INTEX - Versand

  • Doch…hab leider nicht mehr den Schriftverkehr mit DHL.

    Material unter 500 PASST

    Foto der Auktion ausgedruckt PASST


    500€ + Versandkosten bekommen

    Erfolgreiche Geschäfte abgewickelt mit:
    Wittu, FlorianGeiyer, HeinzD, Silberraffzahn, Konterbande, Inflation112012, Silberkunta, Goldmaid, Michasi (mehrmals), rosab2000, Libertad1999 (mehrmals), ballerina (mehrmals), kpb 1976, Don, moondog, Remus, Rambo, Dolores14, hollaender, Eugene, Sven_77, Silverfreak, silbermausi, löffler, supersammler, neptun, anwir, Spieler 0815, Marques, Benzbusfahrer, Peter1 (mehrmals), Silbermax, carokann, .54, marcusl, wwinzig, elferfriend, Auerbach, Vatapitta..usw

  • Es gibt m.E. zwei Möglichkeiten der Regressbestimmung.

    1. Der Artikel wird beschrieben und als Beweis sendet der Verkäufer eine Kopie des Zahlungseingang vom Käufer und/oder die Ebay Auktion.

    Bekommt volle Erstattung wenn nicht über 500€.

    2. Es wird nur der Inhalt des Pakets angegeben, z. B. 5 oz Silvercoin xxxxx. ohne Zahlung oder andere Belege, dann nimmt DHL den Silberspot oz x 5 und erstattet diesen Betrag.

  • Es gibt m.E. zwei Möglichkeiten der Regressbestimmung.

    1. ...

    ...

    2. Es wird nur der Inhalt des Pakets angegeben, z. B. 5 oz Silvercoin xxxxx. ohne Zahlung oder andere Belege, dann nimmt DHL den Silberspot oz x 5 und erstattet diesen Betrag.


    Muss man keinen Nachweis dafür erbringen, dass auch wirklich eine 5 Oz "Silvercoin" im Paket war? Es könnte theoretisch doch auch nur eine 1 Cent Münze im Paket gewesen sein.


    Mir kam mal ein Paket abhanden (= Empfänger hatte damals "Leihhaus" als Empfängeradresse verlangt), da wollte mir DHL nur pauschal 50 Euro erstatten, obwohl ich eine bestimmte Anzahl von Silberunzen als Paketinhalt angegeben hatte. Erst als ich den Email-Verlauf eingeschickt hatte, wurde mir dann der tatsächliche Waren-, Verkaufswert erstattet (natürlich hatte ich darauf geachtet, dass der Wert unter 500,00 Euro war).

  • also bei mir war es so, als einmal 10 x 1 Unzer Silber "abhanden"gekommen (340€ gesamt) sind.

    1. Meldebogen vollständig (und zwar alle Seiten mit genauer Beschreibung und ggf. Email Verlauf bzw. ArtNr bei ebay oder kleinanzeigen) ist nötig, vorher bekommt mann nicht mal eine Schadensfallnummer

    2. Die Schadensfallnummer wird bearbeitet, alle Unterlagen und (teils eidesstattliche) Erklärungen sind einzureichen.

    3. Jetzt wird es speziell: Wenn man das Geld bald erstattet haben möchte, dann sollte man den zugehörigen Bankbeleg (Überweisungseingang) mitschicken. Ich war damals mal 10 Tage im Urlaub, der Beleg zu Hause. Dachte es reicht danach noch. DHL dachte dies nicht. Ich hatte bei einem POS von ungefähr 22€/oz für 10 Unzen Silber innerhalb von 4 Tagen 76,-€ auf meinen Konto. Und als ich zurück war bereits seit Tagen ein Schreiben im Briefkasten, dass die Fall bearbeitet und geschlossen sei. Danach Beschwerde eingelegt, den Bankbeleg eingereicht und den Restbetrag nach 9 Tagen erhalten.


    Es interessiert nicht (nur) was man als Text in der Schadens.-/Verlustmeldung angibt. Der Nachweis ist wichtig, sonst darf und wird DHL im eigenen Ermessen schätzen. Genau dies haben sie bei mir auch gemacht (siehe Punkt 3)


    Übrigens:

    Sollte man nur einen Cent über 500€ Warenwert liegen, bin ich ziemlich sicher man mit Hinweis auf die gültigen AGB`s keinen Cent erstattet. Man sollte wie beim Finanzamt auch, die eigenen Mitwirklungspflichten (und die des Empfängers) nicht unterschätzen. Kann oder will man etwas nicht belegen, dann hat man eher schlechtere Karten bzw. es beginnt eine juristische Konfrontation gegen ein sehr großes Unternehmen und Rechtsabteilungen die nichts anders machen. Aber es soll ja Leute geben, denen langweilig ist...

  • Mithin wie in meinen obigen Beitrag angeführt. Warum du aber zuerst für 10 oz nur 76 € erstattet bekommen hattest, ist mir Rätselhaft. Das muss doch begründet worden sein?

  • juergen1228

    DHL darf laut deren AGB`s bei nicht oder unzureichend eingereichten Unterlagen den Schadenfalls in eigenem Ermessen "schätzen". Dieser wurden eben auf 76,-€ geschätzt (inkl. damaligen DHL Paketpreis natürlich), somit weit weg vom realen Börsenkurs. Begründen muss DHL gar nichts, man muss eben den höheren Wert DHL nachweisen, sofern man mehr Geld erstattet haben möchte.

    Auch damals hat mir bei telefonischen Kontakt die freundliche Dame gesagt, dass mir natürlich jederzeit der Rechtsweg (gegen DHL natürlich) offen steht.

    Also mal kurz und auf die schnelle Erstattung zu bekommen geht nur, wenn man wirklich alles lückenlos zu 100% und sofort einreicht.

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