E Bay Kleinanzeigen/ Betrug/ Zahlungsrückforderung

  • Keine Ebay-Richtlinien! Nicht die Ebay- Auktionsplattform mit dem Ebay- Kleinanzeigenportal verwechseln. Es gibt in dem Sinne ja auch keine z.B. Kalaydo-Richtlinien oder FAZ-Richtlinien.


    Lies doch mal die Feinheiten.....Klar soll für die Postbank der Eindruck erweckt werden,hat man bei E-Bay verkauft.


    Ich habe nicht geschrieben,wurde bei Ebay verkauft. Sondern über Ebay,und da sind die Kleinanzeigen enthalten. Kommen doch von Ebay.


    Und du akzeptierst, auch bei Antworten auf Kaufangebote die Geschäftsbedingungen.


    Tutto a posto

  • Na gut, wenn der Nachweis schon erbracht ist, muss es der Richter ja nur noch bestätigen. Meinetwegen soll es so sein.
    Die Frage ist i. Ü. nicht, ob Anspruch oder Forderung, denn in der Sache gibts da keinen Unterschied (Anspruch ist begrifflich nur etwas weiter gefasst als Forderung), sondern, ob ein solcher Anspruch, sollte er erhoben werden, durchsetzbar ist. Das weiß ich eben ja auch nicht. Ich spekuliere nur, worauf sich diese Argumentation stützen könnte.


    :) Wie gesagt, fuer mein Verstaendnis koennen unsere beiden Mituser rein gar nichts fuer den Schlamassel, sie deshalb als Geschaedigte zurueck zu lassen,.....hm?!
    Der angebliche Kaeufer (Zahler) will von der Bank sein Geld zurueck. Logo, er hat nichts ueberwiesen und nichts dafuer bekommen.
    Die Postbank will vom Verkaeufer das Geld zurueck. Logo, ihr Kunde macht Rabatz und die Bank hat wohl irgendwie geschludert. (Wie werden Unterschriften auf Ueberweisungstraegern kontrolliert? Habe ich denen mal ein Muster da gelassen?)
    Der Verkaeufer soll das Geld zurueck ueberweisen, und dann? Achso, er kann sich ja die Muenze vom Kaeufer wiederholen!?
    Klaro.... 8|


    Wie siehts denn mit der Packstation aus? Gibts da kein Postident?



    zweifler
    So meinte ich den Unterschied zwischen Forderung und Anspruch.
    Eine Forderung kann ja jeder erstmal erheben, ein Anspruch waere fuer mich durchsetzbar....


    Gruss bo

  • Wie gesagt, fuer mein Verstaendnis koennen unsere beiden Mituser rein gar nichts fuer den Schlamassel,

    Natürlich. Du hast ja völlig Recht. Von ihnen völlig unverschuldet. Hätte mir theoretisch auch passieren können, wer weiß das schon...
    Ich wünsche beiden Usern auf jeden Fall, dass diese blöde Sache glimpflich für sie ausgeht, und würde mich freuen, etwas über den Ausgang dieses Verfahrens zu erfahren...

  • Was mich jetzt mal wundert es ist wieder die Postbank, war bei kreeya auch so glaube ich und dort war es wohl eine Gefälschte unterschrift auf dem Überweisungsschein, alo hat doch ein Mitarbeiter der Postbank gepennt, ich würde erstmal abwarten was die Polizei ermittelt. Sollte das auch ein gefälschter Überweisungsträger sein möchte ich mal das Gericht sehen was diech verurteilt das Geld raus zurücken weil bei der Postbank schlampig gearbeitet wierd.
    Außerdem würde die BILD sich bestimmt über den Aufmacher freuen. " Postbank wo jeder an Ihr Geld kann ".
    Aber was ich wieder geklernt habe, niemals an ein Paketfach senden!!!
    MfG
    Dragonh3art

  • hier nochmal was genau in diesem Schreibne stand..bzw. wie son vordruck aussieht.


    hab das mal abgeschrieben:




    Sehr geehrter Herr...


    am ...... wurde Ihnen ..... Euro mit dem Verwendungsweck ........ ueberwiesen.
    der Auftrag erfolgte ohne Rechtsgrund, der Absender hat den Auftrag nicht erteilt.


    Die Postbank war zum Schadenserstaz verpflichtet und hat gegen Sie einen direkten Rueckzahlungsanspruch.
    Wir fordern Sie daher dazu auf, den Betrag bis zum ..... an uns zu zahlen und auf folgendes konto zu ueberweisen.


    Postbank
    blablabla



    Sollten sie den den vorgenannten Termin nicht einhalten, geraten Sie in Verzug und wir werden Ihnen
    Verzugszinsen in Hoehe von 5 v. H.ueber den jeweiligen Europaeischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszins berechnen
    und ggf. den Vorgang zur weiteren bearbeitung an ein Inkassounternehmen weiterleitem.


    Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie uns einfach an - wir sind gerne fuer Sie da.


    Mit freundlichen Gruessen


    blabla

  • Ich will mich in die ganze Diskussion nicht einmischen.Die beiden User haben zu viele Ungereimtheiten in Ihren Darsstellungen,zB.keine


    ladungsfähige Adresse in Deutschland.Lieferung an eine Packstation?Macht kein seriöser Händler.Wenn man solche Geschäfte macht sollte


    man sich schon ein wenig auskennen?Schuld bei anderen Suchen(Bank oder Ebay).Warum muß ich Bullionware an Privat verkaufen?Im Streifall


    mit Behörden(Polizei)oder Banken würde ich nur mit Einschreiben und Rückantwort arbeiten und nicht per Email oder Telefon.Egal wies


    ausgeht die beiden haben dann auch Ihre Erfahrungen gemacht.


    Schönes Wochenende
    [*][Blockierte Grafik: http://www.goldseiten-forum.de/wcf/images/smilies/crying.png]

  • hier


    Die Postbank war zum Schadenserstaz verpflichtet blabla


    Schlicht, sie hat Scheiß...gebaut.
    Du wirst noch Schreiben von erfolglosen Rechtsanwälten erhalten, Inkassoarmleuchtern. Na und..,.


    Schreibe oder lass es sein..................



    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wie ihnen bekannt, wurde von mir über Ebay ein Artikel nach den Ebay-Richtlinien verkauft. Diese sind vom Käufer und Verkäufer anerkannt.


    Die Ware wurde vom Käufer bezahlt und von mir an die von ihm gewunschene Anschrift per Sendeverfolgung versandt.


    Damit ist die Angelegenheit für mich erledigt.


    Unter Hinweis auf § 28a BDSG untersage ich die Weitergabe meiner Daten an Schuldnerauskunftsdatenbanken.
    Bei Zuwiderhandlung kündige ich Beschwerde beim Datenschutzbeauftragen sowie bei der zuständigen Anwaltskammer an
    Ferner die Geltendmachung von Schadenersatzforderungen aus § 824 BGB
    Einer gerichtlichen Auseinandersetzung sehe ich gelassen entgegen.


    mfg




    Irgendwann geht's zum Inkassoschreiben. Na und. Ausschlaggebend ist der Urteilsspruch eines Richters. Und lass dir sagen Richter-zumindest die ich kenne-sind nicht doof. Für die ist Postbank ein Begriff. Frage noch bei der Kripo in deiner größeren Stadt. Die kennen auch die Postbank.


    Und wenn es soweit ist suche dir einen Anwalt über 60 Jahre. Die sind fit, und haben die gleiche Gebührenordnung wie Junganwälte.
    Ich bin zwar ab September wieder in meiner 2. Heimat,aber per PN kann ich dir vielleicht helfen.


    Wichtig ! Wie geschrieben bist du zur Abgabe der Wohnsitzerklärung verpflichtet, sonst geht's dahin. Du ist sogar im Ausland verpflichtet,deinen Aufenthaltsort bei der D.Botschaft zu melden.
    OK mache ich auch nie, wundere mich aber nicht, wenn ich mal wieder ich per Interpool zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben bin.


    Ich vertrete nämlich die Auffassung ,ich zahle meine Steuern, und der Rest,wo ich mich aufhalte, geht den Staat einen Sch..dreck an.


    Also ran an den Speck.........



    .

  • Was mich jetzt mal wundert es ist wieder die Postbank, war bei kreeya auch so glaube ich und dort war es wohl eine Gefälschte unterschrift auf dem Überweisungsschein, alo hat doch ein Mitarbeiter der Postbank gepennt, ich würde erstmal abwarten was die Polizei ermittelt. Sollte das auch ein gefälschter Überweisungsträger sein möchte ich mal das Gericht sehen was diech verurteilt das Geld raus zurücken weil bei der Postbank schlampig gearbeitet wierd.
    Außerdem würde die BILD sich bestimmt über den Aufmacher freuen. " Postbank wo jeder an Ihr Geld kann ".
    Aber was ich wieder geklernt habe, niemals an ein Paketfach senden!!!
    MfG
    Dragonh3art


    oder auch mit Mobile-Tan-Verfahren.


    31. Juli 2014 13:37
    Onlinebanking Erneuter Betrugsfall mit Mobile-Tan-Verfahren


    http://www.sueddeutsche.de/gel…e-tan-verfahren-1.2069685

  • Es hat sich Neues ergeben. Mir ist es nun doch gelungen die Sendungsverfolgungsnummer zu bekommen !


    ich habe vier mal mit DHL telefoniert und habe die Sendungsverfolgungsnummer nun. hab auch schon den Sendebericht als pdf runter gezogen.


    Das Ding ist.. ich habe 4 mal da angerufen. Drei mal meinte mein Gegenueber in der hotline "..nee das ist absolut nict moeglich die Sendungsnummer heraus zu finden. Es gibt nur eine Nummer und die haben Sie."
    jedes mal war eine andere Person in der Leitung
    Beim 4. mal dann... konnte mir mein Gegeueber direkt weiterhelfen und mir alles klipp und klar sagen.... . Vielen Dank an den Mitarbeiter!..


    Ein Beweis mehr

  • der Auftrag erfolgte ohne Rechtsgrund, der Absender hat den Auftrag nicht erteilt.


    Die Postbank war zum Schadenserstaz verpflichtet und hat gegen Sie einen direkten Rueckzahlungsanspruch.


    Bullshit! Der Absender kann einen Anspruch gegen Dich geltend machen, wenn er die Überweisung aus Versehen, ungewollt oder wie auch immer getätigt hat. Was dabei rauskommt ist eine andere Frage. Wenn die Sache schon soweit geklärt ist, daß die Postbank hier (zurück)zahlen mußte, dann ist auch schon abgeklärt, daß Du nicht haften mußt. Sollen Dir mal die entsprechende Rechtsgrundlage bzw. den Richterspruch vorlegen, ansonsten Arschlecken!

  • hallo an Alle...


    Ich habe nun Hilfe und Tips von einigen Leuten bekommen wofuer ich auch sehr dankbar bin!
    Vielen Dank!
    Doch trotzallem unterscheiden sich die Meinungen im Detail.
    Das ich "unschuldig " bin ist klar und sehen die meisten auch... doch wie ich nun vorgehn soll..weis ich im Moment noch nicht wirklich..


    Eine Variante war, gar nicht drauf zu reagieren.


    Abwarten was da kommt denn schliesslich wollen die was von mir wofuer ich gar nicht verantwortlich bin.


    Ist wahrscheinlich schwiereig zu entscheiden weil ich so gar nicht aus der Richtung komme..was Gesetze und paragraphen etc angeht...


    Ich lass nochmal sacken.
    Sollte sich noch Jemand bereit dazu erklaeren , der sich juristisch auskennt, zu helfen.
    Waere das ein Geschenk.
    schreibt mir gerne eine PN


    schoenen Sonntag noch

  • Meiner Meinung nach ist die Angelegenheit zu komplex als dass Dir hier juristische Laien weiterhelfen können. "Abwarten" ist in so einem Zusammenhang auch selten hilfreich. Ich kann Dir nur raten, Dir einen kompetenten juristischen Beistand zu holen, am besten einen, der auf solche Fälle spezialisiert ist. Vielleicht sind auf der Seite, die hier vorher im Thread schon genannt wurde, entsprechende Referenzen zu finden.

  • Meiner Meinung nach ist die Angelegenheit zu komplex als dass Dir hier juristische Laien weiterhelfen können. "Abwarten" ist in so einem Zusammenhang auch selten hilfreich. Ich kann Dir nur raten, Dir einen kompetenten juristischen Beistand zu holen, am besten einen, der auf solche Fälle spezialisiert ist. Vielleicht sind auf der Seite, die hier vorher im Thread schon genannt wurde, entsprechende Referenzen zu finden.


    Sehr zu empfehlen die Kanzlei Bossi & Ziegert
    Rechtsanwälte in München zu beauftragen.


    OK Qualität kostet hat. Aber es rentiert sich sicher.

  • Sehr zu empfehlen die Kanzlei Bossi & Ziegert
    Rechtsanwälte in München zu beauftragen.


    OK Qualität kostet hat. Aber es rentiert sich sicher.



    hallo


    Gibt es hier im Forum evtl. Adressen von Fachanwaelten an die ich mich wenden koennte?
    Oder gibt es irgendwelche Empfehlungsseiten wo ich einen Fachanwalt finden kann?
    Kann mir jemand einen kompetenten Anwalt empfehlen der sich der Angelegenheit annehmen wuerde und auch mit mir telefonisch bzw. schriftl. über die Angelegenheit sprechen würde?


    Ich muss dazu sagen das ich nicht wohlhabend bin. Kann schon etwas Geld aufbringen...kann mir aber keinen "Top Anwalt" leisten.
    :S


    bin fuer jede Hilfe dankbar.


    gruesse in die Runde

  • ich würde bei google eingeben Internetbetrug und oder andere Stichwörter ,da du ja über www beschissen wurde .....


    so hatte ich es mal gemacht ,allerdings wegen Abzocker ,da kam ein bekannter Anwalt für spezielle Saugungen , aber auch da gibt es erhebliche


    Beratungs/Hilfs/Preise /Unterschiede :huh: also wenn dir hier nicht geholfen werden kann ,einfach bei MuttiGoogle dein Glück versuchen ;)


    Gruss
    alibaba :D
    PS:
    vorher ein AnwaltsFestPreis vereinbaren (+Gebühren/gerichte) ,so hab ich das mal gemacht in Berlin :D leider machen die in Gamely nicht auf
    Erfolgsbasis ,vermutlich weil hier sooooooo viele wegen ................ :D vermutlich sind die Verlustbasen zu gut zwecks eigengesundung ;)

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat " :D


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst" 8o

  • Für den schmalen Taler...hilft wirksame Öffentlichkeitsarbeit.


    Mich würde gar nicht so sehr das Geld jucken sondern der Umgang und damit wäre das für mich an deiner Stelle schon längst zur persönlichen Angelegenheit geworden.


    Organisiere dich ..... 3-4 Leute...jede Woche... Informiere aufmerksam direkt davor... Informiere dich zwecks der notwendigen Genehmigungen...bei den zuständigen Ämtern..
    Kündige es an bei der Postbank das du jede Woche da sein wirst... Binde die lokale Presse mit ein... Mache Bilder davon und schicke diese an die Hautverwaltung. Sanfter Druck erhöht die Chance auf einen Vergleich... denn Presse dieser Art mag niemand...;-)Spätestens wenn der erste sein Konto kündigt kommt Bewegung in die Sache...:-)


    Kurzum.. Sei einfach lästiger als die Hämorride am - falsch - im Arsch... das juckt die schon...;-)


    Günstiger wird's nicht mehr....;-)

    Unsere Barrensammler Gruppe hat noch Platz - jetzt auch International - ein Mix aus Händlern und Sammlern. Einzige Vorrausetzung ist Whatsapp und eine Referenz.
    Wer Interesse Einfach PN an mich :)

    4 Mal editiert, zuletzt von bullion-treasure ()

  • Ein wesentlicher Punkt wurde hier wohl noch nicht betrachtet: Der Verkäufer hat den KV wirksam widerrufen, der Käufer akzeptiert. Damit besteht kein Rechtsgeschäft, das den Einbehalt der Zahlung begründet. Die einseitige Mitteilung, das RG doch wieder aufleben zu lassen, führt nicht zu einem neuen Vertrag - ebensowenig die Versendung der Ware. Dafür braucht es beide Seiten. Wenn die Versendung und die Entgegennahme der Ware durch denjenigen, der das Geld überwiesen hat, nicht bewiesen werden kann, ist die Zahlung m.E. rückabzuwickeln.


    Ich bin kein RA, sehe aber hier ein mögliches Problem für Dich.


    Viel Glück.

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