Wie es jetzt genau in Österreich aussieht weiß ich jetzt nicht.
Das ist EU Recht und bezieht sich auf die Liste der Steuer befreiten Goldmünzen.
Freundlich CARLOZ
21. November 2024, 17:56
Wie es jetzt genau in Österreich aussieht weiß ich jetzt nicht.
Das ist EU Recht und bezieht sich auf die Liste der Steuer befreiten Goldmünzen.
Freundlich CARLOZ
Alles anzeigenGrauzone bleibt.
Ein runder Barren mit Angabe von Masse und Feingehalt wird gerne mal als Medaille angesprochen und bleibt halt dennoch ein Barren.
Nur weil da jemand umgangssprachlich Medaille zu sagt, bleibt es trotzdem ein Anlagebarren.
Noch grenzwertiger die modernen Städtedukate. Medaillencharakter einerseits.fußend auf einer Handelsmünze andererseits.
Das sind definitiv Medaillen privater Herkunft welche Regelbesteuert werden.
Wie schaut es bei den MTT NPs aus?,
Bei Dukaten NPs?
Gulden NPs?
Kronen NPs?
Wie bei Krügerrand und Libertad??
Bei diesen Stücken handelt es sich um Offizielle
Prägungen der Münze zu Anlagezwecken.
Die Grauzone hat sogar eine ganze Reihe an Schattierungen.
Der moderne Städtedukat wäre übrigens die einzige Prägung bei welcher ich die finanzamtliche Einstufung als "Medaille" ( grummelnd) hinnähme.
Man gewähre mir die Nachsicht daß ich nicht alle Details der Argumentationskette weshalb der versammelte Rest nun eben KEINE Medaille ist öffentlich darlege.
Das ist EU Recht und bezieht sich auf die Liste der Steuer befreiten Goldmünzen.
Freundlich CARLOZ
Ob das jetzt bei den Schillingen so ist?
Bei den Kaiserreich 20 RM jedenfalls nicht.
Ab 1,8 Fach Regel oder Differenzbesteuert.
Wie es jetzt genau in Österreich aussieht weiß ich jetzt nicht.
Für Deutschland gelten die 4 Punkte.
Einer nicht erfüllt dann Regelbesteuerung.
Lieber Foxele:
Schaue dir mal die Website von Heubach Edelmetalle an:
Dort: Goldmünzen - USA - Indians - 1 $ (1,5 Gramm Feingold) Preis : 424,02 € ! !
Der Materialpreis ist also 1,5 Gramm Fein x 68,16 € = 102,24 € also deutlich zu teuer !
Weiter: Frankreich - Double Louis d'Or (Louis XVIII) 1787 Preis : 2120,51 € ! !
1786 Preis : 2332,56 € ! !
Die beiden Louis d'Or haben 14 Gramm Feingold x 68,16 € (Spot) = 954,24 Goldwert.
x 1,8 wären dann 1717,83 € (Maximalpreis laut Gesetz) und beide deutlich teurer
und auch älter (vor 1800)
Das meinte ich mit "GRAUZONE"
Aber: Da sich unsere Regierung ja selbst nicht an ihre Gesetze hält, ist mir das
ehrlich gesagt auch völlig PUMPE ! In diesem Sinne ! !
Alles anzeigen„Es braucht viel Mut und große Vorsicht, um ein großes Vermögen aufzubauen; und wenn man es geschaffen hat, braucht es zehnmal so viel Schlauheit, es zu behalten.“
Es macht wenig Sinn, die Mühe des reich werdens auf sich zu nehmen, wenn man danach alles wieder verliert, weil man beim reich bleiben nicht oder kaum korrigierbare Fehler macht.
Ich streichle meine Barren und natürlich meine Frau ... und fertig ist es. Leverage, hebeln etc. .. nix für mich. Und mit Aktien lasst mich auch in Ruhe
Hier eine gute Betrachtung>
Der große Unterschied zwischen reich werden und reich bleiben
Vorsicht bei diesem Gerd Kommer. Der Kerl ist ein abgrundtiefer Goldhasser!
Alles anzeigenLieber Foxele:
Schaue dir mal die Website von Heubach Edelmetalle an:
Dort: Goldmünzen - USA - Indians - 1 $ (1,5 Gramm Feingold) Preis : 424,02 € ! !
Der Materialpreis ist also 1,5 Gramm Fein x 68,16 € = 102,24 € also deutlich zu teuer !
Weiter: Frankreich - Double Louis d'Or (Louis XVIII) 1787 Preis : 2120,51 € ! !
1786 Preis : 2332,56 € ! !
Die beiden Louis d'Or haben 14 Gramm Feingold x 68,16 € (Spot) = 954,24 Goldwert.
x 1,8 wären dann 1717,83 € (Maximalpreis laut Gesetz) und beide deutlich teurer
und auch älter (vor 1800)
Das meinte ich mit "GRAUZONE"
Aber: Da sich unsere Regierung ja selbst nicht an ihre Gesetze hält, ist mir das
ehrlich gesagt auch völlig PUMPE ! In diesem Sinne ! !
Habe mir jetzt mal Heubach angesehen.
In den Angeboten sind keine Angaben ob Steuerbefreit, Differenz oder Regelbesteuert.
Habe mir jetzt mal Heubach angesehen.
In den Angeboten sind keine Angaben ob Steuerbefreit, Differenz oder Regelbesteuert.
Hier mit Angaben: https://www.smh.net/25-schilling-1936-77104407/
Freundlich CARKOZ
Wie nu?
Wir 2e uns inhaltlich einig??
DAS macht mir Gedanken.
Hatte meine Antworten in dein Zitat eingewoben.
Hier mit Angaben: https://www.smh.net/25-schilling-1936-77104407/
Freundlich CARKOZ
Obige Links lesen.
Damit dürfte die Angabe mit 0 % hinfällig sein.
EU-Richtlinien gelten nicht unmittelbar und müssen daher in nationales Recht umgesetzt werden. Guckt doch einfach ins Umsatzsteuergesetz.
(1) Die Lieferung, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb von Anlagegold, einschließlich Anlagegold in Form von Zertifikaten über sammel- oder einzelverwahrtes Gold und über Goldkonten gehandeltes Gold, insbesondere auch Golddarlehen und Goldswaps, durch die ein Eigentumsrecht an Anlagegold oder ein schuldrechtlicher Anspruch auf Anlagegold begründet wird, sowie Terminkontrakte und im Freiverkehr getätigte Terminabschlüsse mit Anlagegold, die zur Übertragung eines Eigentumsrechts an Anlagegold oder eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Anlagegold führen, sind steuerfrei. Satz 1 gilt entsprechend für die Vermittlung der Lieferung von Anlagegold.
(2) Anlagegold im Sinne dieses Gesetzes sind: 1.Gold in Barren- oder Plättchenform mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht und einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel;
2.Goldmünzen, die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufweisen, nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt.
(3) Der Unternehmer, der Anlagegold herstellt oder Gold in Anlagegold umwandelt, kann eine Lieferung, die nach Absatz 1 Satz 1 steuerfrei ist, als steuerpflichtig behandeln, wenn sie an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird. Der Unternehmer, der üblicherweise Gold zu gewerblichen Zwecken liefert, kann eine Lieferung von Anlagegold im Sinne des Absatzes 2 Nr. 1, die nach Absatz 1 Satz 1 steuerfrei ist, als steuerpflichtig behandeln, wenn sie an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird. Ist eine Lieferung nach den Sätzen 1 oder 2 als steuerpflichtig behandelt worden, kann der Unternehmer, der diesen Umsatz vermittelt hat, die Vermittlungsleistung ebenfalls als steuerpflichtig behandeln.
(4) Bei einem Unternehmer, der steuerfreie Umsätze nach Absatz 1 ausführt, ist die Steuer für folgende an ihn ausgeführte Umsätze abweichend von § 15 Abs. 2 nicht vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen: 1.die Lieferungen von Anlagegold durch einen anderen Unternehmer, der diese Lieferungen nach Absatz 3 Satz 1 oder 2 als steuerpflichtig behandelt;
2.die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb von Gold, das anschließend von ihm oder für ihn in Anlagegold umgewandelt wird;
3.die sonstigen Leistungen, die in der Veränderung der Form, des Gewichts oder des Feingehalts von Gold, einschließlich Anlagegold, bestehen.
(5) Bei einem Unternehmer, der Anlagegold herstellt oder Gold in Anlagegold umwandelt und anschließend nach Absatz 1 Satz 1 steuerfrei liefert, ist die Steuer für an ihn ausgeführte Umsätze, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Herstellung oder Umwandlung des Goldes stehen, abweichend von § 15 Abs. 2 nicht vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen.
(6) Bei Umsätzen mit Anlagegold gelten zusätzlich zu den Aufzeichnungspflichten nach § 22 die Identifizierungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten des Geldwäschegesetzes entsprechend.
Ist genau das was ich hier vermitteln wollte.
Ausschlaggebend sind die 4 Punkte, alles andere ist kein Anlagegold und somit Umsatzsteuerpflichtig.
Nein es sind nicht die 4 Punkte sondern die Liste der befreiten Goldmünzen. Beachte auch:
Die Steuerbefreiung gilt für alle Emissionen eines in dieser Liste verzeichneten Stücks, außer für Münzen mit einem Feingehalt von weniger als 900 Tausendsteln.
Freundlich CARLOZ
...und was hat das mit dem Forenthema hier zu tun?
Sucht euch n anderes Plätzchen oder jubelt wenigstens!
... oder jubelt wenigstens!
Was gibt es zu jubeln, wenn in wenigen Wochen ein größerer Betrag Fiat flüssig wird ...
...und dieses gelbe Metall gerade jetzt so teuer ist
(ich habe aktuell KEINE Verkaufsabsichten!)
OK, Dann jubliere ich eben. Jeder hat recht, sogar RECHT ÜBER ! !
Ist auch egal, Hauptsache GOLD steigt ! !
Nein es sind nicht die 4 Punkte sondern die Liste der befreiten Goldmünzen. Beachte auch:
Die Steuerbefreiung gilt für alle Emissionen eines in dieser Liste verzeichneten Stücks, außer für Münzen mit einem Feingehalt von weniger als 900 Tausendsteln.
Freundlich CARLOZ
) Es wird davon ausgegangen, dass die in dieser Liste aufgeführten Münzen die Kriterien des Artikels 344 erfüllen und in diesen Mitgliedstaaten deshalb als Anlagegold zu behandeln sind. Demzufolge ist ihre Lieferung während des gesamten Kalenderjahres 2024 von der Mehrwertsteuer befreit.
344!
Was gibt es zu jubeln, wenn in wenigen Wochen ein größerer Betrag Fiat flüssig wird ...
Schau dem Zerfall des Fiats zu,
oder handel…. Meine Einkäufe haben mehrere 100% Unterschied…
Heute freue ich mich… und glaube mir, das ist erst der Anfang
...und was hat das mit dem Forenthema hier zu tun?
Sucht euch n anderes Plätzchen oder jubelt wenigstens!
Im Grunde hast du recht.
Allerdings wundert mich das es doch noch einige gibt die über gewisse Wissenslücken verfügen.
Und Wissen ist das A und O.
Diese Diskussion bekommt dem einen oder anderen bestimmt zungute.