ZitatAlles anzeigenOriginal von Misanthrop
Eine Strafanzeige bringt dann etwas wenn der Betrüger so etwas mehrmals macht. Er wird dann nämlich "Aktenbekannt"
Das sollte man nicht unterschätzen.
Sämtliche Verfahren, auch eine Einstellung (z.B. nach § 153 StPO) steht für alle Zeiten in den Akten der Staatsanwaltschaft und wird NIE gelöscht!
Nix mit Löschungsfristen bei den Brüdern
Erst wennste die Radieschens von unten betrachtest
Es grüßt
Der Misanthrop
Ich wollte auch niemanden abhalten, das zu tun. Hätte ich mein Geld nicht wiedergesehen, dann hätte ich auch Strafanzeige gestellt. Ich meine halt nur, dass man sich in dem Fall nicht unbedingt Hoffnungen machen soll. Das Geld bekommt man sowieso über eine Zivilklage wieder.
Und ob es so sinnvoll ist, bei einem nicht bewiesenen Betrug, das lebenslang in den Akten stehen zu lassen, da habe ich meine Zweifel. Sowas könnte man ja auch unrechtmäßig ausnutzen, wenn man jemanden "an den Karren pinkeln" möchte.
1 grüßender KR