Alles anzeigenSorry Focusianer auch wenn ich Dich damit wahrscheinlich nerve, aber ich komme leider noch immer nicht hinter Deine Logik.
Ich gehe jetzt einfach mal vom Lastenausgleichsgesetz von 1948 aus (Guthaben 100 RM = 6,50 DM , Verbindlichkeiten 100 RM = 10 DM):
Für die Vermögensabgabe hast Du Dich ärmer gerechnet als Du bist, da Du den offenen Kredit gegenrechnen kannst und von dem Gold quasi niemand etwas weiß. Das habe ich soweit verstanden. (Lediglich der Wert des Goldes sollte stärker steigen als Deine jährliche Zinslast ist.)
Aber beim damaligen zweiten Schritt, der Hypothekengewinnabgabe, schaust Du doch in die Röhre sofern Dein Gold sich im Wert nicht mindestens verzehnfacht hat. Bei der Hypothekengewinnabgabe zahlte der Schuldner nach der Umstellung für seine Immodarlehn den ursprünglich RM-Betrag in DM weiter (1:1), wobei der Gläubiger aber nur 1/10 bekam (100 RM = 10 DM) und die restlichen 9/10 musste in den Lastenausgleich gezahlt werden.
Wäre schön, wenn Du mir von dem Schlauch runter helfen könntest.
...soweit ich informiert bin bekamen aber auch diejenigen, die eine komplett schuldenfreie immobilie hatten (also ihre schulden schon komplett getilgt hatten) auch den Lastenausgleich in Form einer Grundschuld reingebrummt (wie der Wert festgesetzt wurde, weis ich nicht mehr genau).
ERGO: Der Kredit-Hausbesitzer hatte nach der Währungsreform wieder einen Kredit - er hatte mehr oder weniger nix gewonnen und nix verloren
Aber der Hausbesitzer mit dem abbezahlten haus (was er ja schon mal abbezahlt hatte), der War der Depp und hat ein ZWEITES mal einen Kredit auf das gleiche Haus abbezahlt....
Nach meinem Kenntnisstand gabs damals noch nen Freibetrag, dh bei Immos mit sehr niedrigem Wert gabs diesen Lastenausgleich auf abbezahlte häuser nicht, aber ab einem bestimmten Immobilienbesitz haben sie nmE unabhängig von irgendwelchen abbezahlten Krediten heftig zugelangt...