edelmetallhändlern unter Hinweis auf § 312 d Abs. 4 Nr. 6 BGB ausgeschlossen wird

    http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html


    Was sagen die AGB des Händlers?


    Gruß


    Smithm

    „Es gehört zum Schwierigsten, was einem denkenden Menschen auferlegt werden kann, wissend unter Unwissenden den Ablauf eines historischen Prozesses miterleben zu müssen, dessen unausweichlichen Ausgang er längst mit Deutlichkeit kennt. Die Zeit des Irrtums der anderen, der falschen Hoffnungen, der blind begangenen Fehler wird dann sehr lang."
    Carl J. Burckhardt

    Einmal editiert, zuletzt von Smithm ()

  • ..., weil es woanders günstiger ist!??! :whistling:


    Tja, manchmal gewinnt man :rolleyes: und manchmal verliert man :(

    Horrido & Weidmanns Heil Silbermöwe


    > Ich hoffe, dass es nur ein "Robin Hood" ist der kommen wird!<


    Alle Mitteilungen in diesem Forum sind als reine private Meinungsäußerung zu sehen und keinesfalls als Tatsachenbehauptung. Hier gilt Artikel 5 GG und besonders Absatz 3 (Kunstfreiheit-Satire)
    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16, oder glaubt Ihr den ganzen Unsinn den ich da so schreibe, komm da selbst immer ins grübeln 8| :hae:

  • Hallo,


    habe gestern bei einem Edelmetallshop angerufen und eine EM Order aufgegeben. Der Shop besorgt es jetzt, damit ich es im Laden abholen kann, habe es also noch nicht bezahlt. Habe es mir jetzt aber doch anders überlegt und würde gerne woanders kaufen. Ich denke meine Bestellung verpflichtet mich nicht zum Kauf oder?


    Danke und Grüße,
    Ahriman


    Du hast einen Kaufvertrag geschlossen!!!!! Mündliche Verträge sind auch Verträge!


    Du könntest allerdings den Händler anrufen und fragen, ob er die Bestellung bereits aufgegeben hat...... also selbst bereits eine Abnahmeverpflichtung eingegangen ist aufgrund deiner Bestellung.
    Hat er das nicht, so kannst du ihn bitten, das Geschäft zu stornieren. Ist er kulant, so wird er das machen.


    Ist er selbst bereits in einer Abnahmeverpflichtung, wäre eine Stornierung des Kaufvertrages deinerseits (ohne einen triftigen Grund) eine regelrechte Schweinerei. Du solltest die Preise vorher vergleichen. Hast du Fehler gemacht, dann stehe dafür gerade!


    Ansonsten gehörst du zur Kategorie der Leute, mit denen man tunlichst keinerlei Geschäfte macht.

  • Aus dem Grund geht ja mal gar nicht! :cursing:


    Gruss bo


    ich halte ihm zugute ein Anfänger zu sein, deswegen hat er sich ja mit der frage an das Forum gewandt.


    coole Signatur [smilie_blume] [smilie_blume] [smilie_blume]

    Meine Beiträge sind: Kunst, Ironie, Satire, Polemik, Spiegelschau, Philosophie, Provokation, Idiotie und vor allem mein Grundrecht auf Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG. <3 =)


    In a time of universal deceit - telling the truth is a revolutionary act
    -George Orwell-

  • Gerade weil Edelmetalle so stark schwankend sind, sind diese vom Rücktritt nach Kauf ausgeschlossen. (Dass der Händler evtl. anders entscheidet ist dann Entgegenkommen und nichts anderes).


    Zumal der Händler, wie geschrieben wird, die Ware nur wegen der Bestellung beschafft, demnach also in Vorleistung geht.


    Schreiber die hier gleich "x Gesetze" rufen und nichts von Gesetzen halten: das sind gerade diejenigen die, nach meiner Erfahrung, meist dann auf
    Gesetze, Regelungen etc. achten, wenn diese ihnen hilfreich sind.


    Ich persönlich habe eine Meinung: einen Kauf sollte man sich vorher GUT überlegen. Und gerade bei einem volatilen Preisgefüge WISSEN das man eine Verpflichtung
    eingeht.


    Das hat auch etwas mit Ehrgefühl und Verantwortung zu tun.


    Das ist meine Meinung... und diese wird und muss nicht für jede(n) gelten.


    Grüße
    WdZ

  • das Problem....


    wenn ein Händler zu oft negative Erfahrungen mit seiner Großzügigkeit macht, so wird er diese Großzügigkeit irgendwann einmal einstellen.


    Herr Kleiner hat früher mal auf Rechnung seine EM verschickt. Heute macht er das nicht mehr.....



    Spekulation an:


    vielleicht aufgrund der Unzuverlässigkeit mancher Kundschaft


    Spekulation aus.

  • Wenn man weiter über das einseitige Stornieren von Kaufverträgen seitens Privatkunden im physischen EM nachdenkt wird man verstehen warum die Banken an liebsten EM unter sich handeln, da wo das Wort noch zählt.
    Dank dem SONST gültigen Fernabsatzgesetz verhalten sich viele private die über Internet EM bestellen als wäre das alles ein unverbindliches Spiel - trotz gegenteiliger AGB und rechtlicher Regelungen.


    Man stelle sich vor jemand ordert 10 Aktien bei seiner Bank und kommt 1-2 Tage später (natürlich nur wenn der Kurs gefallen ist) zurück und sagt seinem Bankberater ich habe es mir anders überlegt und weil ich noch keine Belastungsbuchung gesehen habe gehe ich davon aus das kein Kaufvertrag vorliegt und mache einen auf doof und jeder der mich bei meinen privaten Bereicherungsstrategieen stört oder ärgert ist ein böses abzockendes Kapitalistenschwein.


    Kindergarten.
    Nicht geschäftsfähigen Personen solte man ein Online-Hausverbot erteilen.

  • Unzuverlässigkeit mancher Kundschaft


    die gibt es hier unter Forumskollegen auch, gerade letzte Woche erlebt


    nick gern per PN :thumbup:


    hmmm ...


    heißt das, dass ich bei jedem zukünftigen Geschäft hier im Forum Dich per PN fragen sollte, ob ich an ein durch Unzuverlässigkeit aufgefallenes GSF-Mitglied geraten bin?


    wäre sinnvoller, wenn Deine Erfahrung in den Mitgliederbewertungen dokumentiert ist ;)
    (oder WOZU haben wir diese hier??? )

  • a es sich bei dem Kolegen um einen Jungster handelt würde ich folgendes vorschlagen.
    Händler anrufen und um Stornierung bitten und ggf. Schadenersatz anbieten.
    Aus Kulanz wird dieser, sofern er nicht selbst neue Verpflichtungen eingegangen ist, eine Stronierung akzeptieren.

  • Zitat

    heißt das, dass ich bei jedem zukünftigen Geschäft hier im Forum Dich
    per PN fragen sollte, ob ich an ein durch Unzuverlässigkeit
    aufgefallenes GSF-Mitglied geraten bin?

    Sind eigentlich hier unter den Foristen schon gefälschte Barren aufgefallen, mache mir so ein bißchen Sorge, wenn ich das so lese: http://www.bullion-investor.ne…o-gefaelschte-goldbarren/


    Dann ist also für schon mal mindestens 100.000 Euro gefälschte Goldbarren-Ware a 1g oder 2 g im Umlauf, das wären rund 2000 1-Gramm-Barren z.B. ... das ist ja mal ein Wort... gelackmeierte Käufer könnten versuchen, die hier wieder loszuwerden...

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