Klondex Mines / KDX, KLDX (TSX, NYSE)

  • Was ist die HAVILAH MINING CORP?


    Variante 1, die beim GenoBroker automatisch ausgeführt wird, wenn man nichts macht, ist Tausch jeweils einer Klondex in 0,4136 Hecla Mining Aktien, zzgl. 0,125 neue Havilah Mining Aktien, zzgl.Barabfindung i. H. v. 0,8411 USD.

    "Kämmerer" nennt man den Beigeordneten bzw. Dezernenten, der für den Haushalt einer Stadt oder eines Landkreises zuständig ist.

  • Frist bis 03.07.2018.


    New shares von Havilah Mining (WKN noch unbekannt laut GenoBroker). Wohl eine neue Gesellschaft, die noch nicht börsennotiert ist.

    "Kämmerer" nennt man den Beigeordneten bzw. Dezernenten, der für den Haushalt einer Stadt oder eines Landkreises zuständig ist.

  • Bei den Optionen mit Barabfindung sollte die steuerliche Komponente Beachtung finden (nach meinem Verständnis wird die Barabfindung als Einkünfte aus Kaptialvermögen angesehen und muss versteuert werden).


    In meinem Schreiben der Bank heißt es hierzu:


    • Mir/uns ist bekannt, dass es bei den Optionen 1 und 2 zu einer Pro-Rata-Zuteilung kommen kann. In diesem Fall(und bei Option 3) handelt es sich bei der Barabfindung um einen steuerpflichtigen Ertrag gemäß § 20 Absatz 1Nr. 1 EStG.


    Auszug aus § 20 (1) Nr. 1 EStG

    • (1) Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören
    • 1.Gewinnanteile (Dividenden), Ausbeuten und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie an bergbautreibenden Vereinigungen, die die Rechte einer juristischen Person haben. 2Zu den sonstigen Bezügen gehören auch verdeckte Gewinnausschüttungen. 3Die Bezüge gehören nicht zu den Einnahmen, soweit sie aus Ausschüttungen einer Körperschaft stammen, für die Beträge aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 des Körperschaftsteuergesetzes als verwendet gelten. 4Als sonstige Bezüge gelten auch Einnahmen, die anstelle der Bezüge im Sinne des Satzes 1 von einem anderen als dem Anteilseigner nach Absatz 5 bezogen werden, wenn die Aktien mit Dividendenberechtigung erworben, aber ohne Dividendenanspruch geliefert werden;

    Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.


    Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge, die sie schon hundertmal gehört haben, als eine Wahrheit, die ihnen völlig neu ist.

  • weiß einer was bei einer pro rata zuteilung passiert wenn nicht alle angenommen werden?


    Was passiert dann mit den nicht eingetauschten Aktien?

    In diesem Fall wird der nur ein Teil der Wertpapiere umgetauscht und für den anderen Teil erhält man eine Barabfindung.

    Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.


    Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge, die sie schon hundertmal gehört haben, als eine Wahrheit, die ihnen völlig neu ist.

  • aber wenn man cash nimmt und man im EK bei Kondex im Minus ist,tortzdem Vorsteuern??

    Soweit mir bekannt fallen bei einer Barabfindung immer Steuern an - unabhängig davon ob man mit dieser Aktie beim Umtausch im Minus lag.
    Derartige Zuzahlungen werden wie eine steuerpflichtige Dividende behandelt (lediglich bei Aktien die vor 2009 erworben wurden ist dies nicht der Fall).
    Ein Anteilstausch oder die Annahme eines Übernahmeangebots gilt steuerlich nicht als Veräußerung.

    Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.


    Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge, die sie schon hundertmal gehört haben, als eine Wahrheit, die ihnen völlig neu ist.

  • Wenn man hier in der Miese ist, würde es sich doch lohnen vor der Wandlung zu verkaufen und so einen Verlust zu realisieren, der dann mit möglichen Gewinnen verrechnet wird und man somit Kapitalertragssteuer spart, richtig?
    Bei einer Wandlung nach Option 2 kann der Verlust ja nicht mehr gegengerechnet werden oder?


    Habe ich irgendwo einen Denkfehler?
    Wenn nicht, werd ich mich den Aktien vorher entledigen...

  • Wenn man hier in der Miese ist, würde es sich doch lohnen vor der Wandlung zu verkaufen und so einen Verlust zu realisieren, der dann mit möglichen Gewinnen verrechnet wird und man somit Kapitalertragssteuer spart, richtig?
    Bei einer Wandlung nach Option 2 kann der Verlust ja nicht mehr gegengerechnet werden oder?


    Habe ich irgendwo einen Denkfehler?
    Wenn nicht, werd ich mich den Aktien vorher entledigen...

    Wenn Du einen Verlust geltend machen möchtest, musst du in der Tat vor dem Umtausch verkaufen.


    Andere Optionen mit Cash bzw. teilweiser Cash-Auszahlung gilt steuerrechtlich nicht als Veräußerung. Dies bedeutet, dass Du den erhaltenen Wert wie eine Dividende versteuern musst.

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    Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge, die sie schon hundertmal gehört haben, als eine Wahrheit, die ihnen völlig neu ist.

  • Wie habt ihr Euch entschieden??...Welche Option findet ihr am besten ??


    Das hier von meiner Bank :


    Option 1: Exchange 1 share KLONDEX MINES LTD against 2,47 USD in cash.

    Option 2: Exchange 1 share KLONDEX MINES LTD against 0,6272 share HECLA MINING CO (ISIN US4227041062).

    Option
    3 (default option): Exchange 1 share KLONDEX MINES LTD against 0,4136
    share HECLA MINING CO (ISIN US4227041062) plus a cash supplement of
    0,8411 USD.

    Furthermore, each shareholder is entitled to receive 0,125 share HAVILAH (ISIN unknown)




    p.s. ich werde mich wohl die Option 2 entscheiden

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