Gegossener RUNDER Goldbarren laut Zoll KEIN Anlagegold?!? Bitte um Hilfe!

  • Ich hatte diesen Goldbarren importiert:
    1/2 oz ABC Gold cast bar
    Fälschlicherweise wurde er von FEDex als "Silber als Halbzeug" :wall: deklariert.


    Ich legte Widerspruch ein und bekam heute Post vom Hauptzollamt Köln.


    Zitat:
    "Derartiges Anlagegold wird von den Codenummern 7108 1200 001 (gegossen) oder 7108 1310 001 (gewalzt oder gestanzt) des Zolltarifs erfasst. Die Definition von Anlagegold aus § 25c Absatz 2 UStG wird im Wortlaut der beiden Codenummern ausgeführt (vgl. VSF Z 8101 Abschnitt VI Nr. 2 Abs. 85)
    Demnach gelten als Anlagegold ausschließlich
    -gegossene Goldbarren bestehend aus Feingold ... in firmenspezifisch eckiger Form...


    ...


    Da es sich bei dem von Ihnen importierten Goldbarren um ein rundes Goldstück handelt, entspricht dieser nicht der (eng auszulegenden) Definition und fällt nicht unter eine der beiden Codenummern. Die Überprüfung der weiteren Merkmale aus dem Wortlaut der Codenummern - geprägte/gestanzte Angabe des Herstellers, des Feingoldgehaltes und des Gewichts - erübrigt sich daher."


    Im Klartext: Der Barren soll einfuhrumsatzsteuerpflichtig sein, weil er RUND ist!!! Alles Weitere soll keine Rolle spielen. :wall:


    "Ich bitte Sie, mir bis zum 25.04.2014 mitzuteilen, ob Sie den Einspruch aus den oben genannten Gründen zurücknehmen oder ob Sie dennoch auf eine klagefähige Einspruchentscheidung bestehen."


    Was würdet Ihr tun? Gibt es hierzu schon Gerichts-Urteile oder weitere Entscheidungen?

  • Hallo jevers,


    keine Ahnung, ob Australien Bullion Company LBMA-zert. ist. Inwiefern ist das aber hier von Bedeutung, bzw. macht eine Klage weniger aussichtsreich?


    Abgesehen davon beruht die Ablehnung des Widerspruchs ja eben nicht im Zweifel am Feingehalt, sondern an der runden Form. Und eben das habe ich noch nie gehört… btw: Was bedeutet eigentlich "firmenspezifisch eckige Form"

  • picodali


    Gemäß § 25 c Abs. 2 Nr. 1 wird eine Form des steuerbefreiten Anlagegoldes definiert als "...Gold in Barren- oder Plättchenform mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht und einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel..."


    Die Form des Barrens ist demnach belanglos. Zur Not würde ich an Deiner Stelle nach ggf. erfolglosem Einspruch Klage einreichen, da der Gesetzestext die Steuerbefreiung runder Barren nicht ausschließt.


    Edit: Falls der Wortlaut "Barrenform" so auszulegen sei, dass es sich um ein mehrkantiges Objekt handelt, solltest Du solange drauf rumhauen, bis es eine "Plättchenform" hat.

  • Hallo Pico


    Ich kenne diese Diskussionen zur Genüge. Nixblickende MA auf Teilzeit mit befristetem Vertrag.


    Um es denen klar vor Augen zu führen hilft da nur das reden wie mit einem 5 jährigem.


    1.Einfuhrumsatzsteuer ist gleich Mehrwertsteuer
    2. Gold ist lt. Paragraph 25c umsatzsteuerbefreit unter den nachzulesenden Richtlinien
    3. Kein Finanzamt stuft diese Goldbarren als Umsatzsteuerpflichtig ein da diese dem Paragrapfen 25 c unterliegen
    4. Führe dazu seriöse Quellen im Print oder medial an - aus denen Referenzstücke klar und deutlich mit dem Paragrapfen 25c gekennzeichnet sind
    5. Wenn auch das nix hilft - spreche beim FA persönlich vor und lasse dir dieses bestätigen und sende das dann an das Hauptzollamt

    Unsere Barrensammler Gruppe hat noch Platz - jetzt auch International - ein Mix aus Händlern und Sammlern. Einzige Vorrausetzung ist Whatsapp und eine Referenz.
    Wer Interesse Einfach PN an mich :)

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  • Buche es als Lehrgeld ab.Tutoaposto.


    Nachträgliche Absprachen mit dem Finanzamt..OK die sind anderer Meinung, der Zollfuzzi nicht was dann..


    Importe fragt man vorher an..schriftlich..sofern sie sich überhaupt lohnen.


    Was du erwartest sind denkende Beamte. [smilie_happy]


    Alternativ die Klage Sachwert-Anwalt....700.-€

  • War auch immer mein Kenntnisstand, dass die Form des Barrens belanglos ist.


    Valcambi stellt ja auch Rundbarren her, die als reguläres Anlagegold verkauft werden.
    http://www.valcambi.com/produc…g/100-g-minted-round-bar/
    Oder dieser hier, den ich selbst mal als normalen Anlagebarren beim Händler gekauft hab:
    http://www.goldseiten.de/artik…ren-in-Muenzform-vor.html
    Weiß nicht, ob der Verweis darauf etwas bringt.

  • im UStG ist die Barrenform eindeutig vorgegeben: "eckig"


    (2) 1Goldbarren und -plättchen bestehen aus Feingold von mindestens 995 Tausendsteln in firmenspezifischer typisierter eckiger Form mit eingestanzter oder geprägter Angabe des Herstellers, des Feingoldgehalts und des Gewichts; auf das Herstellungsverfahren kommt es nicht an. 2Die Barren können mit bildlichen Darstellungen geprägt sein. 3Goldmünzen müssen einen Goldgehalt von mindestens 900 Tausendsteln aufweisen, nach dem Jahr 1800 geprägt sein, im Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sein bzw. gewesen sein und üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der 180 % des Goldgehalts nicht übersteigt. 4Eine Mindestauflagenhöhe ist nicht erforderlich.


    (§25c.1. UStG Besteuerung von Umsätzen mit Anlagegold, kannst du hier runterladen: http://www.bundesfinanzministe…e-fassung-31-12-2013.html )

  • Ist leider die richtige Auslegung.


    Ein Rundbarren wird wie eine Medaille behandelt und mit 19% MwSt. belegt.


    Ein deutscher Händler aus Sachsen prägte eigene Medaillen und hat versucht die als Rundbarren ohne MwSt. zu verkaufen....Hat nicht geklappt.
    Argor stellt hübsche Rundbarren her, die in DT leider nicht angeboten werden. Mit MwSt. zu teuer.


    http://www.kurs-magazin.de/content/dft,588,471566


    http://www.handelszeitung.ch/i…euer-tanz-um-den-goldhans

  • Ist ja ein Ding, das wusste ich gar nicht. ;(
    Ich hab den allerdings schon 2010 gekauft, vielleicht war die Auslegung da nicht so streng..


    Diese tokenartigen, witzigen "Rundbarren" von Geiger meintest du? Oh, die gelten dann auch als Medaillen? 8|
    Stimmt, die Gold-Versionen sind ja aus der Angebotspalette verschwunden.

    • Offizieller Beitrag

    Der Moloch Staat wird immer gieriger und unberechenbarer.


    Man sollte dringend "den Staat eng auslegen" .....!!


    Die enge Auslegung (Form rund statt eckig) entspricht noch nicht dem Sinn der Gesetzgebung, Anlagegold gesondert zu behandeln.
    Weihnachtsgebäck ist Weihnachtsgebäck unabhängig von der Form, selbst wenn es jemandem in Sinn kommen würde Hammer-und-Sichel-Formen aus dem Teig auszustechen....*)


    Lucky



    PS: Bei http://www.ausstecher.ch können Wunschanfertigungen gemacht werden

    "Das einzige Geld, auf das ich mich verlassen kann, ist das Gold, das ich besitze" J.Sinclair
    "Omikron ist die Impfung, die herzustellen man verpasst hat" Lungenfacharzt in Uganda
    "The whole game is rigged" Gerald Celente

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  • hmm, was du noch versuchen könntest:
    geh zum Zollamt mit dem Barren, stell den Barren auf den Rand und lass den Zöllner von oben draufgucken. Dann sagst du: "siehste, eckig, wa?"


    ne, Spaß beiseite, tut mir leid, aber da wirst du den Kürzeren ziehen.

  • Diese Regelung hat Bestand seit Anlagegold von der MwSt. befreit wurde.


    Bei "Rundbarren" in Münzform macht es ja auch Sinn. Sonst würden ja alle Medaillen als Rundbarren deklariert werden.
    Bei einem alten Gussbarren geht die Regelung leider am Sinn vorbei...


    Auch aktuell werden in DT noch Rundbarren ohne MwSt. angeboten. In der Vergangenheit gab es da mehrfach schmerzvolles Erwachen bei Steuerprüfungen...

  • (Am Rande jevers: Die Perthmint ist m.W. LBMA-zert. und stellt auch gegossene Rundbarren her. Dennoch Danke für den Link, kannte ich noch nicht)


    Die enge Auslegung (Form rund statt eckig) entspricht noch nicht dem Sinn der Gesetzgegung, Anlagegold gesondert zu behandeln.


    Habe ich bisher auch so gesehen. Nachdem ich aber jetzt die ganzen Beiträge hier gelesen habe, denke ich, dass es vermutlich ein aussichtsloses Unterfangen wäre, die Sache weiter zu verfolgen. Also dann doch Lehrgeld.
    Besten Dank für eure Beiträge

  • einfach nicht mehr in DrittLänder kaufen den Moloch , AnlageGold Barren oder RundBarren :D


    oder nur noch GoldMünzen nach WarenNummer : 71189000901 aus Länder wo Kinder hungern einführen :D


    Gruss
    alibaba :D
    PS:
    wie allgemein bekannt wird jeder ZwangsAbgabeCent ,ein sehr guten Zweck zugeführt :D

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat " :D


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst" 8o

  • Nicht so schnell aufgeben...


    Der Bezug liegt doch auf "Firmenspezifisch typisiert (eckiger) Form.
    Das bedeutet doch nichts anderes als das diese Barren der Australian Bullion Company ebenfalls firmenspezifisch legitierte Barren in runder Form zum Zweck der Anlage produziert wurden.


    Somit ergibt es sich das diese Klausel inhaltlich wiedersprüchlich ist.

    Unsere Barrensammler Gruppe hat noch Platz - jetzt auch International - ein Mix aus Händlern und Sammlern. Einzige Vorrausetzung ist Whatsapp und eine Referenz.
    Wer Interesse Einfach PN an mich :)

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