Ich hatte diesen Goldbarren importiert:
1/2 oz ABC Gold cast bar
Fälschlicherweise wurde er von FEDex als "Silber als Halbzeug" deklariert.
Ich legte Widerspruch ein und bekam heute Post vom Hauptzollamt Köln.
Zitat:
"Derartiges Anlagegold wird von den Codenummern 7108 1200 001 (gegossen) oder 7108 1310 001 (gewalzt oder gestanzt) des Zolltarifs erfasst. Die Definition von Anlagegold aus § 25c Absatz 2 UStG wird im Wortlaut der beiden Codenummern ausgeführt (vgl. VSF Z 8101 Abschnitt VI Nr. 2 Abs. 85)
Demnach gelten als Anlagegold ausschließlich
-gegossene Goldbarren bestehend aus Feingold ... in firmenspezifisch eckiger Form...
...
Da es sich bei dem von Ihnen importierten Goldbarren um ein rundes Goldstück handelt, entspricht dieser nicht der (eng auszulegenden) Definition und fällt nicht unter eine der beiden Codenummern. Die Überprüfung der weiteren Merkmale aus dem Wortlaut der Codenummern - geprägte/gestanzte Angabe des Herstellers, des Feingoldgehaltes und des Gewichts - erübrigt sich daher."
Im Klartext: Der Barren soll einfuhrumsatzsteuerpflichtig sein, weil er RUND ist!!! Alles Weitere soll keine Rolle spielen.
"Ich bitte Sie, mir bis zum 25.04.2014 mitzuteilen, ob Sie den Einspruch aus den oben genannten Gründen zurücknehmen oder ob Sie dennoch auf eine klagefähige Einspruchentscheidung bestehen."
Was würdet Ihr tun? Gibt es hierzu schon Gerichts-Urteile oder weitere Entscheidungen?