Gold oder Immo?

  • Uber Gomopa vor ein Paar Tagen rein bekommen, in Oesterreich schlaegt die ReGIERung jetzt auch zu bei Immos, Inflation wird besteuert:


    Zitat

    schlechte Nachricht für Investoren auf dem österreichischen Immobilienmarkt: Ab dem 1. April 2012 müssen Gewinne aus Immobilienverkäufen bei jedem Verkauf unabhängig von der Haltefrist mit 25 Prozent versteuert werden. Es ist derselbe Satz wie bei der Kapitalertragssteuer (KESt) bzw. der Wertpapier-KESt. Bisher waren gewinnträchtige Grundstücksveräußerungen steuerfrei - solange Kauf und Verkauf länger als zehn Jahre auseinander lagen. Die Steuer gilt nicht nur für Private, sondern auch für Veräußerungen von Betriebsvermögen.


    Das Gesetz betrifft alle Immobilien, die nach dem 1. April 2002 angeschafft wurden und nach dem 31. März 2012 verkauft werden. Frühere Veräußerungen bleiben also unberührt (kein rückwirkender Zugriff). Für vor dem 1. April 2002 erworbene Immobilien (Altimmobilien) wird ein Steuersatz von 3,5 Prozent auf den Veräußerungserlös eingeführt. Unerfreulich: Bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns dürfen die Verkaufskosten nicht berücksichtigt werden. Dadurch besteuert der Gesetzgeber fiktive Gewinne.


    Österreich erhofft sich in den nächsten 5 Jahren 2,06 Milliarden Euro Einnahmen. Der erste deutsche Emittent hat reagiert: Die KGAL aus Grünberg bei München (Beteiligungsgesellschaft der Commerzbank, Bayern LB, HASPA Finanzholding und Sal. Oppenheim) hat den Vertrieb für den PropertyClass Österreich 7 (Büroneubau am künftigen Wiener Hauptbahnhof) ausgesetzt. Zuvor musste KGAL schon beim Frankreichfonds nachbessern, weil die Franzosen ab Januar 2012 den steuerfreien Verkauf erst nach 30 Jahren statt nach 15 Jahren erlauben.


    In Hessen wird auch zugeschlagen:
    http://www.steuerzahler-hessen…desteuern_G60_12_korr.pdf


    Trotzdem, frohe Ostern!

  • Ein Schutz vor Zwangsversteigerung von Immos
    http://brd-schwindel.org/bgh-urteil-erla?eck-v-zb-27110/


    Ob das haelt :hae: merkt man erst ...
    ==> wenn der gegnerische Anwalt das ganze unter Beschuss nimmt ... 8) :whistling:


    Wenn der Niessbrauch zu Gunsten von wem anderen eingetragen ist ... dann geht es vielleicht ; zu Gunsten der eigenen Person: Wenn d. Richterin willkuerlich drauf pfeift laeuft d. ZwangsVersteigerung u. fertig ... [smilie_blume]


    Man kann aber bei der Versteigerung selber mitbieten, und zwar beliebig hoch ... : Nur bis zur Hoehe der Verschuldung fliesst das Geld an d. Glaeubiger, den Rest behaelt man ... ; fragt sich allerdings, welchen Anteil der Kosten man dann tragen muss:
    ==> GrundErwerbsSteuer kommt man evtl. drum herum da vorheriger Eigentuemer identisch mit neuem ...
    ==> GerichtsKosten/VersteigerungsProvision ... : Ob die wohl an d. Hoehe des Erloeses orientiert sind wenn man Eigentuemer bleibt ?


    Man kann also bei 10 000 Schulden auf d. Versteigerung locker bis 10 Mio mitbieten, weil 9 990 000 zuruech in d. eigene Tasche fliessen ... [smilie_blume]
    ==> Da sie aber virtuell immerhin fliessen ... fragt sich: Besteuert der Staat solche virtuellen GeldFluesse ... ? Wer hat Ahnung ?


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    Mit dem eingetragenen Niessbrauch wird man aber vermutlich keine Hypothek eintragen lassen koennen, eignet sich daher wohl nicht fuer Leute, die die Immo erstmal abzahlen muessen ... [smilie_denk]


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    Aus meinen eigenen Abenteuern kenne ich noch e. weitere solche Hokuspokus-Klausel ... bald ...

  • ... nun weiter: Wie man seine Immo noch schuetzen kann ... ... : Mittels bedingter AuflassungsVormerkung ...


    ==> http://www.google.de/url?sa=t&…XwSYvYpJ4Ybn2d4drj87KXb3g



    ... weiter unten dann ... :


    Zitat

    Für die zweite Vormerkung ist eine Bedingung (Zwangsversteigerung) schon eingetreten, er könnte die Rückübertragung daher verlangen. Der Anspruch kann aber nur außerhalb des Verfahrens geltend gemacht (und erfüllt) werden. Das sollten die Beteiligten auch tun !


    Ich habe das ganze mit bestehengeliebener AV, Erwerb durch die AV-Berechtigte und bedingter Zuteilung nach § 125 ZVG sowie bedingten Sicherungshypotheken vor Jahren einmal gehabt. Die Beteiligten (vor allem die der bedingten Zuteilung) haben das bis heute nicht verstanden und die Ersteherin kriegt die Hypotheken nicht gelöscht.

    :D


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    Wie das noch aussehen kann:
    ==> http://www.123recht.net/Beding…svormerkung-__f57876.html


    Zitat

    Mein Ex hat mir vor Jahren ein Haus geschenkt.
    Mit not. Schenkungsvertrag wurde gleichzeitig eine bedingte Auflassungsvormerkung ins Grundbuch zugunsten meines Ex eingetragen.Für den Fall des Einreichens einer Scheidung oder wenn ich versuche, o.g. Haus zu verkaufen, kann er das Haus auf sich zurückübertragen lassen.Habe mich vor 1 Jahr getrennt, Scheidungsantrag ist noch nicht gestellt.
    Meine Fragen:
    Kann mein Ex formlos die Herausgabe verlangen (hat er bereits vor 3 Wochen wg. grobem Undank) oder muß er zum Notar?Muß ich da zustimmen?Gehört das Haus jetzt rechtlich noch mir, da er im Anschreiben die sofortige Herausgabe verlangt hat?Lt. Auskunft GBA hat er keine diesbezügliche Mitteilung gemacht.das GBA erklärte mir, bedingte Auflassungsvormerkung bedeute Vorkaufsrecht?!?Kann mir jemand helfen?


    8o [smilie_happy]


    ===================


    Im Fall, den ich selber kenne, war es so:
    ==> Es waren 2 Eigentuemer zu je 50 % ...
    ==> und zwei gleichrangige solche bedingte AuflassungsVormerkungen waren fuer den Fall eingetragen, dass in den Anteil des einen vollstreckt werden wuerde ...
    ====> ... : jeweils der andere sollte dann den Anteil herausverlangen duerfen ... , und zwar ersatzlos ...


    Daher waere fuer den eventuellen Glaeubiger nichts geblieben ... 8)


    Das ganze schien auch wirklich so zu funktionieren, aber mit einem besonderen Umstand: Der eine versuchte, den Anteil des anderen zu kassieren ... indem er auf eine ZV hinarbeitete ... ... ; einer der 2 begriff es also als juristische Gelegenheit, den Anteil des anderen einzukassieren ... und diesen quasi uebers Ohr zu hauen ... ; dazu liess er sich allerlei einfallen ... ... ; aber der andere sah es kommen und [smilie_happy] [smilie_blume] war dann schlauer [smilie_denk]

  • innerhalb 10 Jahre ,kann man eine Hausschenkung zurück fordern ,unter bestimmte Gründe :D


    Gruss
    alibaba :D

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat " :D


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst" 8o

  • wobei man noch anmerken muss ,das es für Juden die ihre Immobilie "verschenkten durften " vor dem 08.05.1945


    eine unbegrenzte Sonder' "Frist" gilt ,sowie der Erben des erbens ,kann eine Rückabwicklung des "durfte'Verschenktens"


    also defakto ,Gesetze werden den jeweiligen oder können dem System immer angepasst/erweitert werden :D


    da lob ich mir die deutsche GrundBuchGründlichkeit der nachvollziehung :D der History ;) :D


    Gruss
    alibaba :D
    PS. vermutlich war Jesus doch ein Mädchen ;) wie Justizia :D

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  • Jetzt mal e. Angebot aus d. realen Welt: Habe gerade frisch ca. 10 EW, je ca. 90 m2 ...
    ==> ... wer will eine ? Preis ca. 1/2 bis 3/4 kg Au ... oder entsprechend EUR ...


    ... muessten noch saniert werden, darin liegt d. potentielle Gewinn ...
    ==> in Leipzig, liegen in e. Gegend, wo's erstmal nicht mehr billiger wird :D
    ==> Denkmalschutz, SanierungsGebiet ...


    Objekt auch insgesamt, dann sogar fuer unter 100 kEUR ... ; > 900 m2 WohnFlaeche, ortsuebliche Miete ca. 6 EUR/m2 :D


    Wer traut sich ... ?


    [smilie_blume]

  • Bei dem Umtausch-Immobilie-in-EM-Gedanken ist zu bedenken, dass eine Immobilie (zumal in einem Ballungsgebiet) laufend Einnahmen generiert. So lange wir in einem Papiergeld-System sind ist es nicht verkehrt eine Einkommensquelle zu haben, die verlässlich und regelmäßig Papier über Bites und Bytes auf dem Girokonto ausspuckt, z.B um anderen laufenden Verpflichtungen, die über Bites und Bytes dort wieder abgezogen werden gerecht zu werden. Erspart ds Hin-und Hergerolle von Unzen. :thumbdown: oder noch schwereren Geschützen (Silber).
    Bei uns gibt es jedes Jahr 9000 Bürger in der Stadt mehr und die wollen müssen alle irgendwo wohnen. Wäre die Immobilie im Osten oder in einer Klein- oder Mittelstadt wäre der Tausch schon längst durchgeführt oder das Kapital in ein Ballungsgebiet verlagert. Eine Blase gibt es bei uns derzeit nicht, aber eine extreme Wohnraumverknappung. Hier geht es gar nicht mehr um den Preis, es ist einfach nichts am Markt da. Wer jetzt eine drei- oder vier-Zimermwohnunng sucht hat ausgesprochenes Pech. Und das, was es dann ab und gibt ist dann halt hochpreisig. Eine Bubble wäre es, wenn es viele hochpreisige Angebote gäbe, so wie die Angebote in Spanien mit tausenden von Appartmentkomplexen. 8|
    Daher heisst es für mich EM UND Immobilien. Änderung für die Zukunft natürlich nicht ausgeschlossen ;)

  • So lange wir in einem Papiergeld-System sind ist es nicht verkehrt eine Einkommensquelle zu haben, die verlässlich und regelmäßig Papier über Bites und Bytes auf dem Girokonto ausspuckt


    Genau. Bei meinem Beispiel oben waere der JahreGewinn ca. 35-50 kEUR, je nach Bewirtschaftung. Die SanierungsKosten wuerde man zu 90 % von d. Steuer absetzen koenne, dank Denkmalschutz-Afa ( http://www.denkmalschutz.in/Denkmalschutz-AfA.html )


    Zitat

    Im Rahmen der Denkmalschutz AfA können Kapitalanleger 100 % der Instandhaltungs- bzw. Modernisierungskosten von ihrer Einkommenssteuer abschreiben, allerdings begrenzt auf einen Zeitraum von zwölf Jahren. In den ersten acht Jahren können nach der AfA Denkmal 9% der Sanierungskosten geltend gemacht werden, in den restlichen vier Jahren sind es noch 7 %. Nutzt der Immobilienkäufer das Objekt selbst, bleiben ihm immerhin Abschreibungen von 9% der gesamten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für eine Laufzeit von zehn Jahren (§10 EStG). Das gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass er für die angesetzten Beträge keine Eigenheimzulage erhalten hat. Inzwischen gibt es aber bereits aktuelle Urteile, die dem Käufer, der die Immobilie selbst nutzt und diese vor dem 01.01.06 erworben hat, die Geltendmachung der Eigenheimzulage noch möglich machen.


    Am Ende, nach der gefoerderten Sanierung, hat das Objekt dann einen Wert von ca. JahresEinnahme * Faktor 8 bis 10, + SpezialFaktoren wie evtl. Gewerbe, MikroLage, lokale Besonderheiten ... ; dieses Geld kann man jederzeit innerhalb von Monaten wieder rausholen, durch schnoeden Verkauf. Manche Leute machen d. ganze Zeit nix anderes ...


    So ungefaehr geht ImmoBusines heute ... ; die meisten hier reden aber von Praktiken, die vielleicht vor 20 oder mehr Jahren mal Mode waren [smilie_blume] ; die ImmoBlasen an StrandGebieten im Ausland sind natuerlich u.U. sowas aehnliches wie Telekom-Aktien d.h. Gelegenheiten zum GeldVersenken ... [smilie_denk]

  • @cheffboss
    Das kann gutgehen, für mich ist es nichts,
    vielleicht für jemanden der im Raum Leipzig/Halle wohnt und den Markt/Lage einschätzen kann.
    Halle würde ich in jedem Fall meiden, da kriegt man die Immos praktisch geschenkt.

  • sorry :D


    ETW + Denkmalschutz würde ich nicht kaufen :D da krauchen mir zu viele Touristen rum [smilie_happy] :D


    die so unwichtig sind wie die Kretze & Agne :D im §§§ Auflagen'Dschungel :D


    Gruss
    alibaba :D
    PS.iss natürlich ansichtssache ;)

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat " :D


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst" 8o

  • Liebe GSF-Leute,


    zu folgendem Problem bitte ich euch um eure Meinung:


    Meine Mutter ist 85 und noch bei guter Gesundheit, Vater ist bereits verstorben. Von zwei abbezahlten Einfamilienhäusern, die ihr gehören, hat sie mir von einem das Eigentumsrecht übertragen. Das Haus ist vermietet, die Miete geht als Niesbrauch an meine Mutter.


    Das Haus, als dessen Eigentümer ich eingetragen bin, ist jetzt ca. 35 Jahre alt. Das Haus ist in guter Kleinstadtlage, sehr gepflegt, mit anständigen Mietern.


    Wenn ich mir die Lage um den Euro so anschaue - Spanien, Banken, ESM - befürchte ich, das in gar nicht allzuferner Zeit die "Es-sind-doch-nur-Garantien"-Garantien fällig werden. Vermutlich wird der Staat dann alle Register ziehen, um an Geld zu kommen. Zwangshypotheken sind dann ja eine beliebte Methode, um die noch vorhandene Mittelschicht zu schröfpen.


    Darüberhinaus: 35 Jahre sind bei einem Haus schon ein recht hohes Alter. Da ist es recht wahrscheinlich, dass in ca. 5 - 10 Jahren die ersten richtig großen Reparaturen kommen. (Vom Zwangs-EU-Hauswärmedämmwahnsinn mal ganz abgesehen!!!)


    Da ich in diesem Jahr erst 49 Jahre alt werde, hoffentlich noch 16 Jahre Arbeit vor mir habe, und 450 km von meiner Mutter entfernt zur Miete lebe, ist die Frage, ob ich selbst in das Haus einziehe, kurz- bis mittelfristig betrachtet nicht gegeben.


    In 16 Jahren, bis ich dann in Rente gehe, ist das Haus dann vermutlich stark sanierungsbedürftig, was ich mit meinen kleinen Ersparnissen nicht leisten kann. Die paar goldenen Känguruhs brauche ich dann, um meine Rente aufzubessern, und nicht, um ein Haus zu sanieren ...


    Ich bin daher am überlegen (immer unter der Bedingung, dass meine Mutter zustimmt), ob es nicht sinnvoll wäre, das Haus zu verkaufen und den Erlös in EM und evtl. teilweise in Aktien anzulegen.


    Was meint Ihr?


    Vielen Dank für alle Antworten und besten Gruß
    goldmartin

  • @golgmartin
    Ist deine Mutter auf die Mieteinnahmen angewiesen als Rente oder Rentenaufbesserung (müsstest du aus dem Verkaufserlös eine Rente zahlen)? Spekulationsfrist von 10 Jahren abgelaufen? Haus ist 35 Jahre alt und geplegt, also kein Rep.-stau? Gute Dauermieter? Bei 4x Ja behalt es,mindestens solange deine Mutter lebt und überzeuge sie von der Notwendigkeit, eine Rücklage zu bilden. Wenn das nicht möglich ist oder nur 1x Ja, dann würde ich verkaufen.

  • goldmartin: Kurz und knapp, ich würds tun.


    Anmerkung: Einzige Gründe, die aus meiner Sicht für die Immo sprechen, sind rein emotionale Gründe. Von Emotionen sollten Anlageentscheidungen aber nicht abhängen. Die Immobilienpreise sind hoch wie nie, die Chance, einen Käufer zu finden, ist hoch wie nie, das Risiko für einen Lastenausgleich 2.0 ist hoch wie nie, ich würde diese einmalige Chance nutzen und diesen Klotz am Bein verkaufen und in Gold umschichten.

  • sorry


    ETW + Denkmalschutz würde ich nicht kaufen da krauchen mir zu viele Touristen rum


    die so unwichtig sind wie die Kretze & Agne im §§§ Auflagen'Dschungel



    Je nachdem ... : Wer bessere Gelegenheiten hat d. Steuer zu vermeiden ... :thumbup: :hae: [smilie_blume]
    ==> Objekt jetzt auch schon erledigt ... ; gib Bescheid wenn Du was interessantes in Berlin kennst ... ... [smilie_blume]

  • goldmartin
    an der stelle deiner mutter würde ich denken, dass du den hals nicht voll bekommst. klingt so, als ob sie von dem niesbrauch lebt, und sich hoffentlich was davon gönnt. dir zu deiner absicherung das eine haus überschrieben. einen verkauf dieser sicherheit aus (mit verlaub) 'giergründen' würde ich 'ablehnen' und mein zweites haus dem tierschutzverein vererben.
    nur so meine ganz persönlich meinung.
    dh

  • Das Haus, als dessen Eigentümer ich eingetragen bin, ist jetzt ca. 35 Jahre alt. Das Haus ist in guter Kleinstadtlage, sehr gepflegt, mit anständigen Mietern.


    Na bestens ... !


    Wenn ich mir die Lage um den Euro so anschaue - Spanien, Banken, ESM - befürchte ich, das in gar nicht allzuferner Zeit die "Es-sind-doch-nur-Garantien"-Garantien fällig werden. Vermutlich wird der Staat dann alle Register ziehen, um an Geld zu kommen. Zwangshypotheken sind dann ja eine beliebte Methode, um die noch vorhandene Mittelschicht zu schröfpen.


    Wann soll das schon mal vorgekommen sein ? Und wenn schon ... : Davon sind dann alle betroffen, und Du bleibst weiterhin der Boss am Objekt, denn wenn d. ganze Land Hypotheken drauf hat gibts auch keine ZwangsVersteigerungen ... , wegen Un-Durchfuehrbarkeit sowie mangels Kaeufern ... 8)


    Darüberhinaus: 35 Jahre sind bei einem Haus schon ein recht hohes Alter. Da ist es recht wahrscheinlich, dass in ca. 5 - 10 Jahren die ersten richtig großen Reparaturen kommen. (Vom Zwangs-EU-Hauswärmedämmwahnsinn mal ganz abgesehen!!!)


    Am eigenen Haus darf man manches selber machen, wo beim gewerblichen sanieren Handwerker erforderlich waeren ;
    ==> ungefaehr das einzige, was man nicht selber darf sind Elektrik u. GasLeitungen ...
    ==> Zur Not sanierst Du nicht oder halb, u. laesst d. Miete unten ...


    Sieh zu dass Fassade u. DachEntwaesserung i.O. sind, u. dass das ganze e. gepflegten Eindruck beibehaelt ... . E. Fenster kostet auch nur 100 EUR od. weniger ... ; usw.


    In 16 Jahren, bis ich dann in Rente gehe, ist das Haus dann vermutlich stark sanierungsbedürftig, was ich mit meinen kleinen Ersparnissen nicht leisten kann. Die paar goldenen Känguruhs brauche ich dann, um meine Rente aufzubessern, und nicht, um ein Haus zu sanieren ...


    Bis dahin kannst Du das Haus erstmal behalten ; das Gold haben Dir bis dann schon 3 mal Gauner aus d. Tresor geraeumt ...
    ==> Ausserdem kriegst Du fuer d. Haus dann auch wieder ein anderes Haus ... am Ort Deiner Wahl ... ;) Haeuser bleiben im Vergleich untereinander immer gleich teuer, egal was andere Besitztuemer fuer Schwankungen haben ...


    Wer Immo "shortet" muss anderswo dann den Preis zahlen fuer Miete usw. ... ; gibt Spass beim verkleinern der GoldSammlung ... 8o

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