oder jeweils von Mutter und Vater die Hälfte. Zusammen hast 800k
ist das korrekt? (nicht das ich dir nicht trauen würde...)
…. Und nicht zusammen im Stapel lochen…
wir sind doch hier nicht aufm rtl2 forum
16. November 2024, 12:29
oder jeweils von Mutter und Vater die Hälfte. Zusammen hast 800k
ist das korrekt? (nicht das ich dir nicht trauen würde...)
…. Und nicht zusammen im Stapel lochen…
wir sind doch hier nicht aufm rtl2 forum
ist das korrekt? (nicht das ich dir nicht trauen würde...)
ja, ist korrekt. Wichtig ist nur, dass jeweils 400.000 auch wirklich von jedem Elternteil "leistbar" sind. Bei Gütergemeinschaft bzw. Zugewinngemeinsachft eher immer (bzw. oft) der Fall / kein Problem, aber bei Gütertrennung kann nicht die Mutter dem Vater 400.000 schenken und der dann 400.000 an das Kind, da eine solche "Kettenschenkung" vom Finanzamt als Umgehung der Steuer gesehen wird.
Ich schreibe einen Brief mit ...und verstecke das Gold und das Geld
cu DL...so ein Käse....ich habe alles mit scharfen Mädels durchgebracht
so ein Käse....ich habe alles mit scharfen Mädels durchgebracht
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Ich schreibe einen Brief mit ...und verstecke das Gold und das Geld
cu DL...so ein Käse....ich habe alles mit scharfen Mädels durchgebracht
Kann man machen.
Ich habe noch nie dafür bezahlt.
P.S. Ich weiß, das es nur ein Witz war, aber es war zu verlockend.
Zum Thema hat Salorius schon alles in Beitrag 17 geschrieben.
Alles anzeigenWenn älter, dann rückdatierte Teil-Schenkungen, schriftlich mit eidesstattlicher Versicherung, das der Alte wirtschaftlich Berechtigter an den EM ist und alles aus voll versteuertem Einkommen bezahlt wurde.
Mit solchermassen ausgestatteten Dokumenten kann das Kind problemlos 20 Jahre später die Barren auf den Tisch legen.
Übrigens, ein weit verbreiteter Irrtum ist, das man Schenkungen dem FA melden MUSS.
Das wird bei Internetsuche immer nett umschrieben, mit dem Ziel , melde bloss ALLES, Angst, Angst...
Stimmt nicht! NUR ein (und jetzt kommts) STEUERPFLICHTIGES Geschenk muss gemeldet werden.
Zitat: Ab einem bestimmten Wert müssen Sie eine Schenkung dem Finanzamt melden.
Und dieser bestimmte Wert wird durch die sog Freibeträge definiert! Basta....
Natürlich würde ich das immer per Schenkungsvertrag begleiten.
Hintergrund: ich habe meinem Sohn einen grösseren Betrag zukommen lassen und dann war gut. Nach einem 3/4 Jahr las ich von den drei Monaten Anzeigepflicht. Steuerberater gefragt, Entwarnung.
Da solltest Du aber eine Aufstellung dazu legen, was verschenkt wurde und nicht nur eine pauschale Erklärung