Hier noch ein durchaus interessanter Aspekt für die Mindestlohndiskussion:
Ein Strafgefangener, der vom Staat beherbergt, beheizt, verpflegt und ärztlich betreut wird, dem also für den eigenen Lebensunterhalt praktisch keine Kosten entstehen, erhält als Vergütung für die in den Gefängniswerkstätten geleistete Arbeit einen Stundenlohn von 1,50 bis 2,00 Euro.
Quelle: http://www.egon-w-kreutzer.de Artikel Wirtschaftsweisheiten und Stammtischblödsinn