ZitatAlles anzeigenOriginal von dagny
Nein. Ein "Kauf" ist folgendes:
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Sowie zum Tausch:
Auf den Tausch finden die Vorschriften über den Kauf entsprechende Anwendung.
Na dann werde ich schnell mal ein paar 5-Euro-Scheine kaufen bevor sie teurer werden. Brauch nämlich Kleingeld.