Wenn jemand Goldunzen deutlich unter dem Preis verkauft, den er am Bankschalter oder bei poraurum o.ä. dafür bekommen würde (und dies noch dazu ohne ebay-Streß, Versandaufwand usw.), dann stimmt etwas nicht. Punkt.
Das kann nur den Grund haben, daß er die Münzen nicht offiziell verkaufen kann:
1.) entweder stimmt mit den Münzen etwas nicht (fake??), eher unwahrscheinlich, da schwer gut zu fälschen
2.) oder jemand (Steuer? Gläubiger? Sozialamt?) soll nicht erfahren, daß er so etwas verkauft (wenn er bei der Bank / proaurum verkauft, werden seine Daten erfasst und das ganze wird als "Edelmetallverkauf" aufs Konto gebucht und ggf. bei größeren Beträgen erfolgt Meldung wegen "Geldwäschegesetz"). Auf der anderen Seite steht bei den ebay-Überweisungen ja auch was im Buchungstext (z.B. 10 Goldunzen o.ä.) - macht also auch wenig Sinn - es sei denn er läßt das ganze übers Konto eines anderen laufen (Eltern / Oma...), dann kann kein Amt oder Gläubiger oder Gerichtsvollzieher ihm das Vermögen zurodnen.
3.) oder er hat besonders günstige "Beschaffungsquellen" (Hehlerware?) und er möchte wie unter Punkt 2 etwas Spuren verwischen
4.) oder er hat einen an der Waffel
Sollte Punkt 2 odfer Punkt 4 zutreffen, hat man als Käufer wohl kein Problem
Bei Punkt 1 ist das Geld futsch
Bei Punkt 3 u.U. auch, denn Diebesware bleibt Eigentum des Bestohlenen, selbst wenn es jemand vom Dieb / Hehler ohne Wissen der Umstände korrekt gekauft hat. Sollte der Dieb / Hehler auffliegen, holt man alles Weiterkaufte von den Käufern entschädigungslos zurück.
Dieses Risiko hat man übrigens bei allen Käufen. Ich kenne eine Firma, bei der wurden von einem Angestellten Waren im Wert von über 200.000 Euro unterschlagen und der hat alles über ebay vertickt (nagelneue Hilti-Werkzeuge sowie Navigationssysteme). Nachdem die Firma das aufgedeckt hat, wurden über die Polizei die Daten aller (gutgläubigen)ebay-Kunden ermittelt, und die mußten alles wieder ohne Entschädigung an die bestohlene Firma rausrücken. (Die Käufer hätten zwar im Prinzip das Geld vom Täter holen können, der war jedoch zahlungsunfähig und somit schauten die Käufer der vermeintlichen Schnäppchen in die Röhre). Das war noch zu Zeiten, bevor es die ebay-Garantie für Käufer gab - ob die allerdings bei Diebesware greifen würde, weiß ich nicht).