hab ich denn ggf. meinerseits dann ne Meldepflicht ggü. dem Finanzamt - oder bezieht sich diese nur auf einen möglichen Spekulationsgewinn vor Ablauf der Jahresfrist !?
Den möglichen Spekulationsgewinn musst du nicht melden.
Nur einen tatsächlichen
19. Dezember 2024, 05:14
hab ich denn ggf. meinerseits dann ne Meldepflicht ggü. dem Finanzamt - oder bezieht sich diese nur auf einen möglichen Spekulationsgewinn vor Ablauf der Jahresfrist !?
Den möglichen Spekulationsgewinn musst du nicht melden.
Nur einen tatsächlichen
Aber: hab ich denn ggf. meinerseits dann ne Meldepflicht ggü. dem Finanzamt
Lehn dich entspannt zurück, gemeldet wirst Du bereits automatisch vom Händler. (Dem Armen bleibt nichts anderes übrig )
Sicher bist du nur bei Geschäften auf dem dunklen Bahnhofsklo, oder im kriminellen Milieu. Zum Beispiel auf ner Bank. (Der Eine holt sein Zeug aus dem Schließfach und du gibst ihm die Knete).
Keine Sorge, es geht alles seinen Gang
Nachtwächter
Lehn dich entspannt zurück, gemeldet wirst Du bereits automatisch vom Händler. (Dem Armen bleibt nichts anderes übrig
Da muss ich dir widersprechen: gemeldet werden müssen nur Geldwäsche-Verdachtsfälle. Ab 2k nimmt der Händler die Daten auf, und bewahrt sie 10 Jahre bei den Geschäftsunterlagen auf. Nur bei einer eventuellen steuerlichen Betriebsprüfung kann mal der eine oder andere Beleg kopiert werde, aber das ist eher selten.
So zumindest hat das ein Händler einem Kunden am Nachbartisch erklärt, der als vor ein paar Wochen 3 Krüger gekauft hat.
Da muss ich dir widersprechen: gemeldet werden müssen nur Geldwäsche-Verdachtsfälle. Ab 2k nimmt der Händler die Daten auf, und bewahrt sie 10 Jahre bei den Geschäftsunterlagen auf. Nur bei einer eventuellen steuerlichen Betriebsprüfung kann mal der eine oder andere Beleg kopiert werde, aber das ist eher selten.
So zumindest hat das ein Händler einem Kunden am Nachbartisch erklärt, der als vor ein paar Wochen 3 Krüger gekauft hat.
Sodele, die Daten sind vorhanden! Wo die Datensätze lagern ist erstmal Wurst.
Noch ist kein Gesetz für das grillen und foltern der Goldbesitzer draussen. Aber wie Du richtig bemerkt hast, hat der Fiscus bereits Zugriff und sei es nur durch eine fingierte "Betriebsprüfung".
Man braucht nur 1+1 zusammenzählen. Das ist leider keine VT.
Gruß
Nachtwächter