Seit einiger Zeit beschäftige ich mich mit dem Thema ausgelöst durch Meldungen wie kommendes Vermögensregister, Lastenausgleich, AMLA etc. Es soll hier nur um die Liechtensteiner Familienstiftung gehen, deutsche waren z.B. auch 1952 vom LAG betroffen. Den LAG nach dem Krieg konnte man noch nachvollziehen, das Haus des Nachbarn war zerbombt, das eigene daneben nicht. Heute wäre ein LAG für die Urine, Iran, Flüchtlinge oder Plandemie Auswirkungen. Das Gesetz wurde übrigens vor paar Jahren aktualisiert! Der nächste Lastenausgleich würde auch EU weit sein. Speziell um die transparente LIE Familienstiftung, die hat Vorteil das man ohne Schenkungssteuer Vermögen einbringen kann. Nachteil ist das der dt. Staat vollen Einblick hat und man Erlöse nach dt. Steuerrecht versteuern muss. Während bei einer intransparenten Stiftung der Staat nicht weis, was drin ist. Allerdings fällt bei Einbringung Schenkungssteuer an. Natürlich kann man auch eine Stiftung in Panama oder Paraguay aufsetzen, da befindet sich man aber nach EU Ansicht schon im grauen Bereich. Liechtenstein hat sich mit der transparenten Familienstiftung eine EU anerkannte einmalige Variante geschaffen, es ist auch praktisch die Hauptgeschäftsquelle des kleinen Landes außerhalb der EU. Während früher nur mehrstellige Mio. Beträge dafür infrage kamen, wird sie heute auch schon für mehrere 100k empfohlen. So gibt es auch Stiftungen light. Die Idee ist das man volle Verfügungsgewalt (über den Treuhänder) behält, das Vermögen aber nicht mehr der eigenen Person zugeordnet ist und somit vor Zugriffen des Staates, Gläubigern oder geschiedenen Ehefrauen geschützt ist. Auszahlungen aus dem Stiftungsvermögen sollen steuerfrei sein, praktisch als wenn man etwas von einem anderen Bankkonto abhebt. Hier suche ich noch nach hieb- und stichfesten Nachweisen, Gesetzen. Ein Steuerberater auf dem Gebiet Außenwirtschaftsrecht meinte, man müsste sich mit dem FA auseinandersetzen, das die Entnahmen aus erzielten in D versteuerten Gewinnen stammen, sonst hätte man viel Palaver. Der andere Tipp von ihm einfach auszuwandern greift nicht ganz. Man hat ja danach noch 5 Jahre das dt. FA am Hals, siehe LAG von 1952 da wurde auch 5 Jahre zurückdatiert oder auch bei Erbschaften von Ausgewanderten. Frist soll übrigens auf 10 Jahre erhöht werden. Ich schwanke mit der Entscheidung, es ist auch eine psychologische Belastung etwas aus der Hand zu geben. Mit in die Stiftung würde ich auch mein EM Freihandelslager in der Schweiz geben, was sonst auch dem Vermögensregister gemeldet würde. Zum Glück habe ich keine Immo's in D, die kann man aber durch entsprechenden Grundbucheintrag schützen.