http://www.welt.de/finanzen/ve…er-Policen-begrenzen.html
Zitat"Wenn die Neuregelung jetzt nicht kommen sollte, hoffen wir auf einen neuen Anlauf – vielleicht nach der Bundestagswahl", sagt die Präsidentin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Immerhin geht es bei den Bewertungsreserven um Policen, die vertraglich erfüllt am Ende der Laufzeit stehen. Weil die LV nicht soviel Geld auszahlen will, muß das Gesetz geändert werden. Bestandschutz hat lange seine Bedeutung verloren. Nicht das ein Gesetz auf den Weg gebracht wird, ab heute wird ein Neukunde nicht mehr so heftig an den Bewertungsreserven beteiligt, nein rückwirkend auf Altverträge wird es angewandt.
Wer soll denn heute langlaufende Verträge abschließen, wenn der Gesetzgeber nach zehn Jahren die Ungültigkeit einer Klausel bestimmt. War ja gut gemeint aber ... tut uns leid die Wirtschaftsverhältnisse haben sich geändert.
Nachdem der Schleppertrick über SEPA nicht so geräuschlos wie angedacht funktioniert (lesen die Abgeordneten eigentlich die Gesetzestexte, die sie absegnen), soll gemäß der BAFIN Frau das Gesetz nach der BTW in Verkehr gebracht werden. Wie kann ein Gesetz von einer Wahl abhängig sein? Hat eine der Parteien das neue Bewertungsreversegesetz im Programm? Verschleiert wird es!
Das Geschäftsmodell der LV basiert unter anderem darauf, daß genügend Kunden während der Laufzeit aufgeben und über entsprechend niedere Rückkaufwerte die Vertriebsstruktur am Leben gehalten wird. Mich würde wirklich interessieren, wieviel begonne Verträge bis zum Ende durchgehalten werden.