20 Franken Vreneli Frage

  • Ich stelle mir folgende Frage zur Zeit:


    Die 20 Franken Vreneli sind ja Kurant Münzen. Diese wurden in der Vergangenheit in Falle eines Goldverbots ausgeklammert.


    Die Nachprägungen vom Vreneli mit Prägung L.B. fallen dann unter Goldanlagemünzen oder sind auch Team Kurant?


    Ich würde mal sagen Goldanlagemünze oder?


    Vielen Dank

  • Moin,


    Du stellst Dir die falschen Fragen...


    Grüße
    Goldhut


    Alle Mitteilungen in diesem Forum sind als reine private Meinungsäußerung zu sehen und keinesfalls als Tatsachenbehauptung. Hier gilt Artikel 5 GG und besonders Absatz 3 (Kunstfreiheit-Satire)
    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

  • Ich finde die Frage durchaus berechtigt.


    Für den Fall, dass ein Goldverbot kommen sollte, und für den Fall, dass das nicht absolut gilt (willst du den Leuten den Ehering vom Finger reißen und die Goldzähne ziehen?), kann man sich durchaus auch eine teilweise Verschonung bei Münzen vorstellen. Argumentiert wird mit den folgenden Möglichkeiten:


    Barren und Bullion sind abzuliefern (da nur Materialwert), der Rest wird verschont (weil die Wertbestimmung zu aufwendig wäre)
    Originalprägungen sind verschont, Nachprägungen nicht (die Schweiz beispielsweise erkennt NP schon heute nicht als steuerfreies Anlagegold an).
    Kurantmünzen werden verschont, Anlage- und moderne Sammlerstücke nicht (es muss irgendein Urteil in D geben, das besagt, dass Krüger nicht als "Geld im Umlauf" zu sehen ist, obwohl gesetzliches Zahlungsmittel in SA).


    Da könnte man die Vreneli ab L 1935 B tatsächlich als nicht-Kurant einstufen. In der Praxis wird man sich aber schwertun, denn bis heute werden Goldmünzen in manchen Ländern tatsächlich als Zahlungsmittel benutzt, z.B.:


    https://www.middleeasteye.net/…gold-coins-rent-apartment

  • ... meint ihr wirklich, dass die sich soviel Gedanken machen würden, über eine Gesetzgebung " was darf der Mop behalten"


    [smilie_happy]

    Horrido & Weidmanns Heil Silbermöwe


    > Ich hoffe, dass es nur ein "Robin Hood" ist der kommen wird!<


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    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16, oder glaubt Ihr den ganzen Unsinn den ich da so schreibe, komm da selbst immer ins grübeln 8| :hae:

  • Danke für deine Gedanken zu dem Thema

  • Wenn ein Goldverbot kommt, brennt der Baum. Glaubt ihr im Ernst, das dann irgendwelche Korinthenkacker noch Unterschiede machen? Da gibt es dann husch husch ein neues Gesetz, so von wegen "wollte ihr Armen, dass die Reichen ihr Gold behalten?"
    Wenn jemand so vertrottelt war, seine Goldbestände zu deklarieren, dann muss und wird er halt bluten.

    Ist nun keine Aufforderung zur vom System so definierten Straftat, sondern nur der Hinweis auf den Hirneinschalter....

  • In der Vergangenheit sind gelegentlich Unterschiede gemacht worden, daher kann das in der Zukunft durchaus auch wieder auftreten. Hier die aktualisierte Liste des Hirneinschaltens verschiedener Zeitgenossen:



    Ich glaube zwar nicht, dass es kommt, weil EM nur 1% aller Vermögenswerte ausmachen. Falls dieser Schwarze Schwan aber doch auftaucht, viele Wege führen nach Rom, hier ein paar Ideen zur Vorbereitung:


    • Gold anonym kaufen, Verschwiegenheit über den Bestand sei angeraten. Ggf. plausible Erklärung für den Verbleib desjenigen Teilbestandes überlegen, der nicht anonym gekauft wurde
    • (Ehe)ringe, Schmuck und Kunst könnten vom Verbot ausgenommen sein (ggf. bis zu einer Grenze), weil ihre Wertbestimmung zeit- und kostenaufwendig wäre
    • Sammlermünzen und Medaillen sind in der Wertbestimmung zeit- und kostenaufwendig und könnten deshalb von einer Ablieferung verschont bleiben
    • Originalprägungen könnten verschont bleiben, während Nachprägungen eingezogen werden (die Schweiz erkennt steuerlich bereits heute Nachprägungen nicht als Anlagegold an).
    • Kurantmünzen könnten verschont bleiben (Kulturgut, das schwer zu bewerten ist), während die nie im Umlauf gewesenen Münzen gleich Barren und Bullion abzuliefern wären
    • Alte Münzen als Kulturgut (ggf. älter als Stichtag) könnten verschont bleiben. Allerdings könnte parallel die Ausfuhr von Kulturgütern eingeschränkt werden, sodass nur eine eingeschränkte Verwertbarkeit im Inland möglich wäre (in D: diskutierte Lex Rüttgers)
    • Gold in kleinen Stückelungen, jedes einzelne Stück liegt ggf. unter einer noch gestatteten Grenze; auch werden kleine Stückelungen, insbesondere von bekannten Münzen in Not- und Krisenzeiten auf dem Schwarzmarkt zum Erwerb von lebensnotwendigen Waren oft gut akzeptiert, der Kurs liegt nach einem Verbot oft sogar höher als zuvor
    • Münzen, die gesetzliche Zahlungsmittel sind, werden eventuell ausgenommen; hierbei kann der Staat allerdings inländische Münzen außer Kurs setzen
    • Kleine ältere Goldmünzen mit Kupferanteil fallen in der Geldbörse beim Verbringen über Grenzen nicht so auf, wenn sie z.B. in ein Land ohne Goldverbot mitgenommen werden
    • So eine kleine Hand voll 1/10 Unzen am besten Rotgold (Krügerrand o.ä.) die lassen sich natürlich leichter in so eine Flasche unterrühren wo man immer die Cent-Stücke hinein wirft.
    • Sakrale Stücke von Religionsgemeinschaften könnten verschont bleiben (gründen wir eine Sekte?)
    • Lagerung im Ausland und insbesondere außerhalb des Bankensystems (Gefahr der Zwangsöffnung von Schließfächern)
    • Lagerung in Zollfreilagern (z.B. Schweiz, Liechtenstein, Singapur), mit Möglichkeit des Wechsels von verbotenen zu noch erlaubten EM, soweit sich das dann noch realisieren lässt
    • Nutzung legaler Offshore-Strukturen (z.B. auf Cayman Islands oder in Panama)
    • Lagerung an (mindestens) zwei verschiedenen Stellen; es wird für den Fall erzwungener Ablieferung das Studium dessen empfohlen, was Elektriker als Opferanode kennen, (z.B. Kombi von Banksafe und Versteck zu Hause)
    • Andere EM (Silber, Platin), ggf. Industriemetalle, Seltene Erden, Diamanten
    • Gegenstände aus massivem Silber (Bestecke, Leuchter, Teekannen, etc.) könnten selbst bei einem Silberverbot verschont bleiben, weil auch hier wieder die Wertbestimmung zeit- und kostenaufwendig wäre
    • Silbergranulat (falls eine Affinität des Horters zur industriellen Verarbeitung vorliegt)
    • Einbringung von EM in eine Firma, die internationale Geschäfte tätigt
    • Goldminenaktien/fonds waren bisher nicht von Verboten betroffen
    • Auswandern und legal dem Verbot ausweichen

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