Sind Goldverkäufer potentielle Kriminelle?

  • ja 2000 Ronnies sind 2 kilo Au...in 2000 waren es fast 20 Kilo.....ihr könnt jetzt rechnen....was besser gewesen wäre.


    Gundi.....ich hab nur 10 Minuten zum See.....wälzen wir uns naggisch im Schilf.


    cu DL....ich bin noch etwas versauter als Misan..dafür viriler :D :D :D

  • Nee, PatroneLupo wird nichts aus uns.... bin Fan von Misanthrop- bin treu und habe alle Ratschläge quer durchs Forum von ihm gelesen und befolgt- ich gehe nicht fremd.- auch wenn er mich nicht mag( habe masoschistische Neigungen)


    Grüsse
    Gundi


    P.S. Von 312 Euro auf 666 Euro, da muss man Misanthrop einfach lieben, oder?

    • Offizieller Beitrag

    ... jeder und alles kann unter gewissen Umständen kriminalisiert werden. Insbesondere dann wird dies sogar wahrscheinlich, wenn eine große Mehrheit oder aber eine kleine Elite exorbitant von dieser Kriminalisierung profitieren kann. Eine solche im Umfeld der Edelmetalle ist also immer möglich.


    Als Überlegung was dann im Fall der Fälle folgt vergleicht man schlicht die aktuell im hiesigen Kulturkreis illegale Stoffe ;)


    MbG
    DMR

  • Nur... Übertriebene Furcht halte ich auch für nicht angebracht: gegenwärtig wird ja die neue Besteuerung verabschiedet, die Veräusserungsgeschäfte bei Münzen und Barren nach einem Jahr weiter steuerfrei stellt. Ich wüsste also nicht, warum ich nicht in 3 Jahren zu proaurum gehen sollte, einen Goldbarren verkaufen, und davon eine Auto kaufen .. und den Anschaffungspreis ganz normal und legal noch abschreiben kann ?


    Probleme wegen Schwarzgeldverdacht bekommt doch nicht jeder, der ein Geschäft über 15k Euro macht .. und verurleilt oder mit Steuerschätzung abgezockt wird man ja auch nicht ohne konkreten Verdacht. Ich meine, wenn ich reale Fälle höre oder lese ... dann sieht die Sache oft anders aus: der Kleinunternehmer, der immer knapp über Hartz IV versteuert hat, oder sogar zwischendurch mal Konkurs angemeldet hatte und jetzt bei der Frau beschäftigt ist, und dann den neuen Porsche Chayenne kauft gegen bar .. ist irgendwie logisch, dass der Besuch vom Steuerprüfer bekommt.


    Oder der Erbe (den Fall hab ich mal gelesen), der neben ein paar Häusern angeblich kaum was bekommen hatte, aber dann plötzlich (nach einem Skiurlaub) aus eigenen Ersparnissen einen 7 stelligen Betrag unterm Kopfkissen haben wollte. Da würde ich als Finanzbeamter auch die Glaubwürdigkeit leicht in Frage stellen.


    Wie ist das mit den 80000 Mark, die bringt man zur LZB, mit Geldwäscheformular und die Euros aufs eigene Konto, und in der Erbschaftssteuererklärung schreibt man den Betrag als Bargeld rein .. dürfte keine Steuer auslösen. Das es eine Untersuchung auslöst, bei dem die Steuererklärungen des Verstorbenen geprüft werden, ist ja wohl klar und rechtens .. da kann man ja leicht feststellen, ob der genug verdient hat, um den Betrag abzeigen zu können, ob das Sozialamt Ansprüche haben könnte, oder ob die Sache stinkt, z.b. Handwerksbetrieb mit Kleingewinn, und nebenbei noch Experte in Steuersparmodellen und Optionsscheinen.

    Oder auch nur den Hartz Empfänger, der 500g Gold in Ebay anbietet..


    +++


    keineswegs wird man aber, wie oben unterstellt, bei 3 Geschäften als Gewerblich eingestuft .. das gilt für Immobiliengeschäfte, und keineswegs für Münzsammler, und schon gar nicht für Investments wie Aktien oder Barren .. völliger Quatsch .. die darf man nach wie vor fast beliebig kaufen und verkaufen, ohne dass es den Fiscus interessiert.

  • Zitat

    Original von Gundi



    so einfach ist es nicht-, wie gesagt- man ist in der Beweispflicht. und beweise mal das mein Papi seit 20 Jahren immer 100 DM zurückgelgt hat.
    Glaubt dir kein Finanzbeamter. Und wie willst du das Gegenteil nach 20 Jahren beweisen?



    Es wäre gut gewesen, gewissermaßen in vorauseilendem Gehorsam, eine Erbschaftsteuererklärung auszufüllen und dort 80.000 Bargeld einzutragen.


    Hätte in der Steuerklasse zu keiner Erbschaftsteuer geführt, aber Deinen Vater hätten sie wegen des "Schwarzgeldes" nicht mehr befragen bzw. belangen können.


    ;)


    Edit: Mist, Jürgenlangen war schneller, ich wurde per Telefon aufgehalten ;(

  • Juergenlangen,


    ich bin sicher, dass es das Finanzamt doch interessiert, ob jemand
    häufig oder kaum mit irgendetwas handelt. Schließlich geht es nicht
    nur um MWSt, sondern auch um Einkommensteuer von Gewinnen.
    Deswegen wird jeder ab einem bestimmten Umsatz als gewerblicher
    Verkäufer veranlagt gemäß Urteil höherer Instanz.


    Die meisten privaten Verkäufer in i-päh sind in Wirklichkeit gewerbliche
    und wollen nur die Käufer um ihr Widerspruchsrecht bringen.


    Grüße

  • Das gewerbliche definiert sich aber weder durch Umsatz, noch durch Häufigkeit der Verkäufe, sondern nach der Art der Geschäfte ..


    Ganz einfach: wenn ich 20 Stück einer Münze von 2007 nacheinander einstelle, dann habe ich im Zweifel ein Problem .. weil das ja kaum Sammlertätigkeit ist, sondern Handel.


    Wenn ich aber eine goldene Uhr für 20,000 Euro verkaufe die ich lange besessen habe oder geerbt, dann ist das kein Indiz für Gewerbe, auch nicht, wenn ich eine Sammlung auflöse oder umschichte ... lasst Euch da nicht irre machen !


    Aber auch der Sammler, der 100 ähnliche Auktionen einstellt, der hat noch lange nichts vom Finanzamt zu befürchten... eher von Abmahnanwälten, das ist ein ganz anderes Thema, das Finanzamt interessiert sich nicht für Liebhaberei, lehnt sogar manche Gewerbeanmeldungen bzw Steuererklärungen ab: weil viele nur Verluste machen wollen und den Fiskus beteiligen. Da wird dann die "Gewinnerzielungsabsicht" in Frage gestellt. Aber auch die Abmahner haben es schwer bei Sammlern .. die immer unterschiedliche Sachen kaufen und verkaufen ... das kenne ich auch keinen einizen Fall, der Problem bekommen hätte. Es ist natürlich auch die Art der Sache, wie man das bewertet: wenn ich Socken verkaufen würde, orginalverpackt, dann fällt es irgendwie schwerer, hier ein Hobby zu erklären, oder einen Fehlkauf .. habe aus Versehen 200 Paar Socken in 5 verschiedenen Grössen für gekauft, und biete die jetzte als Privatverkauf an :P :P


    Aber wenn ich Goldbarren in durchaus "Gewinnerzielungsabsicht" kaufe, und nach mehr als einem Jahr verkaufe, dann läuft das nach deutschem Steuer-Recht nicht im geringsten in Gefahr, als Gewerbe eingestuft zu werden. Und wo soll der Unterschied sein, ob ich jeden Monat einen zur Bank trage oder in Ebay einstelle ?

  • ALARM!


    http://www.handelsblatt.com/po…en-geldwaescher;2591916;0

    Zitat

    Bei dem Streit geht es um die Umsetzung der dritten EU-Geldwäsche-Richtlinie. Sie legt unter anderem fest, dass nicht nur Banken, sondern auch andere Berufsgruppen wie Steuerberater, Versicherungsvermittler, Immobilienmakler, Kasinobetreiber, Gold- und Devisenhändler, Juweliere und Antiquitätenhändler genau prüfen müssen, ob ihre Kunden Geldwäscher sind. Daran hapert es bisher.

  • :D


    Gruss


    alibaba :D

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat " :D


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst" 8o

    Einmal editiert, zuletzt von alibaba ()

  • […]


    Irgendwelche Kommissionen erlassen irgendwelche Richtlinien (nach Nase einzelner Beamter) und… Anmelden oder registrieren

    Die Seele hat die Farbe deiner Gedanken. Marc Aurel (121-180)
    Die Großen werden aufhören zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen. Friedrich von Schiller (1759 – 1805)
    Wer eine friedliche Revolution unmöglich macht, macht eine gewaltsame unvermeidbar. John Fitzgerald Kennedy (1917-1963)
    Ich bedaure nicht, was ich getan habe. Ich bedauere, was ich nicht getan habe.
    Ingrid Bergman (1915-1982)

    Einmal editiert, zuletzt von Lupus ()

  • Nun lassen wir in Gedanken den "armen" PapaMamaSozi..Staat nochn bißchen ärmer werden und die… Anmelden oder registrieren

    „Niemand ist verpflichtet sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat darauf hohe Steuern zufließen."
    Preußisches Oberverwaltungsgericht 1906
    +: Die Sklaven "leiden"(=erfreuen sich) am sogenannten Stockholm-Syndrom.

Schriftgröße:  A A A A A