E Bay Kleinanzeigen/ Betrug/ Zahlungsrückforderung

  • [quote='soulrider',index.php?page=Thread&postID=910974#
    zu Rentner: Ich weis ja nich ob du meinen Beitrag ordentlich gelesen hast oder ich mich da evtl nich so klar für Jedermann ausgedrueckt habe..fakt is aber...


    ich habe gar kein Konto bei der Postbank?[/quote]


    Dann lehne dich mal entspannt zurück. Außer einigen Behörden kann niemand an dein Konto.


    In deinem Fall der Postbank per Gerichtsbeschluss. Den muss sie erst mal bekommen. Hättest du betrogen und es ist dir kein echter Vorsatz nachzuweisen, würde dir nicht einmal hier jemand was anhängen können.


    Es geht weder dir noch deiner Bank etwas an, wenn die Postbank einen faulen Kunden hat. Vielmehr ist es Fahrlässigkeit der Postbank solche Kunden zu haben. Kommt davon wenn man seinen Börsenwert strecken will.


    Wichtig wird es erst für dich, wenn du einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommst. ANTWORTEN!!! und ablehnen. Auch da brauchst du noch keinen Anwalt.


    Auch wenn du ein Anwaltschreiben der Postbank bekommst. Antworten!! Und Forderungen ablehnen ohne viel Kommentar, denn daraus werden gerne Anwalt_Stricke gedreht.. Auch da brauchst du noch keinen Anwalt.(zahlt auch niemand)


    Dann wird es(was ich nicht glaube, Banken sind feige) vor Gericht gehen. Dann wäre ein Anwalt ratsam.


    Lehn dich entspannt zurück. Passiert nichts!!


    Aber ich gönne dir schon die kleine Lehre. Packstation....!!!Kleinanzeigen!!!
    :boese:
    .

  • [quote='soulrider',index.php?page=Thread&postID=910974#
    zu Rentner: Ich weis ja nich ob du meinen Beitrag ordentlich gelesen hast oder ich mich da evtl nich so klar für Jedermann ausgedrueckt habe..fakt is aber...


    ich habe gar kein Konto bei der Postbank?[/quote]




    zu Rentner: Ich weis ja nich ob du meinen Beitrag ordentlich gelesen hast oder ich mich da evtl nich so klar für Jedermann ausgedrueckt habe..fakt is aber...


    ich habe gar kein Konto bei der Postbank


    Dann lehne dich mal entspannt zurück. Außer einigen Behörden kann niemand an dein Konto.


    In deinem Fall der Postbank per Gerichtsbeschluss. Den muss sie erst mal bekommen. Hättest du betrogen und es ist dir kein echter Vorsatz nachzuweisen, würde dir nicht einmal hier jemand was anhängen können.


    Es geht weder dir noch deiner Bank etwas an, wenn die Postbank einen faulen Kunden hat. Vielmehr ist es Fahrlässigkeit der Postbank solche Kunden zu haben. Kommt davon wenn man seinen Börsenwert strecken will.


    Wichtig wird es erst für dich, wenn du einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommst. ANTWORTEN!!! und ablehnen. Auch da brauchst du noch keinen Anwalt.


    Auch wenn du ein Anwaltschreiben der Postbank bekommst. Antworten!! Und Forderungen ablehnen ohne viel Kommentar, denn daraus werden gerne Anwalt_Stricke gedreht.. Auch da brauchst du noch keinen Anwalt.(zahlt auch niemand)


    Dann wird es(was ich nicht glaube, Banken sind feige) vor Gericht gehen. Dann wäre ein Anwalt ratsam.


    Lehn dich entspannt zurück. Passiert nichts!!


    Aber ich gönne dir schon die kleine Lehre. Packstation....!!!Kleinanzeigen!!!
    :boese:
    .

  • Soo..kleines Update
    Also nun is es amtlich.


    Ich habe nun ein Schreiben der Polizei bekommen welches ursprünglich von der Postbank kam und an mich adressiert ist. Ich habe es nur von der Polizei bekommen da die Anschriftadresse von mir zu dem Zeitpunkt der Versendung nicht aktuell war.
    Die Schreiben wirklich das Geld auf mein Konto überwiesen wurde, dass der Auftrag aber ohne " Rechtsgrund" erfolgte und der Absender den Auftrag nicht erteilt habe.
    " Die Postbank war zum Schadensersatz verplichtet und hat gegen Sie einen direkten Rückzahlungsanspruch."


    und forderen mich auf das Gel auf ein Konto der Postbank zu überweisen.


    Hat die Bank einen Rückzahlungsanspruch?


    Wie ich ja bereits beschrieben hatte
    ( "Ich habe eigentlich nur die Muenze gegeben und mein Geld erhalten. Mit der anderen Sache, dass da von jemanden das Kontogehackt wurde und auf dieser Person etwas gekauft wurde, woher soll ich das denn wissen das diese Person gerade opfer eines Betruges ist/ wird?
    Da steht nicht bei E bay bei" hallo , sie ham es hier grade mit nem Betrueger zu tun".
    Ich habe eigentlich nur einen e Bay Kleinanzeigen Kauf abgewickelt,Ware Angeboten, mein Geld bekommen und die Ware dafür übergeben. Mit dem anderen Sachen habe ich doch gar nichts zu tun.
    Was kann ich denn dafür das die Postbank schludrig mit ihrer Kontosicherheit umgeht oder die Person die Geschaedigt wurde schlampig mit seinen Kontodaten,passwörtern und Pc Sicherheit umgeht? )
    sehe ich mich unschuldig und mich nicht verpflichtet die Zahlung zu veranlassen.


    Der Polizeibeamte hat mir auch nochmal telefonisch bestaetigt das ich sozusagen unschuldig bin und das die Bank jetzt nur "zivilrechtlich" das Geld von mir zurückfordert.Ich sollte eine Stellungsnahme zu Denen senden und mich versuchen mit Denen zu einigen und wenn das keine Lösung bringt soll ich ebenfalls eine Strafanzeige erstatten weil ich ja ansonsten der Geschaaedigte bin.


    jemand n tipp oder Anregungen?




    ,

  • …Warnleuchten sollten schon angehen, wenn der Überweiser der Kohle und Empfänger der Ware unterschiedliche Personen sind...


    Dann gehen bei mindestens 50% aller Geschäfte im Forum die Warnleuchten an.
    Wäre aber in 99% der Fälle nur ein Fehlalarm. :D


    Der Inhaber eines Kontos kann nicht für die Sicherheit eines anderen Kontos haftbar sein,
    nur weil er der Empfänger einer Überweiung ist.


    Das Problem liegt bei der Kontosicherheit der Postbank, die versucht den Schaden abzuwälzen.
    Für mich stellt sich die Frage hat der Kontoinhaber "fahrlässig" oder "grob fahrlässig" seinen
    Datenschutz vernachlässigt und dadurch den Betrug ermöglicht.


    Ich kenne einen ähnlichen Fall aus einem anderen Land. Da hat die Bank zuerst den Betrag einfach wieder abgebucht
    und das Konto gesperrt. Nach Klärung des Hergangs wurde das Empfängerkonto wieder frei gegeben und der Betrag
    wieder erstattet. Begründung das Rechtsgeschäft erfolgte "in gutem Glauben".

  • bei mir und Firefox reicht es, oben sendungs einzugeben und ich komme auf die Suchmaske
    und da wird mir, sofern ich wenigstens die erste Ziffer bzw Buchstaben richtig eintippe, (fängt bei mir immer mit J an) meine letzten Anfragen dieses Formulars vorgeschlagen

  • moin


    zu Glückskind: Vielen Dank für den tipp nochma. Ich benutze auch firefox.Wenn ich google werden mir auch die Seiten gezeigt aber öffnen kann ich sie leider nicht.
    : (

    Hi soulrider,


    ich habe gerade mal bei auktionshilfe.info um Hilfestellung gebeten.
    Erste Rueckmeldung ist, dass nicht alle Laender fuer das Forum freigeschaltet sind.
    Woher kommst du (gerne per PM)?


    LG
    Glückskind

    „Nie haben die Massen nach Wahrheit gedürstet,
    von den Tatsachen, die ihnen missfallen, wenden sie sich ab
    und ziehen es vor, den Irrtum zu vergöttern.
    Der, der sie zu täuschen versteht, wird leicht ihr Herr.
    Der, der sie aufzuklären versucht, stets ihr Opfer…“


    Gustave Le Bon, 1895

  • Auf welche Person ist denn die Postfachnummer bei der Poststation angemeldet gewesen.?
    Stichwort : Videoüberwachung

    Unsere Barrensammler Gruppe hat noch Platz - jetzt auch International - ein Mix aus Händlern und Sammlern. Einzige Vorrausetzung ist Whatsapp und eine Referenz.
    Wer Interesse Einfach PN an mich :)

    Einmal editiert, zuletzt von bullion-treasure ()

  • Ein ganz anderes wirksames Mittel ist die Öffentlichkeit.


    Regionale Zeitungen - Rundfunk - Fernsehen - über diesen Fall berichten lassen.
    Die Banken scheuen i.d.R solche PR - als Argument für einen Vergleich zu deinen Gunsten.

    Unsere Barrensammler Gruppe hat noch Platz - jetzt auch International - ein Mix aus Händlern und Sammlern. Einzige Vorrausetzung ist Whatsapp und eine Referenz.
    Wer Interesse Einfach PN an mich :)



  • Was hast du da für Armleuchter bei der Polizei??


    Es geht sie nichts an wer irgend welche Schreiben bekommt ,geschweige weitergibt.


    Auch die Aufforderung der Stellungname geht diesen Aushilfsstaatsanwälten nichts an.


    Wenn nun diese Schlaumeier die Auffassung vertreten, das das Zivilrechtlich laufen soll, geht es sie gleich ganz und gar nichts an.


    Solltest du nun wirklich ein Schreiben von der Postbank haben würde ich die richtige Anschrift im Absender mitteilen. Nicht extra darauf hinweisen. Die schicken die Antwort gewiss wieder an die alte Anschrift. Aber dann nicht dein Problem .Keine Telefonnummer!! Einschreiben mit Rückantwort und Beleg an deine Kopie des Schreiben heften. Ganz gewissenhaft,wenn du das Schreiben erst bei der Post in ein Kuvert mit Zeugen steckst, der dann auch bezeugt dass Kopie und Original das gleiche waren.


    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wie ihnen bekannt, wurde von mir über Ebay ein Artikel nach den Ebay-Richtlinien verkauft. Diese sind vom Käufer und Verkäufer anerkannt.


    Die Ware wurde vom Käufer bezahlt und an die von ihm gewunschene Anschrift per Sendeverfolgung versandt.


    Damit ist die Angelegenheit für mich erledigt.


    Einer gerichtlichen Auseinandersetzung sehe ich gelassen entgegen.


    Was glaubst du was das für einen Spass vor Gericht geben würde.
    Lieber Herr Richter,wir haben da einen Kunden, der hat uns Betrogen. Die Ursache, wir waren zu dumm ihn zu überprüfen. Wissen sie, wir wollten unseren Börsenwert zum Verkauf an die Deutsche Bank steigern und haben jeden Armleuchter ein Konto gegeben. Und jetzt wollen wir von einer anderen Person unser Geld.


    Die Postbank wird sich hüten!!



    .
    Welcher Armleuchter empfiehlt jetzt Strafanzeige erstatten??? Wer hat dir bisher was getan? Auch wenn die Postbank dir irgend welche Briefe schickt. Hattest du da einen Schaden???


    Das reicht, wenn das ganze "Rechtlich" wird. Sei es Mahnbescheid, Anwalt oder wirksame Anzeige.


    Schöner ruhiges Wochenende.


  • Dann gehen bei mindestens 50% aller Geschäfte im Forum die Warnleuchten an.
    Wäre aber in 99% der Fälle nur ein Fehlalarm. :D

    Ja, hast Recht. Das kam mir ja auch in den Sinn, als ich das schrieb. Aber die Foristen kennt man zum Teil seit Jahren, was schon eine andere Qualität ist als die Kleinanzeigenportale oder ebay, wo man jederzeit an eine unbekannte Identität gerät.
    Ich glaub, was bei dem Fall so verwirrt - mal Logik und gesundes Rechtsverständnis außen vorgelassen - ist: Aus Sicht der Bank handelt es sich um zwei verschiedene Tatbestände bzw. Sachverhalte - erstens der Betrug am Kontoinhaber (für den die Bank offenbar einsteht) - unbestritten eine Straftat - und zweitens die nicht autorisierte und daher aus Banksicht fälschlich getätigte Überweisung an den Empfänger, gegen den die Bank nunmehr einen zivilrechtlichen Anspruch auf Rückzahlung erhebt. Wenn man beide Dinge getrennt betrachtet, wird die Vorgehensweise der Bank verständlich - aus meiner Sicht zwar auch nicht gerechtfertigt, aber die Bank hält sich an das schwächste greifbare Glied in der Kette.

    Zitat

    Der Inhaber eines Kontos kann nicht für die Sicherheit eines anderen Kontos haftbar sein, nur weil er der Empfänger einer Überweiung ist.

    Keine Haftung, nein, aber es kann (siehe oben) ein Rückzahlungsanspruch entstanden sein und erhoben werden...
    Und wenn man der Bank oder dem Kontoinhaber im Gegenzug Fahrlässigkeit unterstellt, müsste man diesen Vorwurf nachweisen. Wie gesagt, kann eben so oder so ausgehen...
    Klar wäre das auch aus meiner Sicht ungerecht gegenüber Soulrider, keine Frage.

  • Und wenn man der Bank oder dem Kontoinhaber im Gegenzug Fahrlässigkeit unterstellt, müsste man diesen Vorwurf nachweisen

    Ich machs mir sicherlich zu einfach, aber fuer mein Verstaendnis ist dieser Nachweis schon erbracht.
    Es hat naemlich irgendwer, von irgendeinem Konto eine Ueberweisung getaetigt. Wenn das nicht in Ordnung war, hat wohl irgendwer Scheisse gebaut, naemlich die Bank oder der Kontoinhaber.
    Da darf man doch soulrider und auch kreeya mal locker außen vor lassen.
    Wenn daraus ein Rueckzahlungsanspruch erwaechst, verstehe ich einiges nicht mehr.
    Eine Forderung koennen die ja erheben, aber einen Anspruch???


    Gruss bo

  • Na gut, wenn der Nachweis schon erbracht ist, muss es der Richter ja nur noch bestätigen. Meinetwegen soll es so sein.
    Die Frage ist i. Ü. nicht, ob Anspruch oder Forderung, denn in der Sache gibts da keinen Unterschied (Anspruch ist begrifflich nur etwas weiter gefasst als Forderung), sondern, ob ein solcher Anspruch, sollte er erhoben werden, durchsetzbar ist. Das weiß ich eben ja auch nicht. Ich spekuliere nur, worauf sich diese Argumentation stützen könnte.

  • Robin, woran willst du erkennen, von welcher Bank dir Geld überwiesen wird?


    Die Bank kann es sehen und wird es Dir auch sagen.

    Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16.


    _____________________________________________________________________________________________________________


    Herzlichen Dank für die erfolgreiche Abwicklung mit ausnahmslos positiven Erfahrungen!


    Meine Bewertungen: Robin8888


  • Die Bank kann es sehen und wird es Dir auch sagen.


    Rufst Du jedesmal deine Bank an, wenn dir jemand Geld überweist?
    "Hallo Herr Banker, ich habe gerade einen Krügerrand verkauft. Von Welcher Bank wurde der denn bezahlt?"
    "Das Geld kam von der Postbank"
    "Dann schicken Sie es bitte wieder zurück. Von der PB nehme ich kein Geld an, denn die will es bestimmt wieder zurück."


    Ich bleibe dabei:
    Die Postbank kann fordern wie sie will.
    Es wurde etwas verkauft. Das etwas wurde bezahlt.
    Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben kann man darauf vertrauen, dass die Überweisung korrekt war.
    Die Münze wurde geliefert. Damit ist die Sache durch.
    Einschüchterungsversuche hin oder her.
    Soll sich die Absenderbank mit ihrem Kunden über "grob fahrlässig" oder nicht streiten.
    In Zeiten von mTan bei der Postbank kann ich mir ein "grob fahrlässig" gar nicht vorstellen.

  • Sehr geehrte Damen und Herren,
    wie ihnen bekannt, wurde von mir über Ebay ein Artikel nach den Ebay-Richtlinien verkauft. Diese sind vom Käufer und Verkäufer anerkannt.


    Keine Ebay-Richtlinien! Nicht die Ebay- Auktionsplattform mit dem Ebay- Kleinanzeigenportal verwechseln. Es gibt in dem Sinne ja auch keine z.B. Kalaydo-Richtlinien oder FAZ-Richtlinien.

  • Hallo und vielen dank fuer die ganzen Beitraege.


    Zitat
    Argentiferous : " Hast du vielleicht den Versand online einmal nachverfolgt? Dann steht die Sendungsnumer eventuell noch im Verlauf des FF (STRG+H)? bei Suchen dann "DHL" ohne Anführungszeichen eingeben ")


    Zitat
    tilo: ( "bei mir und Firefox reicht es, oben sendungs einzugeben und ich komme auf die Suchmaske
    und da wird mir, sofern ich wenigstens die erste Ziffer bzw Buchstaben richtig eintippe, (fängt bei mir immer mit J an) meine letzten Anfragen dieses Formulars vorgeschlagen )


    zu Argentiferous und Tilo: ich loesche meinen Verlauf regelmaessig und weis auch leider gar nicht mehr irgendeine Zahl oder Buchstaben der Sendungsnummer.


    zitat bullion-treasure:
    ("Auf welche Person ist denn die Postfachnummer bei der Poststation angemeldet gewesen.?
    Stichwort : Videoüberwachung ")
    zu bullion-treasure: das ist nochmal n guter Hinweis, werd da mal bei der Post nachhaken.


    zu Rentner:


    Ich habe gerade keine Adresse in Deutschland und ich lebe grade auch nicht in Deutschland. Ich wurde ueber die Vorladung als Zeuge ueber einen Freund kontaktiert bei den ich in Deutschland ,bis vor kurzem noch eine Postadresse hatte.
    Die haben sich da bei ihm gemeldet.
    Im moment habe ich also keine Adresse in Deutschland und keine richtige Adresse in dem Land in dem ich grade lebe.
    Also was soll ich da als Adresse ( Im Briefkopf) angeben wenn ich denen ein kurzes Schreiben sende?
    Du schreibst keine Telefonnummer. Soll ich eine E mailadresse ngeben? Ueber E mail kommuniziere ich grade mit allen Institutionen mit denen ich noch was in Deutschland zu regeln habe.Was schlaegst Du vor?
    Das was du geschrieben hast was ich den schreiben soll finde ich auch sehr gut , kurz ,praezise und auf dem Punkt gebracht.


    Zitat
    Von Rentner:
    ("Sehr geehrte Damen und Herren,
    wie ihnen bekannt, wurde von mir über Ebay ein Artikel nach den Ebay-Richtlinien verkauft. Diese sind vom Käufer und Verkäufer anerkannt.


    Die Ware wurde vom Käufer bezahlt und an die von ihm gewunschene Anschrift per Sendeverfolgung versandt.


    Damit ist die Angelegenheit für mich erledigt.")


    Ich habe ja auch schon ein gewissen Rahmen von einem Schreiben aufgesetzt welches meine Stellungsnahme der Postbank dalegen soll.Bin grade dabei etwas zu entwerfen. Ich habe dabei auch drauf geachtet, dass es kurz und praezise ist..aber dein Entwurf gefaellt mir sehr.Ohne grosse Erklaerungen aber auf n Punkt gebracht. Meinste ich kann das denen exact so schreiben?


    Mich wuerden die Meinungen anderer dazu auch Intressieren oder auch damit hier einen Aufruf starten, ob sich jemand bereit erklaert mir tipps bei der Zusammenstellung des Schreibens an die Post zu helfen. Den Vorschlag von Rentner finde ich schon super. Danke dafuer.
    Ich bin halt nich dafuer gemacht mich mit Aemtern auseinanderzusetzen, ich habe dafuer andere Qualitaeten und das ist gut so.


    Ich moechte da nun ein Schreiben aufsetzen..in Form einer Stellungsnahme, werd der Postbank das per Einschreiben senden ( Aus dem Auslamd) und damit hat sich das dann fuer mich erledigt.


    ich sehe die Sache ja genauso wie zum Beispiel SILBER BO oder Koala
    Zitat Silber BO:
    ( "Ich machs mir sicherlich zu einfach, aber fuer mein Verstaendnis ist dieser Nachweis schon erbracht.
    Es hat naemlich irgendwer, von irgendeinem Konto eine Ueberweisung getaetigt. Wenn das nicht in Ordnung war, hat wohl irgendwer Scheisse gebaut, naemlich die Bank oder der Kontoinhaber.
    Da darf man doch soulrider und auch kreeya mal locker außen vor lassen.
    Wenn daraus ein Rueckzahlungsanspruch erwaechst, verstehe ich einiges nicht mehr.
    Eine Forderung koennen die ja erheben, aber einen Anspruch???")


    Zitat koala: ( Ich bleibe dabei:
    Die Postbank kann fordern wie sie will.
    Es wurde etwas verkauft. Das etwas wurde bezahlt.
    Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben kann man darauf vertrauen, dass die Überweisung korrekt war.
    Die Münze wurde geliefert. Damit ist die Sache durch.
    Einschüchterungsversuche hin oder her.
    Soll sich die Absenderbank mit ihrem Kunden über "grob fahrlässig" oder nicht streiten.
    In Zeiten von mTan bei der Postbank kann ich mir ein "grob fahrlässig" gar nicht vorstellen.")


    Und ich sehe mich da echt aussen vor und will meine Lebenszeit nicht weiter mit so etwas verschwenden.


    Und ob die Postbank einen Anspruch hat weiss ich nicht. Ich weis nur was Fakt ist, das ich nichts unrechtes gemacht habe und nicht fuer den Schaden den die Bank oder der Geschaedigte verursacht hat, aufzukommen.


    Es ist echt krass zu erleben wie solche Institutionen reagieren.. mit ihren "Einschuechterungsversuchen" (sehr schoen ausgedrueckt von Koal)
    Sogar wenn eigentlich alles auf der Hand liegt..die Sache einfach nur logisch ist... machen die trotzdem Terror. Wie soll das noch in dieser Welt enden wenn immer wieder so ne scheisse aus den Koepfen der Menschen geschaffen wird...

  • sorry noch was zu Rentner. Habe da noch was vergessen.


    ich hatte geschrieben:


    zu Rentner:


    Ich habe gerade keine Adresse in Deutschland und ich lebe grade auch nicht in Deutschland. Ich wurde ueber die Vorladung als Zeuge ueber einen Freund kontaktiert bei den ich in Deutschland ,bis vor kurzem noch eine Postadresse hatte.
    Die haben sich da bei ihm gemeldet.
    -----------------------------------------------
    dazu wollte ich nun noch ergaenzen:


    Die Polizei hat sich bei meinem Kollegen gemeldet weil die irgendwie wohl rausbekommen habe das ich da gewohnt habe und haben ihm die Vorladung ausgehaendigt. Mein Kollege hat mich dann informiert.
    Das Schreiben von der Postbank habe ich nun zum erstenmal in der Hand und dies wurde mir von dem Polizeibeamten als PDF Datei ,per E mail uebersendet.
    Ich denke die Postbamk hat das Schreiben vorher bereits versucht an meine letzte Meldeadresse zu schicken, dies ist aber hoechstwahrscheinlich wieder an die zurueckgegangen.. mit " Empfaenger verzogen ".
    Und dann hat sich die Post Wahscheinlich an die Polizei gemeldet. Und nun wo ich mich da gemeldet habe.. bin ich an das Schreiben gekommen....
    Ich komme zu dieser Ansicht, da diverse andere leute versucht haben mir an meine alte postadresse in Deutschland Post zu schicken und die mir immer das mit dem " Empfaenger verzogen " spaeter dann per E -mail berichteten


  • Dann als Anschrift dein Name:


    Hubert Maier
    Florida
    Postanschrift.....und dann der Name über den du erreichbar bist.
    Melde dich beim angemeldeten Einwohnermeldeamt ab! Neue Anschrift USA,zur Zeit auf Wohnungssuche Postanschrift.......


    Mach da keinen Müll.


    Wenn dich ein Gerichtsschreiben nicht erreicht, kannst du den Prozess verloren haben.


    Hör mit diesem E-Mail-Müll auf. Man schreibt da gerne unüberlegtes, löscht Daten. Was willst du mit Telefon?? Postbank schreibt dann schnell, du hast dasunddas am Telefon behauptet. Was sagst du dann?? Deine Postad. kann dir Schreiben per E-Mail senden.


    Und vergesse den letzten Satz nicht...sehe einer rechtlichen Auseinandersetzung gelassen entgegen.



    .

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