Neues Foren Mitglied sucht eine Information zum Edelmetall verkauf

  • Hallo zusammen von einem neuen Foren Mitglied,



    habe mich im GoldseitenForum angemeldet, weil ich bezüglich eines Verkaufs online nicht fündig wurde.
    2015 habe ich bei Degussa diverse Edelmetalle gekauft nun möchte ich mich zum ersten Mal von einem trennen.


    Hierbei geht es um 100 g Rhodium, der Wertzuwachs war enorm. Leider ist der Rückkaufpreis schon alleine aufgrund der Mwst enorm.


    Kauf aktuell 18.802€, Ankauf 13.600€.
    Es wäre sehr nett, wenn mir jemand die Frage beantworten könnte, ob eine Realistische Change besteht das Rhodium privat also mit Mwst. zu verkaufen.


    Ps. Habe bereits bei der Hotline angerufen, bin selbständig tätig allerdings nicht im Edelmetall Bereich. Zumindest bei Degussa aber sicherlich auch bei allen anderen großen Händlern sieht es bezüglich der Mwst schlecht aus.



    Liebe Grüße
    Stefan

  • Es wäre sehr nett, wenn mir jemand die Frage beantworten könnte, ob eine Realistische Change besteht das Rhodium privat also mit Mwst. zu verkaufen.

    Privatverkauf mit Mehrwertsteuer [smilie_happy]

    Demokratie ist die Diktatur der Dummen (Friedrich von Schiller)
    Das Grundprinzip der Parteien-Demokratie ist, die Bürger von der Macht fernzuhalten (Michael Winkler)
    Wer die Zeichen der Zeit nicht erkennt, wird von ihr überrollt werden. 8o
    Wer Banken sein Geld überlässt, macht sich mitschuldig :!:

  • Hallo Aspring, Verkauf zum Händler-VK kannst du natürlich vergessen, schon wegen der bei dir fehlenden Händler-Garantie. Margenteilung ist das Zauberwort, da geht hier im Forum vieles (aber nicht alles). Schau mal über die verschiedenen Fäden drüber, ich habe sie als Käufer schon mehrfach genutzt. Viel Erfolg

  • warum hast du denn damals die MWSt überhaupt bezahlt wenn du doch ein Gewerbe besitzt?

    Wohl weil er möglicherweise anfallende Gewinne nicht versteuern wollte.

    „Es gehört zum Schwierigsten, was einem denkenden Menschen auferlegt werden kann, wissend unter Unwissenden den Ablauf eines historischen Prozesses miterleben zu müssen, dessen unausweichlichen Ausgang er längst mit Deutlichkeit kennt. Die Zeit des Irrtums der anderen, der falschen Hoffnungen, der blind begangenen Fehler wird dann sehr lang."
    Carl J. Burckhardt

  • Ich finde es sehr mutig den Schritt in die Selbständdigkeit zu wagen,
    Solange man das Ding mit der Mehrwertsteuer nicht verstanden hat.


    Entgegen ihrem Namen bringt die nämlich keinerlei Mehrwert, sondern
    ist einfach weg. Deine 2015 bezahlte Mwst hat unsere Bundesregierung
    auch schon 2015 ausgegeben. Die kriegst du nicht mehr zurück.

  • @Koala Was hat das mit der Unterschied zwischen nicht erstattungsfähiger privater MwSt. und erstattungsfähiger unternehmerischer Vor-/ oder Umsatzsteuer zu tun?


    Und ja, auch hier im Forum wird - teilweise erfolgreich - versucht, bei privaten Geschäften, mit MwSt. belastetes EM (z.B. Platin), zu einem Mittelkurs zu verkaufen und sich somit zumindest einen Teil der MwSt. erstatten zu lassen.


    Funktioniert doch - klar ist die Frage des TE bei Händlern nach Erstattung der MwSt. naiv, darauf zielt Dein Beitrag wahrscheinlich ab.

    „Es gehört zum Schwierigsten, was einem denkenden Menschen auferlegt werden kann, wissend unter Unwissenden den Ablauf eines historischen Prozesses miterleben zu müssen, dessen unausweichlichen Ausgang er längst mit Deutlichkeit kennt. Die Zeit des Irrtums der anderen, der falschen Hoffnungen, der blind begangenen Fehler wird dann sehr lang."
    Carl J. Burckhardt

  • @'Smithm


    Ein Verkauf von Privat an Privat erfolgt zu einem beliebigen Preis.
    Welche Grundlage beide Parteien wählen und wie hoch der Preis ist, ist irelevant.
    Eine Mehrwertsteuer ist aber definitiv nicht im Preis enthalten.

  • Stimmt, spielt bei der Preisfindung trotzdem immer wieder eine Rolle.

    „Es gehört zum Schwierigsten, was einem denkenden Menschen auferlegt werden kann, wissend unter Unwissenden den Ablauf eines historischen Prozesses miterleben zu müssen, dessen unausweichlichen Ausgang er längst mit Deutlichkeit kennt. Die Zeit des Irrtums der anderen, der falschen Hoffnungen, der blind begangenen Fehler wird dann sehr lang."
    Carl J. Burckhardt

  • Man sollte sich beim Kauf exotischer EM's am besten schon vorher über VK Möglichkeiten und -Kurse informieren..
    oder einfach noch ein paar Jahre warten.
    Der Rhodium Kurs unterliegt m. W. Zyklen, also wird das Warten hier auch nichts bringen.

  • schon alleine aufgrund der Mwst enorm.

    Eine Lieferung an eine CH Adresse (oder auch gleich Kauf dort) hätte die Mwst damals nur gerade mit 8.0% belastet. Heute übrigens nur noch mit 7.7%.


    Einlieferung ins CH Zollfreilager wäre sogar mit 0.0% durchführbar gewesen.


    Einlagerung im Fach vor Ort bei direktem Kauf bei CH Goldhändlern wäre auch noch eine Möglichkeit fürs nächste Mal.

  • @'Aspring


    Privatpersonen sind nach Umsatzsteuergesetz nicht berechtigt


    für ihre Verkäufe Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen.


    Bei Privatpersonen zählt die gezahlte Umsatzsteuer zu den Anschaffungskosten.



    Ein- und Verkauf vonGegenständen sind keine freiberufliche Tätigkeit sondern



    ein Gewerbe.










    Als Gewerbetreibender mit geringen Umsätzen können Sie sich freiwillig


    der Umsatzsteuer unterwerfen.


    Bei höheren Umsätzen sind sie verpflichtet, Umsatzsteuer zu berechnen.


    In beiden Fällen sind sie berechtigt , die bei Ihren Einkäufen gezahlte Vorsteuer, mit der bei


    Verkäufen erhaltenen Umsatzsteuer zu verrechnen.


    Wenn Sie keine Umsätze generieren, erstattet das Finanzamt die bei Einkäufen gezahlte Vorsteuer zurück.


    Jedoch nur für sehr kurze Zeit.


    ohne Erzielung von Umsätzen definiert das Finanzamt ihre Gwerbetätigkeit


    als private Liebhaberei .


    Alle erhaltenen Vorsteuererstattungen sind von Ihnen zurückzuzahlen.

  • Hallo nochmals und vielen Dank für das schnelle, zahlreich Feedback.


    Das mit der Mehrwertsteuer beim Verkauf streiche ich, letztendlich geht es mir natürlich nur darum eine geringere Marge beim Verkauf zu erzielen.



    Angelfreund:
    Warum hast du denn damals die MWSt überhaupt bezahlt wenn du doch ein Gewerbe besitzt?
    A: Da werde ich mich nun natürlich im Nachhinein schlau machen. Mein Gewerbe hat nichts mit Edelmetallen zu tun aber vielleicht ist es dennoch möglich auch in diesem Fall (z.b. als Unternehmensvermögen) in Edelmetalle zu investieren.



    @Smithm
    Wohl weil er möglicherweise anfallende Gewinne nicht versteuern wollte.
    A: Die würde ich natürlich versteuern, sollte in meinem Fall allerdings entfallen wegen der einjährigen Haltefrist.



    @Koala
    Ich finde es sehr mutig den Schritt in die Selbständdigkeit zu wagen,
    Solange man das Ding mit der Mehrwertsteuer nicht verstanden hat.


    Entgegen ihrem Namen bringt die nämlich keinerlei Mehrwert, sondern
    ist einfach weg. Deine 2015 bezahlte Mwst hat unsere Bundesregierung
    auch schon 2015 ausgegeben. Die kriegst du nicht mehr zurück.
    A: Damit haben Sie vollkommen Recht, die Mwst hat mal wieder unsere Bundeskassen etwas aufgefüllt. Zurück bekomme ich die Mwst nicht mehr, dafür aber vielleicht einen besseren Verkaufspreis wenn es möglich wäre an eine Privatperson zu verkaufen. Wenn das nicht möglich sein sollte dann eben mit großem Abschlag / Marge wieder an Degussa.



    @ goldie08
    Man sollte sich beim Kauf exotischer EM's am besten schon vorher über VK Möglichkeiten und -Kurse informieren..
    A: Das sollte selbstverständlich klar sein, zum damaligen Zeitpunkt hat mich das allerdings nicht sonderlich interessiert, wie in den meisten Fällen rächt sich das später.



    @ Donar
    Eine Lieferung an eine CH Adresse (oder auch gleich Kauf dort) hätte die Mwst damals nur gerade mit 8.0% belastet. Heute übrigens nur noch mit 7.7%.


    Einlieferung ins CH Zollfreilager wäre sogar mit 0.0% durchführbar gewesen.


    Einlagerung im Fach vor Ort bei direktem Kauf bei CH Goldhändlern wäre auch noch eine Möglichkeit fürs nächste Mal.
    A: Das werde ich beim nächsten Kauf berücksichtigen, vielen Dank. Damals war der Kauf des Rhodiums eher spontan, habe bei der Bestellung hauptsächlich Gold und Silber aber auch Platin und Palladium gekauft.



    @Hermes12
    Herzlichen Dank für deine Informationen und das du dir die Mühe gemacht hast hier so ausführlich zu schreiben.
    In meinem Fall ist es so das ich selbständiger Unternehmer bin (über der Grenze eines Kleingewerbetreibenden).
    Auch laut meinen Steuerberater musste der Kauf nicht angegeben werden, weil das nichts nichts mit meiner Selbständigkeit zu tun hat (wobei ich mir da nicht mehr sicher bin, vor allem wenn ich das schon im gleichen Jahr mit Gewinn veräußert hätte).

  • Hi aspring,


    natürlich können Sie bei Einkäufen das mit Umsatzsteuer belastete Material


    in das Betriebsvermögen übernehmen und die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer


    verrechnen.


    Bei Verkäufen stellen Sie dem Käufer Umsatzsteuer in Rechnung.


    Die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis erhöht Ihren steuerpflichtigen Gewinn.


    Daher ist Gold zu bevorzugen, da Gold von der Umsatzsteuer befreit ist.


    Außerdem sind Gewinne einkommensteuerfrei


    wenn zwischen An- und Verkauf ein Jahr vergangen ist.

  • Ein Ausflug ins Steuerrecht... [smilie_blume]
    Muss da @Koala recht geben, der Schritt in die Selbständigkeit ist bei so gewaltigen Defiziten in der (Steuer-)Rechtslage sehr mutig (wollte jetzt nicht unüberlegt schreiben).
    Das Problem ist halt, dass sich in Deutschland jeder mal schnell Selbständig machen kann ohne jegliche Kenntnisse dafür nachweisen zu müssen.
    Aber das ist erstmal deine Sache!


    Generell zu An-/Verkauf und Steuern (möglichst einfach ausgedrückt, ohne aus Detail einzugehen!):


    Wenn ein Unternehmen etwas kaufst, bekommst du die enthaltene Mehrwertsteuer als Vorsteuer zurückerstattet.
    Die Ware geht in deinen Bestand und verbleibt dort, bis das Unternehmen die Ware wieder verkauft. Der Bestandszuwachs ist als Unternehmensgewinn steuerpflichtig!, wobei Kursschwankungen zu berücksichtigen sind.
    Im Verkaufsfall wird die Ware mit Umsatzsteuer aus dem Bestand verkauft und die USt. an das Finanzamt abgeführt.
    Je nach Gesellschaftsform des Unternehmens gibt es dabei einige Unterschiede (speziell bei Einzelunternehmen), was aber am Prinzip wenig ändert.


    Beispiel:
    2019: Einkauf zu 119,00 € = 100,00 € Ware + 19,00 € MwSt.
    Damit steigt der Bestand im Unternehmen und 100,00 € und die 19,00 € werden vom Finanzamt erstattet.
    Zum (Geschäfts-)Jahresende muss der Bestandszuwachs von 100,00 € im Unternehmen versteuert werden.
    2020: Verkauf zu 178,50 € = 150,00 € Ware + 28,50 € MwSt.
    Der Bestand reduziert sich um 100,00 € und die 28,50 € müssen an das Finanzamt abgeführt werden.
    Es verbleibt ein Gewinn von 50,00 € vor Steuern!
    Dieser Gewinn muss bei Entnahme aus dem Unternehmen im Rahmen der Einkommensteuer (evtl. SV, etc.) versteuert werden.
    Angenommen der persönlich ESt-Satz liegt bei 28%, verbleiben dann 36,00 € im Privatvermögen.


    Wenn man den Vorgang als Privatperson durchführt, werden die Steuern direkt bei der Transaktion zugerechnet.
    Einkauf 2019: 119,00 €
    Verkauf 2020: 178,50 €
    Gewinn: 59,50 €
    Der Gewinn unterliegt ebenfalls der Einkommensteuer, es sei denn, es gibt Sonderregelungen, wie z.B. "Gold war über 12 Monate im Besitz".
    Greift keine Sonderregelung greifen wieder die angenommene 28% und es verbleibt ein Gewinn von 42,84 €


    Natürlich gibt es hier noch viele Ausnahmen und im gewerblichen Bereich auch einige Optimierungsmöglichkeiten. Beispielsweise durch eine Lagerkostenverrechnung, strategische Entnahme, etc.
    Durch den An- und Verkauf von Edelmetallen kann der Jahresabschluss eines Unternehmen recht schöngestaltet werden. Damit kann der Gewinn u.U. weit über dem privaten Handel liegen!
    Wenn dich solche Dinge interessieren, möchte ich dir einen guten Steuerberater ans Herz legen, da für eine korrekte Aussage/Strategie das Unternehmen und die Privatperson als Einheit betrachtet werden müssen.


    Hoffe ich konnte dir bisschen helfen..


    Gruss Wildkatze

  • Wenn dich solche Dinge interessieren, möchte ich dir einen guten Steuerberater ans Herz legen, da für eine korrekte Aussage/Strategie das Unternehmen und die Privatperson als Einheit betrachtet werden müssen.


    Oder für den Anfang für 9,90 € so ein Büchlein (1.266 Seiten) erwerben.

  • @Donar
    keine Ahnung wie das Schweizer Steuerrecht aufgebaut ist?


    Aber in Deutschland gibt es so unzählig viele Vorschrift, Abhängigkeiten und Umsetzungsanweisungen.. von den häufigen Änderungen mal ganz abgesehen.
    Ich hab selbst im diesen Bereich studiert und dabei gelernt, dass man sich dieses Themas im Vollzeitjob widmet, oder sich jemanden sucht, der das für einen als Vollzeitjob macht :saint:
    So nebenbei ist schwierig und geht meistens schief..


    Es gibt recht gute Bücher zum deutschen Steuerrecht, etc. (meist jährlich neu überarbeitet)
    Liegen so um die 50 € pro Band, oder ca. 200 € als Startsatz, von dem dann jährlich ausgetauscht wird.
    Aber Schaden wird so ein Buchband sicher nicht!



    Generell sind Bücher in der Schweiz aber meist günstiger als in Deutschland - Ich kauf da auch jedes Jahr so einiges..

  • ich kann nur jeden GedanklichenNeuUnterNehmer, raten vor BeGinn seiner Tätigkeiten ,


    sich ein passenden SteuerFachAnWalt zuzulegen :D da es soviele unbekannte HinterVozige€inzelFallStricke


    ausgelgt werden :D die dem GeWerbeTriebKapitalTäter das Geld aus de Täsch ziehen wollen und vollziehen :D


    Gruss
    alibaba :D
    PS: das schöne ist, mit ein Anwalt kannste im VorFeld ein €ndPreis für "Dein Kampf" + GeBühren :D
    das gefällt mir sehr gut :D und beim ObSiegen gibs noch ZinsesZins , abzüglich der Zins€rTragsWegNehmerSteuer :D
    Betrug sieht anders aus [smilie_happy] [smilie_happy] [smilie_happy]

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat " :D


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst" 8o

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